„Starkes Stück“: Bundesregierung verpennt Windows-Umstellung – nun wird es teuer

Schon lange ist bekannt, dass Microsoft das Windows 7 bald nicht mehr unterstützt. Die Bundesregierung wird die Umstellung auf Windows 10 aber nicht pünktlich schaffen. Das kostet fast eine Millionen Euro und birgt das Risiko von Sicherheitslücken. Das veraltete Betriebssystem Windows 7 ist auf Tausenden PCs von Bundesregierung und Bundesbehörden noch im Einsatz. Die komplette Umstellung auf Windows 10 schafft die Regierung nicht bis zum Stichtag. Damit entstehen beträchtliche Kosten – und möglicherweise Sicherheitslücken. Obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass Microsoft die Unterstützung für das veraltete Betriebssystem Windows 7 einstellt, ist die Umstellung auf das moderne Betriebssystem Windows 10 bei Bundesregierung und Bundesbehörden noch lange nicht abgeschlossen. Besonders brisant: Seit dem 14. Januar liefert Microsoft standardmäßig keine Updates mehr für Windows 7 aus – damit kann es nun auch zu Sicherheitslücken kommen. Auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion teilte das Bundesinnenministerium mit, dass zum Stichtag der Umstellung auf mindestens 33.000 PCs nach wie vor die alte Software läuft, wie das Handelsblatt online berichtet. Das verursache erhebliche Kosten: Für das sogenannte „Extended Security Update“ Programm, mit dem Behörden und Unternehmen gegen Gebühr weiter Updates bekommen können, würden im laufenden Jahr „circa 800.000 Euro“ fällig, gibt der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) bekannt. Die tatsächlichen Kosten könnten allerdings wohl noch höher sein. Für Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz war das Anlass zur Kritik. Er warf der Bundesregierung vor, „keinerlei Überblick über die Gesamtsituation“ zu haben, weil es nicht möglich gewesen sei, von allen Bundesministerien Daten zu bekommen. „Daher ist davon auszugehen, dass das Ausmaß der Probleme noch sehr viel größer ist, als auch so schon deutlich wird“, sagte von Notz dem Handelsblatt. „Durch ihre massiven Versäumnisse ist die Bundesregierung dafür verantwortlich, dass die IT-Systeme von Kanzleramt, Bundesministerien und Bundesbehörden nur unzureichend geschützt sind“, kritisierte von Notz weiter. Angesichts eines anhaltend hohe Bedrohungspotentials sei dies „grob fahrlässig“.

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Staatsanwalt ermittelt wegen Volksverhetzung gegen AfD-Mitglied

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen AfD-Mitglied Laleh Hadjimohamadvali. Ihr wird Volksverhetzung vorgeworfen. Anlass ist ein Post in den sozialen Netzwerken. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein Ermittlungsverfahren gegen das AfD-Mitglied Laleh Hadjimohamadvali wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund sei ein Post in den sozialen Netzwerken, den die Frau im Oktober 2019 aufgesetzt haben soll, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. In diesem sei ein im Dritten Reich zur Zwangskennzeichnung von Juden mit der Inschrift “Jude” verwendeter Judenstern zu sehen, bei dem sie die Inschrift mit Kennzeichnungen wie “SUV Fahrer”, “AfD Wähler”, “nicht geimpft” und “islamophob” ersetzt haben soll. Die Ermittlungen dauerten an, sagte der Sprecher. Hadjimohamadvali, Geschäftsführerin der AfD-Stadtratsfraktion Saarbrücken, sagte auf Anfrage, sie wolle sich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren nicht äußern. Historiker: “Unerträgliche Relativierung des Holocausts” Der Vorsitzende des Kulturforums der Sozialdemokratie Saarland, Burkhard Jellonnek, hatte Anfang November 2019 Anzeige erstattet. “Vor dem Hintergrund, dass die allermeisten der im Dritten Reich zum Tragen des Judenstern gezwungenen Menschen wenig später in Auschwitz und anderen Vernichtungslagern ermordet wurden, ist der Vergleich mit heutigen belächelten oder kritisierten Gruppen in unserer Gesellschaft eine unerträgliche Relativierung des Holocausts und eine posthume Beleidigung aller damaligen NS-Opfer”, teile der Historiker am Freitag mit.

