Leuna in Sachsen-Anhalt – AfD gedenkt deutscher Soldaten mit Nazispruch und beschimpft Kritiker als »Denunzianten«

»Für Führer, Volk und Vaterland. Warum?«, stand auf einem AfD-Kranz am Volkstrauertag. Der Historiker Wolfgang Benz bezeichnet die Parole als nationalsozialistische Ideologie. Die Partei legt nun sogar noch nach. Am Volkstrauertag hat die AfD-Stadtratsfraktion auf dem Stadtfriedhof von Leuna in Sachsen-Anhalt einen Kranz mit der Aufschrift »Für Führer, Volk und Vaterland. Warum?« niedergelegt. Das berichtete zuerst die »Mitteldeutsche Zeitung« . Diese schreibt auch von einem gleichlautenden Slogan auf dem Spruchband eines Kranzes, der auf dem Friedhof der zu Leuna gehörenden Ortschaft Zweimen niedergelegt wurde. Zweimens Bürgermeister Rüdiger Patsch ist gleichzeitig auch der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Stadtrat von Leuna. Der Kranz in Zweimen kam nach Angaben der »Mitteldeutschen Zeitung« nicht von der Partei, sondern laut Aufschrift vom Ortschaftsrat, Förderverein der Feuerwehr und Johannesbier-Verein. Wegen der Wortwahl auf dem Kranz in Leuna hat sich die Kommune nach Angaben von Bürgermeister Michael Bedla (CDU) an Polizei und höhere Dienstbehörden gewandt. »Die haben keinen strafrechtlichen Tatbestand erkannt«, zitiert die »MZ« den Bürgermeister. Nach Angaben der Zeitung sei der Kranz von Leuna im Müll gefunden worden, an der Schleife sei das »Führer« abgeschnitten gewesen. Der Kranz in Zweimen sei nach Aufforderung durch die Kirche an die Stadt und die Vereine entfernt worden. Die dortige Pfarrerin nannte den Wortlaut demnach »beschämend«. (…) »Wer solche nationalsozialistische Semantik heutzutage benutzt, kann sich durch gar nichts rausreden, der zeigt seine vollkommene Übereinstimmung mit Brauchtum, Ideologie und Inhalten nationalsozialistischer Politik«, sagt Benz. »Das entlarvt.« Und es sei in diesem Fall noch viel eindeutiger als im Fall der Verwendung des SA-Spruches »Alles für Deutschland« durch den AfD-Rechtsextremisten Björn Höcke.

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siehe auch: “Für Führer, Volk und Vaterland – Warum?” AfD legt Kranz mit NS-Parole nieder. In Sachsen-Anhalt sorgt die AfD mit einem Blumenkranz am Volkstrauertag für Aufsehen. Die Partei fühlt sich dagegen missverstanden. Die AfD-Fraktion in der Stadt Leuna in Sachsen-Anhalt hat am Volkstrauertag einen Blumenkranz mit der Aufschrift “Für Führer, Volk und Vaterland – Warum?” niedergelegt. Das berichten die “Mitteldeutsche Zeitung” und der “Spiegel”. Ein weiterer Kranz mit der Aufschrift soll in dem Ortsteil Zweimen gefunden worden sein. Dort sei der Kranz laut “Mitteldeutscher Zeitung” allerdings nicht von der Partei niedergelegt worden. Aufgrund der Aufschrift habe sich der Bürgermeister der Stadt, Michael Bedla (CDU), an die Polizei gewandt. Allerdings sei kein Straftatbestand festgestellt worden. Laut dem Bericht sei der Kranz im Müll gefunden worden, das Wort “Führer” sei abgeschnitten gewesen.

