VG Gelsenkirchen entscheidet im Eilverfahren – AfD darf Stadt­halle in Essen für Bun­de­s­par­teitag nutzen

Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für deren Bundesparteitag zur Verfügung stellen. Das hat als erstes Gericht das VG Gelsenkirchen entschieden. Gleich mehrere Juristen hatten der Stadt dieses Ergebnis vorausgesagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat die erste Entscheidung in Sachen AfD gegen die Stadt Essen getroffen: Danach muss die Stadt der Partei die Grugahalle für den Bundesparteitag am 29. und 30. Juni 2024 zur Verfügung stellen und darf dies nicht von einer “strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung” abhängig machen (Beschl. v. 14.06.2024, Az. 15 L 888/24). Die AfD hatte bereits Anfang 2023 mit der Messe Essen einen Mietvertrag über die Stadthalle abgeschlossen. Die Stadt ist Mehrheitsgesellschafter der Messe Essen. Seit Anfang dieses Jahres versuchte die Stadt, Wege aus dem Mietvertrag heraus zu finden. Das gipfelte in einem Ratsbeschluss im Mai. Danach sollte die Messe den Mietvertrag kündigen, wenn die Partei keine strafbewehrte Selbstverpflichtung abgibt. Laut dieser sollte die AfD sicherstellen, dass Teilnehmende oder Besucher:innen des Bundesparteitages keine strafbaren Handlungen unternehmen (etwa verbotene SA-Parolen sagen), ansonsten müsse sie eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 Euro zahlen. Die AfD gab diese Erklärung nicht ab, die Messe Essen kündigte daraufhin den Mietvertrag. Die AfD – vertreten von Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker – wandte sich jeweils in Eilverfahren einerseits an das Landgericht (LG) Essen und zudem an das VG Gelsenkirchen. Beim LG beantragte die Bundespartei die Feststellung, dass die Überlassung der Grugahalle aus dem Mietvertrag zu gewähren sei. Vor dem VG beantragten die AfD-Ratsfraktion Essen und auch die Bundespartei, die Stadt Essen zu verpflichten, Zugang zur Halle zu verschaffen. Dieser Anspruch auf Zugang richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, da die Stadthalle eine öffentliche Einrichtung ist und die Stadt mit dem Ratsbeschluss öffentlich-rechtlich gehandelt hat. Die konkrete Ausgestaltung der Nutzung kann sich dann – wie hier dem Mietvertrag – nach den zivilrechtlichen Regeln richten. Antragsgegnerin beim VG war daher die Stadt Essen selbst, die Messe war beigeladen. Anspruch aus PartG und GG Das VG entschied nun, dass die Bundespartei einen Anspruch auf Zugang zu der Halle aus dem Gleichbehandlungsanspruch aus § 5 Abs. 1 S. 1 Parteiengesetz (PartG) i. V. m. Art. 3 Abs. 1 und 3 S. 1 sowie Art. 21 Grundgesetz (GG) hat. Auf die Gemeindeordnung (GO), die in diesen Fällen oft die einschlägigen Normen bietet, kann die Bundespartei sich hingegen nicht berufen. Diese erfordern, dass die Antragssteller Einwohner sind oder den Sitz im Gemeindegebiet haben – das trifft für die hier agierende Bundespartei nicht zu. Der Anspruch aus dem PartG und GG reicht aber für den Zweck aus, den die AfD verfolgt: Da die Stadt auch anderen Parteien die Halle für Parteitage zur Verfügung stellt, muss diese wegen des Gleichbehandlungsgebots auch für die AfD zur Verfügung stehen, jedenfalls so lange die AfD nicht verboten ist oder selbst zu strafbaren Handlungen aufruft. An eine solche Gefahrenprognose seien aber “strenge Anforderungen zu stellen”, legt das VG in dem Beschluss dar, der LTO vorliegt. Erforderlich sei “eine hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen”, die in diesem Fall nicht vorliege.

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Von An-dEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

AfD-Fraktionsvize feiert in russischer Botschaft

Im vergangenen Jahr löste AfD-Chef Tino Chrupalla Empörung aus, als er den „Tag des Sieges“ über Deutschland in der russischen Botschaft feierte. Kürzlich war nun Fraktionsvize Stefan Keuter dort zu Gast, um den russischen Nationalfeiertag zu begehen – gemeinsam mit anderen Parteikollegen. Die Russland-Nähe von relevanten Teilen der AfD sorgt immer wieder für Kritik. Nun war nach Informationen von WELT AM SONNTAG wieder ein AfD-Bundestagsabgeordneter in der russischen Botschaft zu Besuch. Bundestags-Fraktionsvize Stefan Keuter nahm demnach am Mittwochabend in der Botschaft an einem festlichen Empfang anlässlich des russischen Nationalfeiertags teil. Ein auf Facebook veröffentlichtes Foto zeigt Keuter neben dem Unternehmer Alexander von Bismarck, dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Oehme sowie einem hochrangigen Mitarbeiter der Botschaft. Oehme ist Gründungsmitglied eines prorussischen Vereins und kandidiert im September für den Sächsischen Landtag. Gepostet hat das Foto der stellvertretende Bundessprecher der Christen in der AfD, Michael Adam. Er ist ebenfalls auf dem Bild zu sehen. „In bester Gesellschaft politische Gespräche führen, ist schon ein Privileg“, schrieb Adam dazu. „Die Verpflegung war auch nicht zu verachten. Dank an die Russische Botschaft.“

