Bewährungsstrafe für Beteiligten an Silvester-Randale – #connewitz #le3112

Wegen seiner Beteiligung an den Vorkommnissen in der Silvesternacht in Leipzig ist ein 27-Jähriger zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann soll zudem 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Amtsgericht Leipzig sprach den Straßenkünstler am Mittwoch wegen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung schuldig. Er hatte zugegeben, in einer Seitenstraße des Connewitzer Kreuzes einem rennenden Polizisten ein Bein gestellt zu haben. Der Beamte stürzte und verletzte sich leicht. Der nicht vorbestrafte Angeklagte entschuldigte sich in der Verhandlung immer wieder. Er könne sich nicht erklären, warum er das Bein gestellt habe. “Das war eine riesengroße Dummheit”, sagte er. Mit dem schwerwiegendsten Tatvorwurf zur Silvesternacht – einem mutmaßlichen versuchten Mord an einem Polizisten – hatte der 27-Jährige nichts zu tun. Diese Angreifer sind noch nicht ermittelt. Es war der erste Prozess im Zusammenhang mit den Ausschreitungen. Der 27-Jährige wurde in einem beschleunigten Verfahren verurteilt. Das kann angewandt werden, wenn ein Sachverhalt einfach und klar ist.

via sz: Bewährungsstrafe für Beteiligten an Silvester-Randale

siehe auch: Polizeiberichte über Leipzig-Connewitz – Die Bösen sind immer die Linken. Lebensbedrohliche Gewaltszenarien und hinterhältige Angriffe: Wenn die Polizei über ihre Arbeit berichtet, wird es schnell fantasievoll. Was haben Eisenspeere mit einem Angriff auf die Hamburger Davidwache, einem unter Strom gesetzten Türknauf und einer lebensrettenden Notoperation gemeinsam? Klingt nach einem etwas bemühten Witz, ist es aber nicht. Denn die Antwort lautet: Sie alle wurden von der Polizei erfunden, um eine Erzählung zu verbreiten, in der linke Aktivistinnen oder Demonstrantinnen Polizeieinheiten in bürgerkriegsartige Kämpfe verwickeln. So auch jüngst in Leipzig-Connewitz; Strafe auch für die Polizei – Christian Klemm fordert nach Connewitz Prozesse für gewalttätige Beamte. Obwohl noch immer nicht klar ist, was in der Silvesternacht im Leipziger Szeneviertel Connewitz passiert ist, gibt es bereits ein Urteil in einem sogenannten beschleunigten Verfahren: Der Beschuldigte bekommt sechs Monate auf Bewährung aufgebrummt. Sein Vergehen: Er hat einem Polizisten ein Bein gestellt. Ein Vorgang, der jeden Tag tausendfach auf deutschen Schulhöfen stattfindet und dort im schlimmsten Fall mit einem Termin beim Schuldirektor endet. Das Gericht jedoch wertete den Vorfall nicht als banalen Schülerstreich, sondern als einen Angriff auf das Gewaltmonopol des Staates. Und da hört bekanntlich der Spaß auf. Das Gewaltmonopol wird durch Beamte vertreten. Die haben die Situation in der Nacht auf den 1. Januar eskaliert: unter anderem durch verdachtsunabhängige Personenkontrollen und Gewalt gegen Unbeteiligte und Demonstranten. Anschließend stellte sich die Leipziger Polizei als Opfer »linksextremer Terroristen« (»Bild«) in der Öffentlichkeit dar. Das erwies sich anschließend als handfeste Lüge.

Keine Ermittlungen gegen Polizisten nach Skandalfoto in Cottbus

Ein Foto von Brandenburger Polizisten vor einem rechtsextremen Graffito wird für die Beamten folgenlos bleiben. Zwar laufe noch ein Disziplinarverfahren, so Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU). Ein Ermittlungsverfahren werde es jedoch nicht geben. Im Zusammenhang mit einem rechtsextremen Schriftzug in Cottbus wird es kein Ermittlungsverfahren gegen möglicherweise beteiligte Polizisten geben. Die Staatsanwaltschaft habe einen Anfangsverdacht gegen die Beamten verneint, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Das Disziplinarverfahren gegen die Polizisten laufe jedoch weiter. Die von der internen Revision eingeräumte Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, habe keiner der Beamten genutzt.

