Eine 24-Jährige hat mit einer Freundin ein Werbeposter umgestaltet und damit mehrere Hausdurchsuchungen ausgelöst. Juraprofessoren werten den Eingriff der Polizei in die Privatsphäre der Betroffenen als unverhältnismäßig. Die Umgestaltung eines Werbeplakates der Bundeswehr hat in Berlin mehrere Hausdurchsuchungen nach sich gezogen. Von den Razzien sind eine 24-jährige Jurastudentin und ihre Freundin betroffen. Da die verdächtigen Frauen die Maßnahmen der Polizei als unverhältnismäßig empfinden, haben sie gegen die Hausdurchsuchungen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mehrere Juraprofessoren unterstützen die beiden Frauen, da die Experten davon ausgehen, dass gewisse Veränderungen von Plakatierungen grundrechtlich geschützt seien. Ein Fall von sogenanntem Adbusting hat in der Hauptstadt einen interessanten Rechtsstreit entfacht. Doch was heißt Adbusting eigentlich? Es bedeutet, dass Werbung im öffentlichen Raum verfremdet, überklebet oder auf andere Weise umgestaltet wird, um so deren Sinn umzudrehen oder lächerlich zu machen. Adbusters sind eine Form der Kommunikationsguerilla und kommen häufig aus der Streetart-Szene. Bei Frida Henkel ist das etwas anders. Die 24-jährige Jurastudentin, die sich dieses Pseudonym zugelegt hat, weil sie in der Öffentlichkeit ihren richtigen Namen verbergen möchte, ist gegen Gewalt und gegen die Waffenlobby. Zusammen mit einer Bekannten hatte sie im Frühjahr 2019 ein Plakat der Bundeswehr verändert. Aus dem Satz „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ machten die beiden „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“. Als sie das umgestaltete Plakat wieder an der gleichen Stelle befestigen wollten, wurden sie von Polizisten erwischt. Was folgte, war eine für sie völlig überzogene Polizeiarbeit, die ihre Rechte missachtet habe.
Um dieses Plakat geht es. Die 24-Jährige hatte eine Bundeswehr-Werbung mit ihren eigenen Worten verändert. die Polizei hat es sichergestellt. Anfang September 2019 durchsuchten Polizisten zwei Wohnungen in Kreuzberg, in denen sich die Studentin regelmäßig aufhält. Ihr Handy wurde sichergestellt, was sie stark beeinträchtig habe, sagte sie. Auch die Wohnung ihrer Freundin wurde durchsucht. „Etwas Papier, Kleister und die Aussage ‚Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe‘ reichen für Polizei und Landgericht also aus, um derart massiv in unsere Privatleben einzudringen“, erklärte Henkel. Dass das trotzdem passierte, könne sie sich nur damit erklären, dass sie inhaltlich Kritik am Staat geübt haben.
Kritisches Adbusting ist grundrechtlich geschützt Beistand erhalten die Frauen unter anderem von Andreas Fischer-Lescano, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht, Rechtstheorie und Rechtspolitik. Denn seiner Meinung nach ist kritisches Adbusting grundrechtlich geschützt. „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt“, erklärte der Juraprofessor. Dass Hausdurchsuchungen in diesem Zusammenhang unverhältnismäßig sind, bestätigte auch Mohamad El-Ghazi, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier: „Wir sprechen hier, wenn überhaupt, über einfachen Diebstahl, beziehungsweise über Sachbeschädigung. Bei Adbusting geht es maximal um Bagatellkriminalität.“ Nach Angaben der 24-jährigen Studentin haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Durchsuchungen dennoch mit dem Verdacht des schweren Diebstahls begründet. „Sogar das Landesgericht muss anerkennen, dass Adbusting keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder sonst irgendwen bedeutet und in diesem Sinne eine unerhebliche Straftat sei“, erklärte Klaus Poster von der Soligruppe „plakativ“. Nach Angaben von Poster, der mit derartigen Fällen vertraut ist, wollten Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft nur durchsuchen, weil sie noch keinen richtigen Tatverdacht hatten. Tatsächlich fanden die Beamten bei der 24-Jährigen fünf weitere Plakate. Unklar ist allerdings, ob die Frau diese zuvor gestohlen hatte. Auf Anfrage der Berliner Zeitung wollte sie dazu keine Auskunft geben.

via berliner zeitung: Adbusting : Verändertes Bundeswehr-Plakat: Razzia bei Studentin

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