via welt: AfD-Fraktionsvize feiert in russischer Botschaft

Mögliche Zusammenarbeit mit der AfD?: BSW-Landeschef im Saarland tritt zurück

Der saarländische Landesverband der Wagenknecht-Partei ist noch keine drei Monate alt und verliert schon seinen Co-Vorsitzenden. Grund dafür sind Aussagen zum Umgang mit der AfD. Der Co-Vorsitzende des saarländischen Landesverbandes der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Randolf Jobst, ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Als Gründe nannte er am Freitag Äußerungen der Co-Landesvorsitzenden Astrid Schramm zum Umgang mit der AfD und die ausbleibende Reaktion des BSW auf Bundesebene darauf. Eine Reaktion des saarländischen Landesgeschäftsführers folgte prompt. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. Vor wenigen Tagen hatte die frühere saarländische Linken-Vorsitzende Schramm dem Saarländischen Rundfunk (SR) mit Blick auf die AfD gesagt, bei inhaltlichen Überschneidungen sei eine Zusammenarbeit in kommunalen Parlamenten durchaus denkbar.

via tagesschau: Mögliche Zusammenarbeit mit der AfD?: BSW-Landeschef im Saarland tritt zurück

ANALYSE – Rechtsextremist #SvenLiebich und die Justiz – #LockHimUpNow

Am Donnerstag startete ein neuer Berufungsprozess gegen den Rechtsextremisten und Provokateur, Sven Liebich. Ihm droht eine Haftstrafe. Es ist nicht der erste Prozess – und wird auch nicht der letzte sein. Doch welchen Effekt haben die Prozesse auf Liebich und sein Handeln? Eine Analyse. In Halle wird der Prozess, in dem Rechtsextremist Sven Liebich erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, neu aufgerollt. Es gab bereits hunderte Verfahren gegen ihn, die wieder eingestellt wurden, doch mittlerweile sammeln sich die Verurteilungen. Er wird wohl auch in Zukunft die Justiz noch weiter beschäftigen. Den wunden Punkt sprach Sven Liebich selbst an. Die Staatsanwaltschaft Halle habe über die Jahre so viele Verfahren gegen ihn eingestellt, da habe er irgendwann gedacht, er sei im Recht. So zumindest argumentierte der bekannte Rechtsextremist am Donnerstag vor dem Landgericht Halle. An sechs Tagen soll dort ein Prozess neu aufgerollt werden, der vor dem Amtsgericht Halle mit einem Schuldspruch geendet war: anderthalb Jahre ohne Bewährung, unter anderem für Volksverhetzung und üble Nachrede. (…) Nach mehr als 300 Ermittlungsverfahren gegen Liebich, nach einigen Geld- und Bewährungsstrafen, war es die erste Haftstrafe für ihn. Er selbst ging dagegen in Berufung, die Staatsanwaltschaft auch. Sie hatte ursprünglich zwei Jahre Haft gefordert. Zum Prozessauftakt wurden Videos abgespielt. Sie zeigen das Bild, das jahrelang Halles Innenstadt geprägt hat. Liebich, wie er auf dem Markt steht, erst zu seinen Zuschauern im Internet-Livestream spricht, dann zu den Passanten auf dem Markt. Wie er schreit und über andere Menschen herzieht. Zahlreiche Verfahren in Vergangenheit eingestellt Die Liste jener Menschen, die Liebich dabei markiert hat, ist lang: Es sind jüdische, queere und schwarze Menschen, Politiker, Journalistinnen, Aktivistinnen, Mitarbeiter der Behörden. Die Richterin liest im Saal Obszönitäten vor, die Liebich über ältere Aktivistinnen und Geflüchtete verbreitet hatte. Wer Ziel dieser Attacken wurde, musste in der Vergangenheit mitunter ein Verfahren erzwingen, um zu seinem Recht zu gelangen. So auch eine jetzt betroffene Aktivistin. Denn die Staatsanwaltschaft Halle stellte Dutzende Verfahren ein. Bei der schwierigen Abwägung, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen, entschied sie oft im Zweifel für Liebich, zu oft aus Sicht von Betroffenen und Beobachtern. Liebich, so schien es, wurde lange kein Einhalt geboten. Liebich ist auf Bewährung Doch mittlerweile sammeln sich die Verurteilungen. Liebich ist auf Bewährung. In den Schuldsprüchen geht es um Körperverletzung, Verleumdung von Personen des politischen Lebens, Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede und die Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen. Ein Richter nannte Liebich mal einen Überzeugungstäter. (…) Liebich versuche jetzt alles zu tun, um einer Haftstrafe zu entgehen. “Ich halte das für ein rein taktisches Vorgehen”, so Hacken. Er erinnerte daran, dass Liebich schließlich auch behauptet hatte, aus der extrem rechten Szene ausgestiegen zu sein. Was dann folgte, ist bekannt und mündet eben in Prozesse wie jenen vor dem Landgericht. Weitere Anklagen gegen Liebich Was am Donnerstag ebenfalls kurz Thema war: Am Amtsgericht Halle sind drei weitere Anklagen gegen Sven Liebich anhängig. Zeitnah soll zudem in Leipzig ein zweites Berufungsverfahren stattfinden. Dort geht es um den Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung. In der ersten Instanz hatte Liebich dafür ebenfalls eine Haftstrafe erhalten.