via rnd: Keine Ermittlungen gegen Polizisten nach Skandalfoto in Cottbus

Doch kein Freibrief für Nazi-Propaganda in Memmingen? – #schauhin #oldschoolrecords #rechtsrock

Ab Freitag muss ein neuer Richter am Landgericht Memmingen ein massiv fehlerhaftes Urteil korrigieren. Darum hat München den Freibrief für die massenhafte Verbreitung von Nazi-Propaganda durch Oldschool Records kassiert. »Ohne jegliche Systematik, Subsumtion und Prüfungsdarlegung wird eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung abgelehnt«. Mit solchen Worten kassierte das Oberlandesgericht in München den Memminger Freispruch, mit dem der Neonazi-Unternehmer Benjamin Einsiedler hätte davon kommen können. Was wir als »Freibrief für Nazi-Propaganda« bei Oldschool Records kritisierten, kanzelte der Münchner Strafsenat als lückenhaft, rechtsfehlerhaft und formfehlerhaft ab. Das Landgericht Memmingen legte Rechtsgrundlagen und sein Verständnis der strittigen Äußerungen grundsätzlich wohlwollend und im Sinne des angeklagten Neonaziunternehmers aus. Immer wieder lässt die Argumentation des Richters wenig Distanz zum eindeutig politisch gefärbten Vorbringen des Szeneverteidigers erkennen. Ab Freitag muss nach Weisung der Münchner Richter am Landgericht Memmingen deshalb eine andere Kammer unter Vorsitz eines anderen Richters erneut feststellen, ob der Vertrieb der Neonazi-Tonträger aus Bad Grönenbach den Straftatbestand der Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und anderer Strafnormen erfüllt. Auch die Entscheidung, Einsiedler sei für ihm im Rahmen des Verfahrens entstandenen Unannhemlichkeiten zu entschädigen, kassierten die Münchner Richter. Bereits am 17. Dezember 2015 legte die Staatsanwaltschaft Memmingen die Anklage gegen Benjamin Einsiedler am Amtsgericht Memmingen vor. Die 88 Anklagepunkte fasste die Staatsanwaltschaft aus ursprünglich über 900 bereits 2014 bei einer Razzia von der Polizei erfassten Straftaten zusammen. Vorgeworfen wurde dem Betreiber von Oldschool Records der vorsätzliche Besitz einer verbotenen Waffe sowie das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Belohnung und Billigung von Straftaten. Außerdem habe er mit dem Vertrieb von Tonträgern gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

via allgäu rechtsaußen: Doch kein Freibrief für Nazi-Propaganda in Memmingen?

Im laufenden Verkehr – Radfahrer (17) von Autofahrer rassistisch beleidigt und ins Gesicht geschlagen – #schauhin #kaltland #polizeibekannter #schläger

Ein Streit im Straßenverkehr ist in Schäftlarn eskaliert. Ein 17-jähriger Afghane ist dabei von einem Autofahrer beschimpft und ins Gesicht geschlagen worden. Ein Streit über die aktuelle Verkehrslage zwischen einem Auto- und einem Radfahrer an der Wolfratshauser Straße ist am 6. Dezember eskaliert. Nach Angaben der Polizei hat der Autofahrer den 17-jährigen Radfahrer aus Afghanistan dabei zunächst rassistisch beleidigt. “Scheißkanake” soll er in dem Streit unter anderem zu ihm gesagt haben. “Anschließend schlug der Unbekannte den 17-Jährigen ins Gesicht und flüchtete”, so ein Polizeisprecher. (…) Inzwischen hat die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt: ein 33-Jähriger aus Gilching, wie die Beamten an diesem Mittwoch mitteilten. Eine Zeugin des Vorfalls hatte damals ein Foto des Autos gemacht. Der 33-jährige polizeibekannte Handwerker wurde wegen wegen Körperverletzung und Beleidung angezeigt.

via abendzeitung münchen: Im laufenden Verkehr Radfahrer (17) von Autofahrer rassistisch beleidigt und ins Gesicht geschlagen

siehe auch: Rechtsradikaler greift Auszubildenden an. Mehr als 45 Gewalttaten mit mutmaßlich rechts motiviertem Hintergrund aus dem vergangenen Jahr hat die Münchner Polizei berichtet. Der jüngste Fall ist erst jetzt bekannt geworden – nachdem es den Ermittlern vom Staatsschutzkommissariat 44 gelungen ist, den Tatverdächtigen mit Hilfe einer Zeugin ausfindig zu machen. Es handelt sich um einen rechtsradikalen Gilchinger, der wegen Körperverletzungen und Beleidigungen schon einschlägig polizeibekannt ist. (…) Eine Zeugin hatte den Vorfall jedoch bemerkt und das davonfahrende Auto fotografiert. So konnte die Polizei den rechten Schläger ausfindig machen. Er wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung angezeigt und muss sich möglicherweise auch wegen Volksverhetzung verantworten