via t-online: Staatsanwalt ermittelt wegen Volksverhetzung gegen AfD-Mitglied

siehe auch: Laleh Hadjimohamadvali – Volksverhetzung? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Saar-AfDlerin. Hat das AfD-Mitglied Laleh Hadjimohamadvali mit einem Facebook-Post Volksverhetzung betrieben? Dieser Frage geht jetzt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein Ermittlungsverfahren gegen das AfD-Mitglied Laleh Hadjimohamadvali wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund sei ein Post in den sozialen Netzwerken, den die Frau im Oktober 2019 abgesetzt haben soll, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag (24. Januar 2020). In diesem sei ein in der NS-Zeit zur Zwangskennzeichnung von Juden mit der Inschrift “Jude” verwendeter Judenstern zu sehen, bei dem sie die Inschrift mit Kennzeichnungen wie “SUV Fahrer, “AfD Wähler”, “nicht geimpft” und “islamophob” ersetzt haben soll. Die Ermittlungen dauerten an, sagte der Sprecher. Hadjimohamadvali, Geschäftsführerin der AfD-Stadtratsfraktion Saarbrücken, sagte auf Anfrage, sie wolle sich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren nicht äußern. Der Vorsitzende des Kulturforums der Sozialdemokratie Saarland, Burkhard Jellonnek, hatte Anfang November 2019 Anzeige erstattet. “Vor dem Hintergrund, dass die allermeisten der im ‘Dritten Reich’ zum Tragen des Judenstern gezwungenen Menschen wenig später in Auschwitz und anderen Vernichtungslagern ermordet wurden, ist der Vergleich mit heutigen belächelten oder kritisierten Gruppen in unserer Gesellschaft eine unerträgliche Relativierung des Holocausts und eine posthume Beleidigung aller damaligen NS-Opfer”, teilte der Historiker am Freitag mit.

Oberfranken: Polizei holt gesuchten #Reichsbürger aus Auto

Die Polizei hat auf der A9 bei Himmelkron einen gesuchten Mann festgenommen. Der 53-Jährige ist Reichsbürger, hatte Waffen bei sich und wehrte sich gegen eine Festnahme. Die Verkehrspolizei hat am Mittwochnachmittag (23.01.2020) am Autohof in Himmelkron (Kreis Bayreuth) einen 53-jährigen Mann aus dem Kreis Bamberg festgenommen, weil er wegen mehrerer Haftbefehle gesucht wurde. Zudem hätte er aufgrund eines Fahrverbots bereits seinen Führerschein abgeben müssen, berichtet die Polizei. Der Mann war mit seinem Auto auf der A9 in Richtung Berlin unterwegs. Als die Polizei ihn anhielt, versuchte er einer Festnahme zu entkommen: Er sperrte sich in seinem Wagen ein. Dabei sahen die Beamten, dass in seinem Fahrzeug mehrere Messer und ein Baseballschläger lagen. Schließlich gelang es den Polizisten, die Fahrertüre zu öffnen. Der Mann wehrte sich heftig dagegen, aus dem Auto auszusteigen. Dabei wurden ein Polizist und der Mann selbst leicht verletzt. Festgenommener Mann ist Reichsbürger Wie die Polizei erklärt, stammt der Mann aus der Szene der Reichsbürger. Das wurde daran deutlich, dass er einen Fantasieausweis mit sich führte.

via infranken: Oberfranken: Polizei holt gesuchten Reichsbürger aus Auto

Staatsschutz ermittelt! Skandal um Neonazi-Bier

Die „18“ verwenden Rechtsradikale als Abkürzung für Adolf Hitler (A und H sind der 1. und 8. Buchstabe im Alphabet). Die „88“ steht für „Heil Hitler“. 18,88 Euro kostete ein Kasten Bier, den ein Getränkemarkt im Ort Bad Bibra (circa 1500 Einwohner) verkauft hat. Der Name prangte unter einem abgewandelten Reichsadler: „Deutsches Reichsbräu“. Neonazi-Skandal im Getränkemarkt! Das Etikett ist einem eisernen Kreuz mit Reichsadler nachempfunden CDU-Landrat Götz Ulrich (50) stammt aus Bad Bibra, entdeckte Fotos des Neonazi-Bieres. Er ist entsetzt, schreibt auf Facebook: „Ich schäme mich so sehr: Während gerade in Yad Vashem in Israel der deutsche Bundespräsident zum 75. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz spricht, findet in meinem Heimatort Bad Bibra der Verkauf von Bier mit dem Namen ‚Deutsches Reichsbräu‘ in einem Getränkemarkt statt.“ Ulrich weiter: „Es wird vertrieben von dem Neonazi Tommy Frenck aus Thüringen. Angeblich fand das Bier reißenden Absatz und ist ausverkauft. Auf der Internetseite, die auf der Flasche aufgedruckt ist, posieren alle Größen der deutschen Neonaziszene, darunter auch Ursula Haverbeck, eine nationalsozialistische Aktivistin und seit Mai 2018 inhaftierte, mehrmals verurteilte Holocaustleugnerin.“

