Die Brandenburger AfD hatte zur Landtagswahl 2024 einen Werbespot verbreitet, der dunkelhäutige Menschen stereotypisierte. Das VG Berlin erklärte die Untersagung durch die zuständige Medienanstalt für rechtmäßig. Ein Werbespot der brandenburgischen AfD bleibt aus Jugendschutzgründen untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam entschieden und eine Klage des AfD-Landesverbandes abgewiesen (Urt. v. 12.10.2026, Az. 11 K 284/25).
Es erklärte die Untersagung des Spots durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für rechtmäßig. Im Zuge der Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2024 hatte die AfD einen KI-generierten Werbespot mit dem Titel “Wochenmarkt oder Drogenmarkt” in den sozialen Medien verbreitet. Das Video zeigte Menschen mit dunkler Hautfarbe oder dunklen Haaren in bedrohlichen Szenarien. Der brandenburgische Verfassungsschutz stuft die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Nach der Wahl befand die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, dass der Spot gegen den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag (JMStV) verstoße. Sie untersagte der AfD Brandenburg, den Werbespot weiterhin öffentlich zugänglich zu machen, ohne dabei sicherzustellen, dass Personen unter 16 Jahren ihn nicht sehen. Die Medienanstalten beaufsichtigen unter anderem private Medienschaffende und überwachen die Einhaltung der Medienstaatsverträge, darunter auch des JMStV. § 4 Abs. 1 Nr. 3 JMStV verbietet Inhalte, die zum Hass gegen Minderheiten aufstacheln oder diese verächtlich machen. § 20 JMStV ermächtigt die Anstalten, Verstöße selbstständig zu ahnden.
via lto: VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Werbespot verstößt gegen Jugendschutz
siehe auch: Vorwurf pauschaler Stereotype: Gericht schmettert AfD-Klage gegen Werbespot-Verbot ab Ein Clip der Brandenburger AfD zur Landtagswahl sorgt für ein Verbot durch die Medienanstalt. Die Partei wollte den Werbespot wieder im Netz zeigen können – das hat ein Gericht nun abgewiesen. Ein Werbespot für die AfD in Brandenburg bleibt aus Gründen des Jugendschutzes verboten. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Potsdam nach einer Klage des AfD-Landesverbands, die den Clip im Internet wieder zeigen wollte. Das Verbot durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2025 sei gerechtfertigt, so das Gericht zu seiner Entscheidung vom 12. Oktober. „Keine Tickets für AfD-Wähler“ Brandenburger AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer „Unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs, des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit sei die von der Medienanstalt getroffene Entscheidung zu Gunsten des Jugendschutzes und zu Lasten der AfD Brandenburg verhältnismäßig“, begründete das Verwaltungsgericht.