Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall führen. Die Klage der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen wurde vom Gericht abgewiesen.
Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall führen. Die Klage der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen wurde vom Gericht abgewiesen.