via bild: Staatsschutz ermittelt! Skandal um Neonazi-Bier

siehe auch: Nazi-Bier für 18,88 Euro – Getränkemarkt in Sachsen-Anhalt verkauft „Deutsches Reichsbräu“. Ein Getränkemarkt in Bad Bibra vertreibt ein Bier eines bekannten Rechtsradikalen. Der Franchisenehmer hat angekündigt, die Zusammenarbeit zu beenden. Ein Getränkemarkt im sachsen-anhaltinischen Bad Bibra verkauft eine Biermarke eines bekannten Neonazi-Aktivisten. Bei Twitter kursieren Fotos, auf denen mehrere Kästen der Marke „Deutsches Reichsbräu“ zu sehen sind. Der Kasten wird zum Preis von 18,88 Euro angeboten. Die Zahlenkombination wird in rechtsradikalen Kreisen häufig als Erkennungszeichen genutzt. Die Nummer der Buchstaben im Alphabet ergeben die Initialen Adolf Hitlers, A.H., die 88 bedeuten demnach „Heil Hitler“. (…) Der Getränkemarkt ist Teil der Getränke-Quelle Franchise Gruppe. Ein Unternehmenssprecher äußerte sich gegenüber dem Tagesspiegel schockiert und kündigte an, die Zusammenarbeit mit dem Franchisenehmer zu beenden. „Am Montag wird ein Mitarbeiter in Bad Bibra eintreffen und sämtliche Schilder von Getränke-Quelle entfernen.“ Man habe auf die Auswahl des Sortiments keinen Einfluss. Der Sprecher betonte, dass rechtsradikales Gedankengut in seinem Unternehmen nicht geduldet werde. Inhaber Tommy Frenck ist fester Bestandteil der rechten Szene Die Biermarke gehört dem Neonazi und ehemaligen NPD-Politiker Tommy Frenck. Auf seiner Internetseite hatte er erst vor wenigen Wochen seine eigene Biermarke angekündigt. Frenck gilt in der Szene als feste Größe, er organisiert Rechtsrockkonzerte und betreibt eine Gaststätte.

Neonazi darf legal Waffen führen

Ein Lindauer Neonazi darf legal Schusswaffen führen. Behörde kann ihm den Kleinen Waffenschein nicht verwehren, da sie eine Mitgliedschaft bei der Neonazipartei Der Dritte Weg nicht belegen kann. Das Landratsamt Lindau kann einem Neonazi seinen Waffenschein nicht verwehren. Das bestätigte Landratssprecherin Sibylle Ehreiser nun auf Anfrage von Allgäu ⇏ rechtsaußen. Demnach konnte die zuständige Behörde dessen Mitgliedschaft zur Neonazipartei Der Dritte Weg nicht gerichtsfest belegen. Die Behörde weigert sich mit Verweis auf den Datenschutz mitzuteilen, ob es um einen neuen Antrag auf den Waffenschein ging oder eine bereits bestehende Erlaubnis entzogen werden sollte. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, werde man den Entzug des Kleinen Waffenscheins jedoch prüfen. Der Kleine Waffenschein erlaubt das führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Das Landratsamt erteilt diesen auf Antrag an Personen, die waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet zum führen von Waffen sind. Im Regelfall wird das Landratsamt durch die Polizei über Reichsbürger und Anhänger rechter Gruppierungen informiert.

