Das Gremium stellt fest: Die Verdachtsberichterstattung der “Süddeutschen Zeitung” zur Flugblatt-Affäre sei im öffentlichen Interesse und presseethisch wie inhaltlich nicht zu beanstanden. Anhören Merken Teilen Feedback Drucken Der Deutsche Presserat in Berlin hat am Dienstag sämtliche 18 Beschwerden zur Verdachtsberichterstattung der Süddeutschen Zeitung über die Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger als unbegründet zurückgewiesen. Der Beschwerdeausschuss des Presserates befand, die SZ-Veröffentlichungen zum Fall Aiwanger seien inhaltlich wie auch presseethisch nicht zu beanstanden. Aiwanger selbst hatte diese als “Schmutzkampagne” bezeichnet. Die ausführliche Begründung des Presserats soll in einigen Tagen vorliegen, die SZ wird diese dann ausführlich dokumentieren. Der Deutsche Presserat erklärte am Dienstag, an der Aiwanger-Verdachtsberichterstattung habe “ein erhebliches öffentliches Interesse” bestanden. “Die Vorwürfe standen in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns”, und auch wenn die Vorgänge aus Aiwangers Jugendzeit stammten, “waren die Vorwürfe so gravierend, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz zu verletzen”, so Presserats-Sprecherin Sonja Volkmann-Schluck.

via sz: Presserat weist Beschwerden zu Aiwanger-Berichterstattung zurück

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