Rechtsextreme Symbole in Klassen-Chat von katholischem Gymnasium – "Das ist kein harmloser Jugendstreich"

Ein katholisches Gymnasium in Köln hat mehrere Schüler angezeigt. Sie sollen verfassungswidrige Symbole in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben. Die Landesanstalt für Medien NRW ist alarmiert. Könne von einem Streich doch keine Rede sein. DOMRADIO.DE: War ist das in Ihren Augen ein harmloser Jugendstreich oder ist das mehr? Antje vom Berg (Referentin für Medienorientierung der Landesanstalt für Medien NRW): Nein, das ist auf keinen Fall ein harmloser Jugendstreich. Das sind unzulässige Inhalte, die auch eine Straftat bedeuten. Hakenkreuze und ähnliche Dinge, die den Nationalsozialismus verherrlichen, werden in Deutschland als Straftat gewertet. DOMRADIO.DE: Der Staatsschutz überprüft jetzt auch die Schwere des Vergehens und will dann über das weitere Vorgehen beraten. Was haben die Schüler zu erwarten? vom Berg: Das ist ganz schwer zu beurteilen. Das ist wirklich eine juristische Einschätzung. Das hängt vom Alter ab – sind sie unter 14, sind sie über 14? In welchem Kontext wurde das Ganze im Klassenchat gepostet? Wie viele Bilder wurden gepostet? Da muss jetzt wirklich der Einzelfall geprüft werden, um zu schauen, welche Konsequenzen das Ganze für die Jugendlichen hat.DOMRADIO.DE: Natürlich sind jetzt auch die Eltern dieser Kinder eingebunden. Was raten Sie, wie man mit Schülern in so einer Situation umgeht? Welche Hilfen sind jetzt gefragt? vom Berg: Es ist ganz wichtig, das Ganze sowohl seitens der Schule als auch der Eltern gemeinschaftlich zu begleiten, den Fall zu thematisieren und wirklich zu gucken: Was sind die Hintergründe? Warum haben die Kinder und Jugendlichen das entsprechend eingestellt und gepostet? War das wirklich als Streich gedacht, obwohl es keiner ist? Und ganz wichtig ist auch der Punkt, sämtliche Kinder der Schule und auch andere Schulen zu sensibilisieren. Das heißt, klarzumachen: Es ist eine Straftat, wenn entweder Nazi-Sticker oder pornografische Inhalte weiterverbreitet werden. Da sind sowohl Eltern als auch Schulen in der Pflicht, aufzuklären und präventiv zu arbeiten

via domradio: Rechtsextreme Symbole in Klassen-Chat von katholischem Gymnasium “Das ist kein harmloser Jugendstreich”

#Neonazi-#Mord an #CDU-Politiker – Mordfall #Lübcke: Verdächtiger bestreitet #Schuss und spricht von zweitem #Täter – #terror

Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke, Stephan E., hat seine Aussage geändert und bestreitet jetzt, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Es habe stattdessen einen zweiten Täter gegeben, der den Schuss abgegeben habe. Das erklärte sein Anwalt Frank Hannig am Mittwoch in Kassel. Die Angaben von Stephan E. müssen nun von den Ermittlern überprüft werden. Demnach sei Stephan E. in der Tatnacht vom 43 Jahre alten Neonazi Markus H. begleitet worden. Die beiden hätten CDU-Mann Lübcke nur einschüchtern wollen, doch dann sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf sich ein „Schuss gelöst“ haben soll. Die Waffe habe zu diesem Zeitpunkt Markus H. in der Hand gehalten. Der CDU-Politiker Walter Lübcke war Anfang Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Stephan E. soll nach bisherigen Ermittlungen der Schütze sein. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. E. hatte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen.