via allgäu rechtsaußen: Neonazi darf legal Waffen führen

Die juristische Waffe der Neonazis

Die Szene wollte sie geheim halten: Gutachten gewähren erstmals umfassend Einblick in eine Strategie, auf die Neonazis für eine straffreie Verbreitung von Propaganda setzen. Damit könnte nun Schluss sein. Propaganda: Das Urteil dürfte den Neonaziplattenproduzenten kaum beeindrucken: Während das Verfahren von über 900 Straftaten auf nur wenige Tonträger zusammenschrumpfte, setzte er über eine halbe Million Euro um. Dafür könnten nun eine Strategie der Neonazis erledigt sein. Findige Geschäftsleute aus der Neonaziszene tauschen längst nicht mehr nur Rechtsrock-Platten, Klamotten und Devotionalien aus. Auch juristisch spricht man sich ab: „Gutachten der Rechtsanwältin Pahl liegt vor“, ist etwa auf internen Bestandslisten vermerkt, wenn Szenehändler sich gegenseitig mit Propagandamaterial versorgen. Worum es geht, soll allerdings geheim bleiben: „Ganz wichtig zu den Gutachten: Nicht aus der Hand geben. Nur das Deckblatt zeigen. Nicht das, was die Pahl geschrieben hat“, wies der Chef der Propagandaschmiede Oldschool Records, Benjamin Einsiedler, telefonisch einen Kameraden an. Das überwachte Gespräch war Gegenstand eines Prozesses, der erstmals offenlegte, wie akribisch sich die Szene vorbereitet, um Strafen zu entgehen. Im Kern geht es dabei um Schriftsätze der Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl. Bislang ging die Strategie auf: So sprach das Landgericht Memmingen den Plattenproduzenten Einsiedler im Mai 2018 in zweiter Instanz unter anderem vom Vorwurf der Volksverhetzung durch die Verbreitung von rechtsextremer Musik frei. Das Gericht glaubte der Behauptung des Angeklagten, dass er im guten Glauben auf die Musik-Gutachten der Anwältin vertraut habe.
Szene-Gutachten als Freibrief? Was die Szene zunächst als Freibrief für Nazipropaganda feiern durfte, kassierte das Oberlandesgericht München. Die Richter wiesen das Landgericht Memmingen an, das Verfahren mit einem anderen Richter neu aufzurollen und die Gutachten zu prüfen. Das taten die Memminger – und verurteilten Einsiedler wegen des Vertriebs von fünf CDs in der vergangenen Woche zu 100 Tagessätzen von je 40 Euro, also einer Gesamtgeldstrafe von 4.000 Euro. In der Neuverhandlung gelangten die Gutachten im Januar erstmals an die Öffentlichkeit. So schrieb Anwältin Pahl zu dem Lied Geschwür am After der Band Gigi und die braunen Stadtmusikanten, in dem Titel werde zwar von Lügen bei der Geschichtsschreibung, Schienen und Eingangstoren gesprochen. „Es bleibt aber offen, welche Lügen, Schienen und Tore. Mangels irgendwelcher Hinweise ergibt sich nicht, dass mit diesen Äußerungen die KZs gemeint sein müssen.“ Daher seien die Äußerungen mehrdeutig und eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung liege nicht vor.

via störungsmelder: Die juristische Waffe der Neonazis

siehe dazu auch: Rudolf Kleinschmidt: Die Rechte und das Recht; „Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. […] Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren. […] Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf in die Schafherde einbricht, so kommen wir.“ (zit. nach Begründung Verbotsantrag: 39)

Schlüsselfigur aus nordhessischer Szene – Verbot und Razzia gegen Neonazi-Gruppe "Combat 18"

