Prinzipiell wird die Intention gegen Taten, die aus rassistischen, antisemitischen, sozialdarwinistischen oder heteronormativen Beweggründen begangen werden (Hasskriminalität) engagiert vorzugehen, begrüßt. Allerdings dient eine Vielzahl der Vorschläge, unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Rechtsextremismus der abzulehnenden Ausweitung des Strafrechts sowie abzulehnenden Erweiterung von Zugriffsrechten für die Ermittlungsbehörden. Sie räumen den Sicherheitsorganen, die insbesondere im Rahmen der Aufklärung von rechten Gewalttaten und Terrors immer wieder in der Kritik standen, noch mehr Befugnisse ein, statt wirksame Instrumente für Betroffenengruppen (bspw. unabhängige Meldestellen, Bekämpfung von racial profiling etc.) zu installieren. Diesseits wird – insgesamt betrachtet – weniger ein Regelungs- als ein Vollzugsdefizit gesehen. Der Gesetzesentwurf versucht insbesondere im Bereich des Strafgesetzbuches, den gesellschaftlichen Rechtsruck und die Verrohung im gesellschaftlichen Umgang mit erhöhten Strafen zu begegnen. Gesellschaftliche Probleme sind in den seltensten Fällen über das Strafrecht zu lösen. Der RAV setzt sich daher für die Stärkung einer solidarischen Gesellschaft, lebendigen Zivilgesellschaft sowie unabhängige Demokratie- und Beratungsstellen ein. Das Ziel des Gesetzentwurfes wäre durch eine gesicherte, verstetigte Finanzierung und Unterstützung von unabhängigen Demokratieprojekten, Beratungs- und Forschungsstellen eher zu erreichen als mit der Erweiterung von Straftatbeständen.

via rav: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

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