Der Bundestag will die Anerkennung der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer beschließen. 75 Jahre nach der Befreiung.
US-Soldaten verteilen Zigaretten an Gefangene des KZ Dachau bei der Befreiung. Der Bundestag wird am Donnerstag, 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, endlich auch jene als Opfer anerkennen, die im Nationalsozialismus als sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in den Konzentrationslagern zu Arbeit gezwungen, gequält, gedemütigt und vernichtet wurden. „Vor zwei Jahren, als ich den Appell dem Bundestagspräsidenten übergab, hätte ich das nicht für möglich gehalten“, sagt Frank Nonnenmacher, der sich seit Jahren für die Anerkennung dieses kaum beachteten nationalsozialistischen Unrechts einsetzt. In einer Petition forderten über 21.000 Menschen die Anerkennung der beiden Opfergruppen, Frank Nonnenmacher initiierte sie Anfang 2018 mit vier weiteren Wissenschaftler*innen.
Unterstützung erfuhr der Aufruf zu einer „gemeinsamen Entschließung“ auch aus der Politik, Bundestagsabgeordnete von Linkspartei bis CDU unterzeichneten. Dementsprechend liegen dem Bundestag am Donnerstag vier ähnlich lautende Anträge der Großen Koalition, sowie der Grünen, der Linken und der FDP vor. Mit einem grünen Stoffwinkel – Homosexuelle etwa trugen einen rosafarbenen, politische Gefangene einen roten und jüdische Häftlinge zumeist zwei gelbe – markierten die Nazis jene Häftlinge, die sie als „Berufs-“ oder „Gelegenheitsverbrecher“ internierten. Ihnen wurde ein kriminelles Gen unterstellt, von dem das deutsche Volk „gesäubert“ werden sollte. Sie wurden als nicht resozialisierbar behauptet und verfolgt.

via taz: Opfer des Nationalsozialismus – Nicht länger „asozial

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