Bewährungsstrafe für Aschenbecherwurf auf AfD-Politiker

Für den Wurf eines schweren Glas-Aschenbechers gegen den Kopf des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt ist ein Schweriner zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Verletzt der Mann die Bewährungsauflagen, drohen ihm zehn Monate Haft. Der Abgeordnete hatte bei der Attacke in einer Schweriner Kneipe im Mai 2024 eine Platzwunde erlitten, die im Krankenhaus mit fünf Klammern chirurgisch versorgt werden musste. Der angeklagte Busfahrer, zum Tatzeitpunkt 52 Jahre alt, räumte im Amtsgericht ein, den Aschenbecher geworfen zu haben. Er entschuldigte sich am Ende der Verhandlung am Montag bei dem Politiker. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und öffentlicher Beleidigung.

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Nach Entlassung von Bundestagsfraktion – Verurteilter AfD-Funktionär aus dem Bodenseekreis tritt von allen Ämtern zurück

Der Vorsitzende des AfD-Ortsverbandes Bodenseekreis Mitte ist zurückgetreten. Er legte laut Partei zugleich sein Amt als Beisitzer des Kreisverbandes nieder und verließ die AfD. Vor zwei Wochen hatte die AfD-Bundestagsfraktion ein vorbestraftes Parteimitglied, den Vorsitzenden des AfD-Ortsverbandes Bodenseekreis Mitte, als Mitarbeiter entlassen – jetzt hat sich der 38-Jährige aus der Partei zurückgezogen. Nach der Entlassung hatte der AfD-Kreisvorstand den Mann aufgefordert, auch seine Parteiämter im Bodenseekreis niederzulegen. Er habe verschwiegen, dass er wegen Bedrohung und Trunkenheit am Steuer verurteilt worden war, so der Kreisvorstand zur Begründung. Bewohner vor Asylunterkunft mit Schusswaffe bedroht Das Magazin “Der Spiegel” hatte berichtet, dass der Mann vor drei Jahren in Friedrichshafen Bewohner einer Asylbewerberunterkunft mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben soll

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Brandenburg AfD nicht erflogreich bei Bürgermeisterwahlen in Oranienburg und Bad Freienwalde

Bei Bürgermeister-Stichwahlen in Brandenburg ist die AfD nicht erfolgreich gewesen. In Oranienburg setzte sich die SPD-Politikerin Collin-Feeder mit knapp 60 Prozent der Stimmen deutlich gegen die AfD-Kandidatin durch. In Bad Freienwalde siegte die CDU-Kandidatin Heidemann. Sie erhielt 51,6 Prozent und lag damit nur knapp vor dem AfD-Kandidaten. Bad Freienwalde war im Juni in den Schlagzeilen geraten, als teils vermummte Personen ein Fest der Vielfalt gewaltsam angegriffen hatten

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siehe auch: Bürgermeisterwahl in Oranienburg: SPD-Kandidatin Collin-Feeder gewinnt Die fünftgrößte Stadt Brandenburgs bekommt eine SPD-Bürgermeisterin: Jennifer Collin-Feeder setzte sich in der Stichwahl klar gegen AfD-Politikerin Anja Waschkau durch.Jennifer Collin-Feeder wird die neue Bürgermeisterin von Oranienburg. Sie bekam 59,6 Prozent der Stimmen und setzte sich damit gegen Anja Waschkau von der AfD (40,4 Prozent) durch.   Die Wahlbeteiligung lag bei 56 Prozent. (…) Die AfD ist nach den Ergebnissen vom Sonntag nunmehr bei mehreren Stichwahlen für Bürgermeisterämter in Brandenburg gescheitert. Neben der Niederlage von Anja Waschkau in Oranienburg verlor auch der AfD-Kandidat in Bad Freienwalde am Sonntag die Stichwahl.

siehe auch: CDU-Kandidatin Heidemann wird Bürgermeisterin von Bad Freienwalde Ulrike Heidemann ist neue Bürgermeisterin von Bad Freienwalde. Die CDU-Kandidatin setzte sich am Sonntag in der Stichwahl mit 51,6 Prozent der Stimmen gegen den AfD-Kandidaten Frank Vettel (48,4 Prozent) durch. Es war denkbar knapp: Vettel führte während der Auszählung der einzelnen Wahlgebiete fast die gesamte Zeit. Vor der Auszählung des letzten Wahlgebiets betrug sein Vorsprung immer noch 1,2 Prozentpunkte. Doch schließlich überholte ihn Ulrike Heidemann und entschied die Stichwahl für sich. Kurz vor Ende der Auszählung, als sie gegen den AfD-Kandidaten noch knapp zurücklag, sagte Heidemann dem rbb: “Das zeigt, dass wir uns mehr kümmern, mehr reden, transparenter agieren müssen. Ein Bürgermeister ist derjenige der am dichtesten dran sein soll an den Bürgern.” Die Wahlbeteiligung lag bei 49,9 Prozent, das nötige Quorum wurde damit erreicht: Um die Wahl zu gewinnen, musste der Sieger oder die Siegerin die Stimmen von mindestens 15 Prozent der insgesamt Wahlberechtigten erhalten.

