Mitglieder der AfD-Fraktion haben offenbar Werbeeinnahmen eingestrichen. Daraufhin schritt die Bundestagsverwaltung ein. Die AfD reagierte – und erstattete das Geld schließlich nach anfänglichem Unwillen zurück. Bundestagsabgeordnete der AfD haben Reden, die sie im Parlament gehalten hatten, bei Youtube gepostet und damit Werbeeinnahmen erzielt. Entsprechende Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bestätigten die Bundestagsverwaltung und die AfD-Bundestagsfraktion. Es habe sich aber lediglich um „zwei oder drei“ Abgeordnete gehandelt, darunter der Zweite Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandner, hieß es dort. Die Beträge hätten zudem nur wenige Hundert Euro umfasst und seien von den Abgeordneten zurückerstattet worden. Den Fraktionsmitgliedern sei mittlerweile klar, dass diese Praxis nicht erwünscht sei. Dem ging nach RND-Informationen jedoch ein Hinweis der Bundestagsverwaltung voraus, den die AfD zunächst so nicht akzeptieren wollte. Kritik von CSU und Grünen Nach einer deshalb einberufenen Sitzung der Rechtsstellungskommission des Bundestags-Ältestenrates gab Brandner eine Stellungnahme ab, die dem RND vorliegt. Darin steht: „Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt; eine Monetarisierung findet in keinem Falle (mehr) statt.“ Man werde Fraktionsmitglieder künftig „auffordern, auf die Monetarisierung von politischen Beiträgen zu verzichten, sowie im Einzelfall davon abraten, eine Monetarisierung zu beginnen“. (…) Die Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, sagte dem RND: „Es spricht Bände, dass Abgeordnete der AfD anscheinend auch ihre Reden im Bundestag zu Geld machen wollen. Dieses Vorgehen stünde nicht nur quer zum Abgeordnetengesetz. Es offenbart auch eine Hemmungslosigkeit, aus dem Abgeordnetenmandat den maximalen finanziellen Profit ziehen zu wollen.“
siehe auch: YouTube-Werbung AfD-Politiker haben an Bundestagsreden verdient Offenbar gingen Tausende Euro zusätzlich in die Taschen von AfD-Abgeordneten. Bei YouTube ließen sie Werbung schalten. Die Chefin der Rechtsstellungskommission hält das für »problematisch und unzulässig«. Bundestagsabgeordnete der AfD haben Reden bei YouTube hochgeladen und daran verdient. Das berichten das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und die »Welt«. Demnach erhielten die Politiker Erlöse aus der Werbung, die YouTube vor bestimmten Videos schaltet. Auf Antrag der AfD hatte sich die Rechtsstellungskommission des Bundestags bei zwei Sitzungen mit dem Fall beschäftigt. Wie der SPIEGEL erfuhr, schloss sich eine Mehrheit der Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung an, wonach vorgeschaltete Werbung auf YouTube-Kanälen von Abgeordneten laut dem Abgeordnetengesetz nicht zulässig ist. Die Vorsitzende der Rechtsstellungskommission, Andrea Lindholz (CSU), sagte dem SPIEGEL, sie halte es für »problematisch und unzulässig«, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenar-Reden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielten. »Wir als Abgeordnete erhalten eine Abgeordnetenentschädigung, die alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdeckt«, sagte Lindholz weiter. Dies habe der Gesetzgeber im Abgeordnetengesetz auch so geregelt. »Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenar-Reden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen«, sagte sie. (…) Unter den AfD-Politikern, es soll laut dem RND-Bericht »zwei oder drei« betreffen, ist auch der zweite Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandner. Der rechtsextreme Politiker selbst bestätigte den Fall gegenüber der rechten Wochenzeitung »Junge Freiheit«. Demnach verdiente er über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren ungefähr 15.000 Euro mit der Monetarisierung seines YouTube-Kanals. Er habe das Geld – trotz seines Abgeordnetensalärs in Höhe von monatlich fast 12.000 Euro – als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten vorgesehen.