Bundesinnenminister Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe “Combat 18” verboten. Ermittler suchten auch in Lauterbach nach Beweisen – und bei einer Schlüsselfigur der nordhessischen Neonazi-Szene. Im Zuge des Verbots der rechtsextremen Gruppe “Combat 18” (“C18”) durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Polizei am Donnerstagmorgen mehrere Objekte in sechs Bundesländern durchsucht, auch im osthessischen Lauterbach (Vogelsberg). Genauere Angaben wollte das Innenministerium in Wiesbaden zunächst nicht machen. Bundesweit 210 Beamten waren an dem Einsatz beteiligt. Sie stellten einen mit Nägeln präparierten Baseball-Schläger, einen Teleskop-Schlagstock, einen sogenannten Morgenstern und Reizgas sicher. Zudem seien Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Tonträger, Kleidung, NS-Devotionalien und Propagandamittel mitgenommen worden. Scharfe Schusswaffen wurden nach ersten Informationen nicht entdeckt.
Stanley R. seit 2001 im Raum Kassel Die Verbotsverfügung wurde insgesamt sieben mutmaßlichen Anhängern der Gruppe überreicht. Schwerpunkte der Aktion waren Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Dort ging es vor allem um einen Mann, der schon vor Jahren als Schlüsselfigur der rechtsextremen Szene in Nordhessen galt: Stanley R. wurde den Angaben zufolge von der Polizei an seinem Arbeitsplatz in Thüringen angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die durchsucht wurde. In Thüringen wurden nach Angaben des dortigen Landeskriminalamts zwei Objekte durchsucht: eins im Raum Erfurt, eins im Raum Eisenach. Nach Informationen der antifaschistischen Recherche-Plattform “Exif” trat R. seit 2001 im Raum Kassel auf, wohnte zumindest in der Vergangenheit in Kaufungen und arbeitete in einer Kantine von VW in Baunatal. Er gehörte zu den Gründern der 2015 vom hessischen Innenministerium verbotenen Gruppe “Sturm 18 Cassel”. Dass R. und Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), sich aus der Szene kannten, gilt als gewiss. Ob sie in in jüngerer Zeit Kontakt hatten, ist nicht bekannt.

via hessenschau: Schlüsselfigur aus nordhessischer Szene Verbot und Razzia gegen Neonazi-Gruppe “Combat 18”

siehe auch: „COMBAT 18”-VERBOT – Darum führte Schlag gegen Neonazis Ermittler nach Malchin. Stundenlang hat die Polizei am Donnerstag die Wohnung eines mutmaßlichen Mitglieds der rechtsextremen Gruppe „Combat 18“ durchsucht. Nachbarn waren völlig überrascht, wer da in ihrem Block wohnt. (…) Die Durchsuchung galt – wie mehrere weitere in sechs Bundesländern – einem mutmaßlichen Mitglied der rechtsextremen Gruppe „Combat 18“, die das Bundesinnenministerium am Donnerstag verboten hat. Anführer einer rechtsextremen Gruppe Der Mann soll seit etwa drei Jahren in Malchin wohnen. Er stammt aus Rheinland-Pfalz und war hier Anführer der rechtsextremen „Chaos Crew 33“, wie die Recherche-Plattform Exif berichtet, die sich auf das Auswerten von Bildmaterial von Aufmärschen, Treffen und Veranstaltungen konzentriert. Die Mitglieder der „Chaos Crew 33“ ließen sich demnach besonders gern mit „Blood & Honour“- und „Combat 18“-Symbolik ablichten. Im Juni 2011 hat der junge Mann laut Exif zusammen mit weiteren „Chaos Crew“-Mitgliedern einen anderen Neonazi fast zu Tode geprügelt. Sie hatten ihr Opfer des Verrats verdächtigt und es in eine Falle gelockt. Der Crew-Anführer wurde daraufhin zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung soll er sich der Neonazi-Gang „Sturmgruppe 44“ angeschlossen haben, die jedoch 2016 zerfiel. Daraufhin sei er dann offensichtlich zu „Combat 18“ weiter gezogen, heißt es auf verschiedenen Recherche-Plattformen. Auf Internetseiten linker Gruppen ist der Malchiner auch auf Rechtsrockkonzerten und bei Treffen verschiedener Neonazi-Gruppen zu sehen, darunter auch Gruppen aus anderen europäischen Ländern; SWR-Recherche nach Durchsuchungen in Trierweiler – Mutmaßliches “Combat 18”-Mitglied früher im NPD-Umfeld aktiv. Im Fall der Durchsuchung bei einem mutmaßlichen Mitglied der rechtsextremen Gruppe “Combat 18” in Trierweiler gibt es neue Details. Nach SWR-Recherchen fand der Einsatz bei einem Mann statt, der sich in der Vergangenheit im Umfeld der NPD bewegt hatte. Demnach nahm er 2013 an einer Kundgebung der NPD in Trier teil. Auf der Veranstaltung trug er Kleidung mit der Aufschrift des am Donnerstag verbotenen Neonazi-Netzwerks “Combat 18”. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass der Mann Kontakte in die Trierer Hooliganszene hat