Wegen Posts bei Facebook – Vorwurf der Volksverhetzung: AfD-Kreistagsabgeordneter vor Gericht

Der AfD-Politiker Holger Stienen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg muss sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung und der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Reinbek verantworten. Was er dazu sagt. Der AfD-Politiker Holger Stienen muss sich in der kommenden Woche in Reinbek vor Gericht verantworten. Das Verfahren richtet sich laut Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den 71-jährigen Abgeordneten aus dem Kreistag des Herzogtums Lauenburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung. Der Angeklagte soll in der Zeit von Januar bis August 2023 in drei über das Internet verbreiteten Beiträgen verschiedene Bundespolitiker beleidigt haben. Zudem soll der Angeklagte im September und Dezember 2023 in zwei weiteren Beiträgen in Deutschland lebende Geflüchtete beschimpft und böswillig verächtlich gemacht haben. Beiträge nicht mehr öffentlich Die Beiträge Stienens sollen über seinen Facebook-Kanal „Holger Stienen“ verbreitet worden sein, der mittlerweile nicht mehr öffentlich einsehbar ist. Laut NDR liegen dem Sender Screenshots vor, dort heiße es unter anderem „Wir brauchen ein paar Jahre einen totalitären Staat alter Prägung, um mit dem Gesocks aufzuräumen“ oder „Wer mit Gas heizt, wird ins eigene Gas geschickt oder in den Ölpool“. Auch Politiker wie Olaf Scholz oder Annalena Baerbock sollen explizit beleidigt worden sein. Bis 2024 hatten die Beiträge zum Austritt von drei der sechs Mitglieder der AfD-Fraktion im Kreis Herzogtum Lauenburg geführt, denen die Aussagen Stienens zu radikal waren. „Aussagen wurden manipuliert“ Holger Stienen bestätigt, dass es bei dem Prozess um ihn geht. „Die Aussagen in meinem Account wurden manipuliert“, erklärt er. „Es gibt Sätze darin, die gar nicht von mir stammen.“

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Schule ehrt Lehrerin, die 1930 Opfer rechtsextremer Willikür wurde (CSU/AfD dagegen)

