Robert Sesselmann, erster Landrat der AfD, mochte Fragen des SPIEGEL nicht so recht beantworten. Jetzt muss er es, beschloss das Verwaltungsgericht. Für die SPIEGEL-Redaktion war es ein normaler Vorgang: Sie wollte über einen Landrat schreiben, deshalb stellte sie Fragen zu seiner Arbeit. Die Antworten allerdings waren ungewöhnlich spärlich, ausweichend, unvollständig, manches wurde gar nicht beantwortet. Robert Sesselmann, erster AfD-Landrat der Republik, wollte offenbar nicht Auskunft geben. Unser Redakteur zog deshalb gegen den Landkreis Sonneberg vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat jetzt eine einstweilige Anordnung erlassen und entschieden: Der Landkreis muss 15 Fragen beantworten. Das Gericht verweist in seinem Beschluss auf das Thüringer Pressegesetz, das Behörden verpflichtet, Medien »die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen«. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde an das Thüringer Oberverwaltungsgericht ist möglich. (…) Sesselmann spricht selten mit Medien, die er als »Systemmedien« bezeichnet. Die Redaktion schickte deshalb Fragen an die Pressestelle des Landkreises: Wie viele Mitarbeiter haben seit dem Amtsantritt des AfD-Politikers das Landratsamt verlassen? Wurden Stellen für Sozialarbeiter in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften gekürzt? Was hat der Landrat getan, um kriminelle Asylbewerber abzuschieben? Und viele andere Fragen mehr. (…) In dem 15-seitigen Beschluss hält es an mehreren Stellen fest, dass eine Frage nicht hinreichend beantwortet worden sei. Das Gericht ordnete an, der Landkreis habe »vollumfänglich und wahrheitsgemäß in schriftlicher Form« Auskunft zu erteilen.

via spiegel: AfD-Landrat muss Fragen beantworten Der SPIEGEL siegt gegen Sesselmann


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