#Verfahren gegen Neonazi eingestellt :„#Judenpack“ gilt nicht als #Hetze – #schande

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft findet auch bei wiederholter Prüfung nichts Volksverhetzendes an den Ausfällen von Martin Kiese. „Judenpresse, Judenpack, Feuer und Benzin für euch“, rief Martin Kiese auf einer von rechten Gruppen organisierten Veranstaltung am Volkstrauertag im November 2020 in Braunschweig. Er ist Mitglied von „Die Rechte“, einer neonazistischen Partei. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht darin auch nach wiederholter Prüfung keine Volksverhetzung. Kiese hatte seine antisemitischen Ausfälligkeiten gegenüber Journalisten ausgesprochen, die den Auftritt der Rechtsextremen beobachteten. Ein kurzes Video des Journalisten Moritz Siman dokumentiert die Szene. Die Staatsanwaltschaft ermittelte „wegen Verdachts auf Volksverhetzung und Beleidigung“, stellte das Verfahren aber ein. Aufgrund mehrerer Beschwerden hob die Generalstaatsanwaltschaft diese Entscheidung auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte erneut, kam aber zum gleichen Ergebnis. Eine dieser Beschwerden kam von dem Ehepaar Gottschalk, das in dem Ausruf eine „öffentliche, antisemitische hetzerische Vernichtungsproklamation gegen das Judentum, gegen jede einzelne jüdische Person unserer Gesellschaft“ sieht. Auch die Antisemitismusbeauftragte des Landesverbandes der israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen, Rebecca Seidler, sagte damals: Es sei „nicht hinnehmbar, dass Rechtsex­treme antisemitische Äußerungen tätigen können ohne Konsequenz“. Der Volkstrauertag ist ein Gedenktag in Deutschland. Er erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. Anfang Februar teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Ehepaar Gottschalk mit, das Verfahren werde zum zweiten Mal eingestellt. Der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches sei nicht erfüllt; es bestehe kein Tatverdacht. Die Äußerungen des Beschuldigten seien klar gegen die vor Ort anwesenden Medienvertreter gerichtet gewesen und nicht gegen die in Deutschland lebenden Juden.

via taz: Verfahren gegen Neonazi eingestellt :„Judenpack“ gilt nicht als Hetze