via focus: Neonazi-Mord an CDU-PolitikerMordfall Lübcke: Verdächtiger bestreitet Schuss und spricht von zweitem Täter

siehe auch: Mordfall Lübcke – Verdächtiger Neonazi bestreitet Tat und bezichtigt Mittäter. Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke bestreitet jetzt, auf den Kasseler Regierungspräsidenten geschossen zu haben. Stattdessen bezichtigt Stephan E. einen mutmaßlichen Komplizen. Der hauptverdächtige Neonazi im Mordfall Walter Lübcke, Stephan E., hat seine Aussage geändert und bestreitet jetzt, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Hingegen habe der bislang wegen Beihilfe inhaftierte Markus H. den CDU-Politiker versehentlich erschossen. Gemeinsam seien beide zu Lübcke gefahren, um ihm eine “Abreibung” zu verpassen, sagte Verteidiger Frank Hannig. Lübckes Tod sei angeblich nicht geplant gewesen. Die Angaben von Stephan E. müssen nun von den Ermittlern überprüft werden. Bislang war nicht bekannt, dass sich H. tatsächlich ebenfalls am Tatort aufgehalten haben soll. Früheren Angaben der Bundesanwaltschaft zufolge gab es keine belastbaren Hinweise darauf, dass er an der Tatausführung direkt beteiligt war. Über einen möglichen weiteren Tatbeteiligten war allerdings spekuliert worden. H. hatte E. nach bisherigem Erkenntnisstand geholfen, die Waffe vom dritten Beschuldigten zu besorgen. Beide haben eine gemeinsame Neonazi-Vergangenheit; Verdächtiger bestreitet tödlichen Schuss auf Walter Lübcke. Der Rechtsextremist Stephan E. soll den Politiker Walter Lübcke erschossen haben. Eine Aussage von E. bringt jetzt eine neue Wendung. (…) Das heißt nicht, dass er unschuldig wäre. Er war am Tatort, hat nach eigenen Worten die Waffe gereinigt und versteckt, er wollte nach eigenen Worten „Lübcke“ eine „Abreibung“ erteilen. „Ich persönlich werte das als Geständnis“, sagt sein Anwalt. E. gibt zu, dass er mit seinem Kumpel Markus H. dem Regierungspräsidenten aufgelauert und ihn zur Rede gestellt habe, und dass im Streitgespräch mit dem Politiker „versehentlich“ [sic] der Schuss fiel. Die Einzeltätertheorie könnte damit hinfällig sein.Auch für sein erstes Geständnis lieferte E. eine Erklärung. Er habe es auf Anraten seines Anwalt gemacht und von Markus H. abgelenkt, weil ihm Schutz und finanzielle Vergünstigungen für seine Familie versprochen worden seien. Fall Lübcke: Zweiter Verdächtiger sitzt wegen Waffenhandels in Haft E. behauptet, dass er im Auto auf der Fahrt zu Lübcke seinem Bekannten die Waffe übergeben habe – demnach hätte Markus H. abgedrückt. Auch der ist für die Ermittler kein Unbekannter. Er sitzt längst in Haft. Doch hielt die Polizei ihn bisher „nur“ für einen von zwei Waffenbeschaffern. Angeblich war er mit E. noch wenige Monate vor der Tat auf einem Schießstand in Grebenstein (Kassel) unterwegs, um Schießen zu üben. Seit Langem wurde die Frage aufgeworfen, ob es einen „zweiten Mann“ gab, ob sich E. gar auf ein rechtsradikales Netzwerk stützen konnte. Erinnerungen werden wach – an den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), zumal in Kassel. Die nordhessische Industriestadt war der Schauplatz einer der mysteriösesten Morde dieser Neonazis.

Facebook darf volksverhetzenden Beitrag löschen

Wie weit sind Facebook-Posts von der Meinungsfreiheit gedeckt? Das OLG München entschied jetzt, dass Beiträge mit volksverhetzenden Inhalten entfernt werden dürfen. Facebook durfte einen Hass-Post über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Flüchtlinge löschen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München und kippte damit ein Urteil des Landgerichts München I, gegen das Facebook Berufung eingelegt hatte. Das OLG führte vor allem “prozessuale Gründe” für sein Urteil an, betonte aber, dass der gelöschte Post nicht nur “Hassbotschaften” enthalte, sondern “einzelne Äußerungen sogar den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichten”. In dem Post war Merkel attackiert und Flüchtlinge angefeindet worden. Sie wurden dort als kriminell, mordend und vergewaltigend dargestellt, was nach Ansicht des OLG volksverhetzend ist. Facebook löschte den Beitrag.

via zeit: Facebook darf volksverhetzenden Beitrag löschen