Fingierter Macheten-Überfall in Chemnitz: Prozess startet am Freitag

Ein mutmaßlicher Neonazi ließ sich mit einer Machete verstümmeln, um Sozialleistungen zu kassieren. Danach gab er an, von Linksextremen überfallen worden zu sein. Doch die Polizei entlarvte die Lüge schnell. Am Freitag beginnt in Chemnitz der Prozess gegen den Komplizen, der dem Betrüger mit der Machete drei Finger abtrennte. Vorab gibt es neue Details zu der Lügengeschichte. Das Opfer, ein mutmaßlicher Neonazi wollte seine Hand abhacken lassen, um Sozialleistungen zu kassieren. Das vermeintliche Opfer hatte sich eigentlich die ganze Hand abhacken lassen wollen, um staatliche Leistungen zu kassieren. Die Geschichte eines Angriffs durch Linksextreme stellte sich als Lüge heraus. Nach einem erlogenen Macheten-Überfall muss sich ab Freitag ein 38-jähriger Mann vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Laut Anklage soll er dem vermeintlichen Opfer auf dessen Wunsch hin im August 2023 im Stadtpark mit einem Machetenhieb Zeige-, Mittel- und Ringfinger abgetrennt haben. Dann hatte das vermeintliche Opfer, das der Neonazi-Szene angehören soll, die Polizei gerufen und angegeben, es sei von Linksextremen überfallen worden. Seine Lügengeschichte war auch im Telegram-Kanal der rechtsextremen Freien Sachsen samt Foto aus der Klinik mit bandagierter Hand verbreitet worden. Vor dem Prozess wurden nun weitere Details bekannt. Verabredet sei gewesen, die komplette linke Hand abzuschlagen, informierte eine Gerichtssprecherin. Als Entgelt sei vereinbart worden, dass der Angeklagte die abgehackte Hand behalten dürfe. Er habe sie den Ermittlungen zufolge in ein Glas einlegen wollen. Nur versehentlich habe der Machetenhieb nicht die gesamte Hand, sondern nur einige Finger abgetrennt.

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siehe auch: Abgehackte Finger nach fingiertem Macheten-Überfall: Angeklagter bestreitet Tat.Um Sozialleistungen zu kassieren, soll sich der mutmaßliche Neonazi Alexander W. gewünscht haben, dass ihm die linke Hand abgetrennt wird. Ein 38-jähriger aus dem Erzgebirge soll dem Wunsch des aus Dortmund stammenden Mannes nachgekommen sein. Er muss sich seit Freitag wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Das Opfer behauptete zunächst, Linksextreme hätten ihn angegriffen. Vermeintliches Opfer und Angeklagter tauschen sich im Tätowierstudio aus. Der Angeklagte aus dem Erzgebirge bestreitet die Tat und gibt vor, unter dem Einfluss von zwei Gramm Crystal Meth und Wodka gestanden zu haben. Die Geschichte eines Angriffs durch Linksextreme stellte sich als Lüge heraus. Nach dem erlogenen Macheten-Überfall und drei abgehackten Fingern muss sich ein 38-jähriger gebürtiger Stollberger wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Zum Auftakt der Verhandlung am Landgericht Chemnitz hat der Angeklagte die Tat bestritten. Das erklärte der Verteidiger Patrick Schäfer in dessen Namen. Sein Mandant habe unter enormen Drogeneinfluss gestanden. (…) Herr W. sei jedoch hartnäckig geblieben und habe behauptet, es auch schon selbst im Garten versucht zu haben. Gleichzeitig solle er seinem Mandanten, der selbst 65.000 Euro Schulden habe, eine finanzielle Beteiligung der avisierten Sozial- und Invalidenleistungen in Aussicht gestellt haben; Prozess in Chemnitz Fingierter Machetenangriff auf Neonazi – mutmaßlicher Helfer bestreitet Beteiligung Linksextreme hätten ihm bei einem Überfall mit einer Machete drei Finger abgetrennt, hat ein Rechtsextremist behauptet. Das erwies sich als Lüge. Und vor Gericht gab es nun eine weitere Überraschung. Mit einem angeblichen Machetenüberfall beschäftigt sich derzeit das Landgericht Chemnitz. Angeklagt ist ein 38-Jähriger, der einem anderen Mann auf dessen Verlangen hin drei Finger mit der Hiebwaffe abgeschlagen haben soll. (…) Der mutmaßliche Helfer bestritt im Strafprozess nun aber eine Tatbeteiligung. Nach Darstellung des Angeklagten wollte der damals 29-jährige Alexander W. mit der verstümmelten Hand eine Behinderung geltend machen und staatliche Hilfe kassieren (…) Als W. aber die linke Hand auf einen Müllcontainer gelegt habe und sein Mandant mit einer Machete habe zuschlagen sollen, habe dieser Skrupel bekommen und abgebrochen, schilderte dessen Verteidiger weiter. Dann habe das vermeintliche Opfer die Machete genommen und selbst zugeschlagen und sich dabei Zeige-, Mittel- und Ringfinger der linken Hand abgeschlagen. Anschließend habe der Verletzte den Notruf gewählt. Die Finger warf der Angeklagte in einen Glascontainer. Angebliches Opfer schweigt Gegen den heute 30-Jährigen läuft noch ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat. Der Rechtsextremist erschien auch in diesem Prozess als Zeuge, an seiner linken Hand war eine Teilprothese zu erkennen. Er machte aber von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch und schwieg.

