Staatsanwaltschaft ermittelt nicht – Peter Fischers AfD-Schelte von Meinungsfreiheit gedeckt

Ein umstrittener Anti-AfD-Aufruf des früheren Präsidenten von Eintracht Frankfurt wird trotz zahlreicher Strafanzeigen nicht juristisch verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Köln kam zum Schluss, dass Fischers Appell von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Im Februar dieses Jahres hatte Fischer im Fernsehsender RTL mit Sitz in Köln AfD-Wähler als Nationalsozialisten bezeichnet und wörtlich gesagt: “Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Die müssen sich bewusst werden – das ist nicht nur ein Kreuz. Damit bist du Nationalsozialist, nix anderes.” Die Staatsanwaltschaft Köln sieht darin anders als die 65 Menschen, die gegen Fischers Aussage Anzeige erstatteten, keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat. Fischer habe offenkundig übertrieben und sich bildhaft ausgedrückt, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Hessischen Rundfunks mit. Im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik an der AfD sei das erlaubt. Kein Anfangsverdacht einer Straftat Auch sei “Nationalsozialist” nicht als Beleidigung zu verstehen, sondern als Pauschalbezeichnung für eine rechtsextrem orientierte Gesinnung. Im Falle der AfD basiere das auf Tatsachen, so die Staatsanwaltschaft. Die Behörde leitet deshalb nach eigener Auskunft keine Ermittlungen gegen Fischer ein. Ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat wie Volksverhetzung oder Beleidigung liege nicht vor.

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Hauptangeklagter kommt aus Bardowick – Sind die angeklagten Nazi-Musik-Produzenten eine kriminelle Vereinigung?

Der Rechtsrock-Prozess geht vor dem Lüneburger Landgericht weiter: Wie haben die fünf Angeklagten die verfassungsfeindliche Musik auf den Markt gebracht? Seit dem 6. August müssen sich fünf Männer vor dem Lüneburger Landgericht verantworten. Sie sind angeklagt wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung für die Produktion und den Vertrieb verfassungsfeindlicher Schallplatten und CDs. Aber ist es wirklich eine kriminelle Vereinigung gewesen? Hauptangeklagter ist der Bardowicker Lasse K. Er sitzt schon seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft, wird zu jedem Verhandlungstag ins Lüneburger Amtsgericht gebracht. Am Montag musste Rechtsrock-Experte Sven H. von der Polizei Cuxhaven erneut vor der Kammer um den Vorsitzenden Richter Dr. Michael Herrmann aussagen. Nach einem halbstündigen Rechtsgespräch zu Beginn des Verhandlungstages ging es vor allem darum, ob die fünf Angeklagten tatsächlich eine kriminelle Vereinigung bildeten. Der Oldenburger Ermittler hat daran keine Zweifel: Die Produktion sei gemeinsam erfolgt, der Verkauf von Platten mit verfassungsfeindlichen Liedern wie „Gaskammerlüge“ sei dann von den Angeklagten separat erfolgt. Ermittler Sven H.: „Jeder der Fünf hat seinen Teil beigetragen. Ohne den jeweils anderen wäre es auch nicht gegangen.“ Das Ganze sei seit 2017 so gelaufen. Daniel H. war der Mann für die Lizenzen der rechten Songs, Stefan K. sei zuständig gewesen für das digitale Musikarchiv und die Aufbereitung der Aufnahmen, Michael K. habe die Plattenlieferungen um die Cover ergänzt. Das Design der Hüllen und Werbegrafiken sei zuvor von Dominik W. aus Süddeutschland erstellt worden. W. sei zwar ein ehemaliger Rechtsrock-Musiker, bis zu den Ermittlungen aber auch ein der Polizei unbekanntes Szenemitglied gewesen. Und bei Lasse K. liefen alle Fäden zusammen. Beim späteren Verkauf habe dann jeder seine bestehenden Vertriebskanäle genutzt, berichtete der Polizist. Der Bardowicker Hauptangeklagte hätte neue Pressungen vor allem über den Nachrichtendienst Telegram angepriesen. Über die 2023 übernommene Firma DJ Schallplatten GmbH in Hamburg seien aber nicht nur Nazi-Platten, sondern auch Raubkopien von Mainstream-Künstlern auf den Markt gebracht worden.

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