Nur we­ni­ge Mo­na­te, bevor der EuGH die PKW-Maut 2019 für eu­ro­pa­rechts­wid­rig er­klär­te, hatte der ver­ant­wort­li­che Ver­kehrs­mi­nis­ter An­dre­as Scheu­er einen Ver­trag ohne Aus­stiegs­klau­sel ge­schlos­sen. Ge­stützt auf ein Gut­ach­ten der Kanz­lei Mül­ler-Wrede teil­te das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um am Don­ners­tag mit, dass der Bund des­halb nicht gegen ihn kla­gen wird. Der Bund geht wegen der Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut nicht juristisch gegen den früheren Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) vor. Wie das Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV) am Donnerstag mitteilte, folgt der Bund damit einem von dem Ministerium in Auftrag gegebenen Gutachten der Berliner Kanzlei Müller-Wrede, das im Ergebnis von einer Klage wegen möglicher Haftungsansprüche abrät.  Die Anwältinnen und Anwälte Christoph von Donat, Julia Lipinsky und Marie-Sybil von Dulong kommen zu dem Schluss, dass eine Klage gegen Bundesminister a. D. Scheuer nur geringe Aussichten auf Erfolg hätte. Dies betrifft laut dem Gutachten vor allem die Frage der Rechtsgrundlage für einen Haftungsanspruch sowie den Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.  Die Gutachterinnen und der Gutachter verweisen deshalb „auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche”. Das Ministerium von Volker Wissing (FDP) folge dieser Empfehlung, “auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden”, heißt es in der Mitteilung. Es betont zugleich: “Unabhängig davon bleibt es bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer”. Die 243 Millionen Euro, die das Gutachten als die Zahlungsverpflichtung des Bundes benennt, die sich im Ergebnis des Schiedsverfahrens im Nachgang zu dem geplatzten Maut-Deal mit dem Betreiber realisiert hätte, bringt das allerdings nicht zurück.

via beck aktuell: Rechtsgutachten zum Maut-Desaster: Deshalb will der Bund nicht gegen Scheuer klagen

Categories: Dienste