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Von Dana60CumminsEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link – symbolbild

Durchsuchungsbeschlüsse wegen Internetbeleidigungen – Die Doppelmoral der AfD

Die AfD inszeniert sich in der Debatte über eine Beleidigung gegen Robert Habeck als Hüterin der Meinungsfreiheit. In einem ähnlichen Fall aber schaltete ein AfD-Funktionär die Justiz ein. Seit bekannt wurde, dass Robert Habeck sich gegen die Zuschreibung »Schwachkopf Professional« wehrte, gibt es Kritik von rechts. Der Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler hatte einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen einen Nutzer des sozialen Netzwerks X gestellt, der ihn so bezeichnet hatte.   »So missbraucht Habeck den Sicherheitsapparat« und »Hausdurchsuchung wegen dieses Bildes«, schrieb die Social-Media-Truppe der AfD. »Die etablierten Parteien schaffen ein Klima der Einschüchterung«, hieß es später, »nur die #AfD stellt sich diesen Tendenzen entgegen. Wir verteidigen das Recht auf Meinungsfreiheit!« Doch in einem anderen Fall hat ein AfD-Politiker nun selbst – um im Duktus der Partei zu bleiben – den Sicherheitsapparat missbraucht. Ein AfD-Kreistagsabgeordneter aus dem Landkreis Füssen im Allgäu bemühte die Justiz, weil er sich im Netz beleidigt sah. Thomas Scheibel, ein Stadtrat der Freien Wähler aus Füssen, hatte einen Zeitungsbericht auf Facebook so kommentiert: »FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.« Woraufhin der AfD-Abgeordnete, der in dem Bericht namentlich erwähnt wurde, nicht etwa die Meinungsfreiheit pries, sondern die Justiz einschaltete. Der Abgeordnete stellte beim Hatespeech-Beauftragten der bayerischen Justiz Strafanzeige gegen mehrere Kommentatoren des Beitrags, darunter Scheibel, und reichte auch den entsprechenden Strafantrag nach. Ende Oktober klingelte bei Scheibel um 6.45 Uhr die Polizei. Die Beamten hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei – wie im Fall Habeck. Beschlagnahmt werden sollten EDV-Geräte aller Art, insbesondere Mobiltelefone, Tablets und andere Computer. Und wie im Fall Habeck sahen die Polizisten von einer echten Wohnungsdurchsuchung ab; bei Scheibel nahmen sie nicht einmal etwas mit. In beiden Fällen sind die Anzeigenerstatter nicht direkt dafür verantwortlich, dass es einen Durchsuchungsbeschluss gab. Und doch zeigt der Fall aus Füssen die Scheinheiligkeit der AfD: hier den »Sicherheitsapparat« anprangern, dort ihn einschalten?

