Die deutsche Ratspräsidentschaft hatte sich vorgenommen, in der EU gemeinsam gegen Rechtsextremismus zu kämpfen. Doch es scheitert offenbar schon an der Definition. Deutschland wollte während seiner EU-Ratspräsidentschaft ein »besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Rechtsterrorismus und gewaltbereitem Rechtsextremismus« legen. So steht es in einem Dokument des Bundesinnenministeriums. Das Vorhaben scheint nicht sonderlich erfolgreich gewesen zu sein. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, liegt das auch daran, dass sich die Mitgliedstaaten bisher nicht einmal einig sind, was als rechtsextrem oder politisch rechts motivierte Straftat anzusehen ist. In der Antwort, aus der die Nachrichtenagentur dpa zitiert, heißt es, die Einschätzungen dazu seien »vor dem Hintergrund der unterschiedlichen nationalen Historie der Mitgliedstaaten« uneinheitlich. Dem Vernehmen nach sollen in den Diskussionen dazu vor allem Vertreter Polens, Bulgariens und Ungarns rechtsextreme Umtriebe im eigenen Land jeweils nicht als akute Bedrohung für die innere Sicherheit eingeschätzt haben.

via spiegel: Innere Sicherheit EU uneinig über Rechtsextremismus-Begriff