Eine Lehrerin, verfolgt, diffamiert, entrechtet – und in den Tod getrieben. Elly Maldaque war 36 Jahre alt, als sie 1930 nach einer rechtsextremen Kampagne in eine Nervenheilanstalt eingewiesen wurde und dort unter ungeklärten Umständen starb. Nun, fast ein Jahrhundert später, hat der Bildungsausschuss der Stadt Regensburg entschieden, die Von-der-Tann-Grundschule nach ihr zu benennen – gegen den Widerstand von CSU und AfD. Elly Maldaque. Foto: Bearbeiteter Screenshot Am 20. Juli 1930 stirbt Elly Maldaque in der Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll bei Regensburg. Elf Tage zuvor war sie gewaltsam dorthin gebracht worden – wegen angeblicher „gemeingefährlicher Geisteskrankheit“. Die 36-jährige Lehrerin hatte einen Nervenzusammenbruch erlitten, nachdem sie fristlos aus dem Schuldienst entlassen worden war. Ihr Vergehen: Sie hatte Klavier bei kommunistischen Veranstaltungen gespielt und sich offen für freidenkerische Ideen interessiert. Wie Regensburg Digital berichtet, war Maldaque von der Polizei bespitzelt worden, „weil sie bei Kommunisten Klavier gespielt und sich für deren Ideen begeistert hatte“. In den Akten wurde sie als „selbst- und gemeingefährlich“ bezeichnet. Neun Tage nach ihrer Einlieferung war die bis dahin gesunde Frau tot – die Todesursache: offiziell „Lungenentzündung“. Doch schon damals sprach die linke Presse von einem politischen Skandal, der in der Weimarer Republik deutschlandweit Schlagzeilen machte. Über 90 Zeitungen berichteten über die „Lehrerin von Regensburg“, der Schriftsteller Ödön von Horváth widmete ihr ein Theaterstück. Entscheidung mit Symbolkraft 95 Jahre später, im Oktober 2025, soll die Lehrerin endlich eine späte Würdigung erfahren. Der Bildungsausschuss des Regensburger Stadtrats stimmte für die Umbenennung der Von-der-Tann-Grundschule in Elly-Maldaque-Schule. Der Antrag kam aus der Schule selbst: Lehrerkollegium, Elternbeirat und Schülervertretung hatten sich einhellig dafür ausgesprochen. „Elly Maldaque wurde ein Opfer nichtdemokratischer Umtriebe, ihren Namen zu würdigen bedeutet, die Demokratie zu stärken“, heißt es im Schreiben der Schulfamilie an die Stadt. Doch die Abstimmung verlief nicht ohne Streit. Nach einer regelrechten Schlammschlacht, so Medienberichte, stimmten nur CSU und AfD gegen die Umbenennung. Die übrigen Fraktionen unterstützten den Vorschlag. Die CSU erklärte, Maldaque sei „keine würdige Namensgeberin“ – und wiederholte damit Argumente, die in Regensburg seit Jahrzehnten immer wieder gegen eine Ehrung der Lehrerin ins Feld geführt werden. Die Geschichte wiederholt sich. Schon in den 1980er und 1990er Jahren waren Anträge, eine Straße oder Schule nach Elly Maldaque zu benennen, im Stadtrat mehrfach gescheitert – vor allem am Widerstand der CSU. Offiziell hieß es, sie sei „nur ein Opfer“, aber „nicht bedeutend genug“ für eine solche Ehrung. Diese Haltung hat historische Wurzeln. In den 1920er Jahren regierte in Bayern die Bayerische Volkspartei (BVP) – die klerikal-konservative Vorgängerin der CSU. Unter ihrer Ägide wurde Maldaque gegen die Weimarer Reichsverfassung aus dem Schuldienst entfernt, während nationalsozialistische Lehrer im Amt bleiben durften. Die BVP paktierte damals mit der NSDAP. Der spätere Regensburger Oberbürgermeister Hans Herrmann, ein BVP-Politiker, der nach dem Krieg für die CSU antrat, spielte in dieser Geschichte eine zentrale Rolle. Noch 2015, als die Hans-Herrmann-Schule umbenannt werden sollte und eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Umfrage für Elly Maldaque stimmte, blieb die CSU bei ihrem Nein. Die Schule trägt bis heute den Namen eines Künstlers.

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siehe auch: Im Jahr ihres 95. Todestags: Regensburger Von-der-Tann-Schule soll nach Elly Maldaque benannt werden Als Opfer einer rechtsextremen Kampagne wurde die Regensburger Lehrerin Elly Maldaque 1930 entlassen, wenig später in die Irrenanstalt verfrachtet und starb dort unter ungeklärten Umständen. Nun soll sie auf Antrag der Schulfamilie an der Von-der-Tann-Schule eine späte Würdigung erfahren. Sie wurde im Auftrag der Polizei von Nazis bespitzelt. Weil sie bei Kommunisten Klavier gespielt und sich für deren Ideen begeistert hatte, flog sie aus dem Staatsdienst und schließlich – nach einem Nervenzusammenbruch – erklärte ein Amtsarzt sie für „selbst- und gemeingefährlich” und ließ sie nach Karthaus verfrachten. Nach neun Tagen war die bis dahin körperlich völlig gesunde 36jährige Frau tot. Die Rede ist von der Regensburgerin Elly Maldaque, deren Todestag sich heuer zum 95. Mal gejährt hat. Sie starb am 20. Juli 1930. Nun wird die Lehrerin von der Stadt Regensburg endlich gewürdigt. Die Von-der-Tann-Schule, an der Maldaque zehn Jahre lang unterrichtete und als beliebte und fähige Pädagogin galt, soll künftig ihren Namen tragen. So steht es in einer Vorlage, die am 16. Oktober im Bildungsausschuss des Regensburger Stadtrats diskutiert wird.