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siehe auch: Hausdurchsuchung bei Füssener Stadtrat nach Facebook-Post über AfD. Hohe Wellen schlägt derzeit ein Fall aus Füssen: Stadtrat Thomas Scheibel kommentierte in den sozialen Medien eine Aktion der AfD – und bekam Besuch von der Polizei. Füssen – Deutschlandweit berichten Medien darüber, was Stadtrat Thomas Scheibel passiert ist. Nachdem er sich im Frühjahr mit recht derben Worten auf der Facebookseite des Kreisboten gegen eine Aktion des AfD-Kreisverbands geäußert hatte, stand vor kurzem plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Seit Tagen steht das Telefon von Thomas Scheibel nicht mehr still, massenweise E-Mails erreichen ihn. Neben den vielen Anfragen von Journalisten beinhalten viele der Nachrichten eine eindeutige Botschaft: Sie ermuntern den 44-jährigen Füssener und äußern Dankbarkeit und Zuspruch. „Halten Sie durch!“ ist da zu lesen oder „Ich hoffe, dir geht`s (wieder) gut und du lässt dich nicht unterkriegen.“ Und auch Scheibel gibt sich kämpferisch: „Ich bin bereit meine Grundrechte zu verteidigen.“ Alles begann mit einem Facebook-Post. Der Kreisbote Füssen hatte darüber berichtet, dass der Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Wolfgang Dröse einem Lehrer des Gymnasiums Hohenschwangau einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorwarf, nachdem dieser seine Schüler zu einer Teilnahme an einer Demo für die Demokratie ermuntert hatte. Bauunternehmer Thomas Scheibel, der für die Freien Wähler Füssen im Stadtrat sitzt, kommentierte daraufhin auf der Facebook-Seite des Kreisboten unter anderem: „FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.“ Daraufhin erstattete Wolfgang Dröse Anzeige wegen Beleidigung, was nun zu besagter Hausdurchsuchung führte

AfD gegen freie #Berichterstattung – Ihr Kampf – #pressefreiheit

Bei einem Parteitag in Bayern hat die AfD Jour­na­lis­t*in­nen von Security bewachen lassen. Die Rechtsradikalen rüsten gegen die Pressefreiheit auf. Selbst für AfD-Verhältnisse war es ein neuer Tiefpunkt: Zwei stämmige Securitys begleiteten den Reporter Johannes Reichart vom Bayerischen Rundfunk beim Parteitag der AfD Bayern in Greding Ende November auf Schritt und Tritt. Sogar beim Toilettengang und beim Kauf von Getränken bewachte das Sicherheitspersonal den Journalisten. Als „neue Dimension der Einschränkung von Pressefreiheit“, als „Schikanen“ bezeichnet Reichart gegenüber der taz das Vorgehen. „Jeder Journalist vor Ort wurde von Securitys begleitet, die sogar Gespräche mit Mitgliedern unterbunden haben. Ein Fotograf, der den Pressebereich verlassen wollte, wurde für mehrere Minuten von den Securitys aufgehalten. Unser Kamerateam durfte nur aus dem Pressebereich im hintersten Teil der Halle filmen, alle anderen Aufnahmen waren verboten.“ Die Berichterstattung einzustellen, sei allerdings nicht in Frage gekommen: „Uns war wichtig, gerade dann zu berichten: Die Öffentlichkeit soll gerne erfahren, wie in dieser Partei mit der Presse umgegangen wird.“ Die Einschränkungen galten für alle Jour­na­lis­tin­nen auf dem Parteitag, aber den BR-Reporter hat der stramm völkische Landesverband offenbar besonders auf dem Kieker: Bereits Anfang 2024 hat die AfD Bayern den Journalisten mit einem Hausverbot belegt und versucht, ihn von allen Veranstaltungen auszuschließen. Reichart recherchiert über das Innere des Landesverbands, etwa über Rassismus und Bürgerkriegsfantasien in internen Telegram-Chats. Der Vorwurf beim Hausverbot gegen Reichart: Er habe die Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner beleidigt. Belegt ist diese Behauptung nicht. Reichart bestreitet sie auch gegenüber der taz. „Es gab keine Beleidigung, die Partei arbeitet mit Drohungen und Einschüchterungsversuchen.“ Rechtlich haltbar war der Ausschluss beim Parteitag nicht: Laut Parteienrechtlerin Sophie Schönberger gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, Parteitage öffentlich abzuhalten. „Aber die jüngere Rechtsprechung verbietet es Parteien, bestimmte Medien willkürlich auszuschließen, wenn sie grundsätzlich Presse zulässt.“ Entweder alle ausschließen, oder keinen. Vor dem Parteitag klagte der BR deswegen gegen den Ausschluss – erfolgreich.

