Der Mitangeklagte von Stephan Ernst, Markus H., soll dem mutmaßlichen Täter “psychische Beihilfe” geleistet haben. Doch er könnte bald aus der U-Haft entlassen werden. Eine Verurteilung würde dann schwierig. Markus H. wirkt wie ein Mann, der sich sehr sicher fühlt. Wenn der Neonazi den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt betritt, lächelt er herablassend. Wenn er sich setzt, verschränkt er gemütlich die Arme über seinem Bauch, als könne ihm keiner was. Aus allen Poren dringt, wie sehr er diesen Staat und seine Justiz verachtet. Diese Justiz, die ihm vorwirft, am Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beteiligt gewesen zu sein. Er soll dem mutmaßlichen Täter Stephan Ernst “psychische Beihilfe” geleistet haben. Doch ausgerechnet der Angeklagte Markus H. könnte schon in den kommenden Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen werden – was ein Vorzeichen für das Urteil gegen ihn wäre. Seit Juni stehen der Hauptangeklagte Stephan Ernst und sein Kumpel Markus H. vor Gericht, beide sind sie seit Jahren in der rechtsextremen Szene Hessens aktiv. Während Ernst vor Gericht weint und stöhnt und vor allem viel redet, sagt sein Kumpel Markus H. kein Wort. Er wird von zwei in der rechten Szene beliebten Anwälten vertreten, Nicole Schneiders und Björn Clemens. Sie haben nun beantragt, das Gericht solle ihn aus der Untersuchungshaft entlassen.

via sz: Lübcke-Prozess:Kein Haar, kein Fußabdruck

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