AfD-Mann beleidigt krebskranke Linken-Abgeordnete in Bezirksversammlung

Ein Zwischenruf empört die Abgeordneten der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. Dort soll ein AfD-Abgeordneter am Donnerstagabend eine an Krebs erkrankte Abgeordnete der Linken attackiert und ihr indirekt den Tod gewünscht haben. Zu dem Vorfall kam es während einer Rede der Linken-Abgeordneten Theresa Jakob, wie mehrere Augenzeugen dem NDR bestätigten. Demnach soll der AfD-Politiker Norbert Jordan zu seiner Ehefrau und zur Chefin der AfD-Fraktion gesagt haben: “Der Krebs wird es richten.” Mehrere Abgeordnete der Linken hörten diesen Satz. Auch ein in der Nähe stehender Sicherheitsmann bestätigte, dass er gefallen ist. Daraufhin kam sofort der Ältestenrat zusammen – Norbert Jordan erhielt eine Rüge. Zuerst berichtete das “Hamburger Abendblatt” über den Vorfall.

via ndr: AfD-Mann beleidigt krebskranke Linken-Abgeordnete in Bezirksversammlung

11.250 Euro Geldstrafe AfD-Poli­tiker für mon­tierten Hit­ler­gruß ver­ur­teilt

17.10.2025 Bystrons Verteidiger legte in der Verhandlung Hitlergruß-Abbildungen vor, die keine Strafe nach sich zogen. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel AfD-Politiker Petr Bystron wird wegen Verwendung von NS-Kennzeichen verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Die Rechtsprechung kennt bei solchen Provokationen wenig Gnade. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien hat das Amtsgericht (AG) München den AfD-Politiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Europaabgeordnete muss 90 Tagessätze zu je 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen. Die Montage stellt nach Auffassung des Gerichts einen Hitlergruß dar, verurteilt wurde Bystron daher wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB).  Danach ist das Verbreiten von NS-Symbolen, -Gesten und -Parolen strikt tabu. Es steht nicht nur unter Strafe, eine solche Geste eigenhändig durchzuführen; auch das Weiterverbreiten eines Abbildes der Geste ist verboten. Ausnahmen von der Strafbarkeit gelten nur in begrenzten Fällen wie der staatsbürgerlichen Aufklärung, für die Presse oder bei erkennbar satirischer Verwendung. Dies wenden die Strafgerichte aber eng an. Verbreitet hatte Bystron die Montage 2022 auf seinem Twitter-Konto. Zu sehen waren auf unter anderem Ex-Kanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Die entscheidende Richterin hielt es für erwiesen, dass Bystron mit der Darstellung den Hitlergruß verbreitet habe, “insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos”, so die Richterin am Freitag zur Begründung. (…) Derlei Reproduktion von NS-Symbolen kann unter die in § 86 Abs. 4 StGB genannten Ausnahmen für staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst, Wissenschaft oder Presseberichterstattung fallen. Zudem nimmt die Rechtsprechung einen ungeschriebenen Tatbestandsausschluss für Fälle an, in denen der Schutzzweck der Vorschrift nicht berührt ist, weil durch die Äußerung oder Geste kein Widererstarken der NS-Symbolik droht.  Alle diese Ausnahmen werden jedoch restriktiv gehandhabt. Wer nicht Presse ist oder sich einer anerkannten Kunstform bedient – wie etwa bei den Mottowagen auf dem Karnevalsumzug –, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Dass der Äußernde nur provozieren oder Kritik an Regierungshandeln üben will, reicht allein nicht für einen Ausschluss der Strafbarkeit. Die Äußerung selbst muss eindeutig eine ablehnende Haltung zur NS-Ideologie erkennen lassen. (…) Mit dem Urteil blieb das Gericht etwas hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen gefordert, damit wäre die Vorstrafe im Führungszeugnis aufgetaucht. Mit 90 Tagessätzen blieb das Gericht genau unter der Schwelle, die dafür erreicht werden müsste

via lto: 11.250 Euro Geldstrafe AfD-Poli­tiker für mon­tierten Hit­ler­gruß ver­ur­teilt

siehe auch: Gericht verurteilt AfD-Politiker Bystron wegen Hitlergruß-Montage Der AfD-Politiker Petr Bystron hat eine Fotomontage geteilt, auf der unter anderem Angela Merkel den Hitlergruß zeigt. Dafür muss er mehr als 11.000 Euro Strafe zahlen. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist der AfD-Politiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet hat. Deshalb muss Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro zahlen, also insgesamt 11.250 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (…) Der AfD-Politiker erschien nicht zur Verhandlung, sondern ließ sich durch seinen Verteidiger Peter Solloch vertreten. Dieser sprach von einem Verfahren mit “politischem Hintergrund”, bei dem es immer mehr auf die Person ankomme, die den rechten Arm ausstrecke, als auf die Geste selbst.