via taz: AfD gegen freie Berichterstattung Ihr Kampf

Vor angekündigtem Besuch: Betretungsverbot in Augsburg für Rechtsextremist Sellner – #kickhimout

Wegen eines angekündigten Auftritts in der Stadt hat Augsburg ein Betretungsverbot für den Rechtsextremisten Martin Sellner verhängt. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich muss nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei einem Besuch in Augsburg am Sonntag mit einem Zwangsgeld von mehreren Tausend Euro rechnen, sofern er von der Polizei im Stadtgebiet angetroffen wird. Öffentlich gemacht hatte das Verbot der Grünen-Landtagsabgeordnete Cemal Bozoglu nach einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage beim bayerischen Innenministerium. Die Stadt Augsburg hatte zuvor betont, man ziehe angesichts des angekündigten Sellner-Auftritts am Adventswochenende «alle rechtsstaatlichen Mittel in Erwägung». Gegendemo angekündigt Ein Bündnis mehrerer Organisationen hat für Sonntagnachmittag eine Gegendemonstration auf dem Königsplatz angemeldet. Nach Angaben der Stadt rechnen die Veranstalter mit etwa 400 Teilnehmern.

via zeit: Vor angekündigtem Besuch: Betretungsverbot in Augsburg für Rechtsextremist Sellner

Antrag im Bundestag “Förderung gesunder Lebensstile”: AfD will Posten des Queer­beauftragten abschaffen – #hasszerfressen

Die AfD im Bundestag engagiert sich dafür, den Queerbeauftragten der Bundesregierung loszuwerden. Dieser Posten leiste “keinen Beitrag zur Schaffung einer familienfreundlichen Gesellschaft”. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat diese Woche einen Antrag eingebracht, in dem gefordert wird, künftig keinen Queerbeauftragten der Bundesregierung mehr zu benennen (PDF). Dieser Posten war von der Ampel-Koalition geschaffen worden, erster Queerbeauftragter wurde im Januar 2022 der Kölner Grünenpolitiker Sven Lehmann (queer.de berichtete). In der Begründung wirft die AfD der Regierung vor, vorrangig eine Politik zu betreiben, “die in weiten Teilen der Gender-Ideologie folgt”. Weiter heißt es: “Die Schaffung des Amtes des Queerbeauftragten untermauert dieses Bestreben und leistet keinen Beitrag zur Schaffung einer familienfreundlichen Gesellschaft.” Als Maßnahmenkatalog neben der Abschaffung des Queerbeauftragten wird etwa die “Überprüfung aller Gesetze auf Familienfreundlichkeit” empfohlen. Zudem müsse es eine “Förderung gesunder Lebensstile durch Kampagnen und Aktionen” geben. Die AfD, die in einer Bundestagsdebatte erst vergangenen Monat vor “Homo-Propaganda” gewarnt hatte, engagiert sich damit praktisch für “Hetero-Propaganda”, wie in sozialen Medien beklagt wird. In dem Antrag spricht die AfD von einer “Kampagne für ein positives traditionelles Familienbild”, schließt also Regenbogenfamilien und Alleinerziehende ausdrücklich aus. Bereits mehrfach hatten AfD-Politiker*innen gegen den Queerbeauftragten der Bundesregierung polemisiert. So wurde Sven Lehmann etwa von Bundestagsabgeordneten der rechtsextremen Fraktion als “kriminell” oder “völlig durchgeknallt” bezeichnet. Lehmann sprach sich kürzlich dafür aus, ein AfD-Verbotsverfahren prüfen zu lassen (queer.de berichtete).

via queer: Antrag im Bundestag “Förderung gesunder Lebensstile”: AfD will Posten des Queer­beauftragten abschaffen

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