Während der Einheits-Expo wurden mehrere Standorte in Potsdam mit Kameras überwacht. Laut der Landesdatenschutzbeauftragten war die Datenverarbeitung größtenteils unzulässig – nicht der einzige Kritikpunkt. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat die Brandenburger Staatskanzlei wegen unzulässiger Videoüberwachung rund um die Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit in Potsdam verwarnt. Demnach waren vom 5. September bis zum 4. Oktober 2020 mehrere Standorte der EinheitsEXPO 2020 in der Landeshauptstadt mit Kameras überwacht worden. Die damit verbundene Datenverarbeitung sei größtenteils unzulässig gewesen, erklärte die Landesdatenschutzbeauftragte am Mittwoch in Kleinmachnow. Es sei deshalb eine förmliche Verwarnung gegenüber der Staatskanzlei ausgesprochen worden. (…) Konkret kritisiert wurden vier Kameras auf dem Potsdamer Luisenplatz, dem Alten Markt, dem Platz der Einheit und am Stadtkanal in der Yorckstraße. Eine ausreichende Beschilderung mit Hinweisen auf die Videoüberwachung habe es in den ersten zwei Wochen der Ausstellung nicht gegeben, kritisierte Hartge. Zudem sei nicht dokumentiert worden, weshalb die Videoüberwachung zwingend erforderlich und verhältnismäßig war. Die schutzwürdigen Interessen der von den Kameras erfassten Bürgerinnen und Bürger hätten ein höheres Gewicht, erklärte die Landesdatenschutzbeauftragte.

via pnn: Videoüberwachung bei Einheits-Expo Verwarnung für Brandenburger Staatskanzlei

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