via mdr: ANALYSE Rechtsextremist Sven Liebich und die Justiz

Verfassungsschutz: Mehr als 10 Prozent der AfD-Mitglieder rechtsextrem

Der niedersächsische Verfassungsschutzbericht für 2023 widmet der als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften AfD erstmals ein eigenes Kapitel und beschreibt sie als radikaler – die Partei reagiert empört. Einen beträchtlichen Teil der rund 4000 AfD-Mitglieder in Niedersachsen stuft der Verfassungsschutz als rechtsextremistisch ein. Das sagte Behördenpräsident Dirk Pejril bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2023. Die rund 600 Rechtsextremisten machten „unter Einbeziehung des ,Flügels’ und der Jugendorganisation ,Junge Alternative’ mehr als 10 Prozent der AfD-Mitglieder aus“, sagte Pejril am Donnerstag in Hannover. Der Verfassungsschutz beobachtet die gesamte Niedersachsen-AfD seit zwei Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Damit unterscheidet sich der Landesverband von den drei ostdeutschen AfD-Gliederungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort ist die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

via haz: Verfassungsschutz: Mehr als 10 Prozent der AfD-Mitglieder rechtsextrem

Ukraine und Nato weisen Putins Bedingungen für Waffenruhe zurück

Die Ukraine wünscht sich weniger Beachtung für “Augenwischerei” aus Russland. Für Jens Stoltenberg bedeuten diese Äußerungen nur “mehr Aggression, mehr Besatzung”. Die Ukraine hat die Bedingungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin für eine Waffenruhe und Friedensverhandlungen als “Augenwischerei” zurückgewiesen. “Es gibt nichts Neues, keine wirklichen Friedensvorschläge und keinen Wunsch, die Kämpfe zu beenden”, schrieb der ukrainische Präsidentenberater Mychajlo Podoljak auf X. Man müsse aufhören, die “Vorschläge Russlands” ernst zu nehmen, die dem gesunden Menschenverstand widersprächen. Zuvor hatte Putin vor Führungskräften im russischen Außenministerium gesagt, sein Land werde “sofort das Feuer einstellen und Gespräche aufnehmen”, sollte sich die Ukraine aus den Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja zurückziehen und auf eine Mitgliedschaft in der Nato verzichten. Weiter solle die Ukraine die Gebiete, die das russische Militär teilweise besetzt hält, komplett an Russland übergeben. Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba bezeichnete Putins Äußerungen als absurd. (…) US-Verteidigungsminister Lloyd Austin warf Putin vor, der Ukraine einen Frieden “diktieren” zu wollen. Putin habe völkerrechtswidrig ukrainisches Territorium besetzt, er könne der Ukraine nicht ansagen, was sie zu tun habe, um eine Lösung herbeizuführen. “Wir wollen nicht, dass der Anführer eines Landes eines Tages aufwacht und beschließt, die Grenzen seines Nachbarn auszulöschen und dessen Gebiet zu annektieren. Das ist nicht die Welt, in der wir alle leben wollen”, sagte Austin.

via zeit: Ukraine und Nato weisen Putins Bedingungen für Waffenruhe zurück

siehe auch: Selenskyj sieht Putins Bedingungen als „Ultimatum“ wie bei „Hitler“. Kurz vor Beginn der Friedenskonferenz in der Schweiz hat Kreml-Chef Wladimir Putin Bedingungen genannt, die angeblich zum Abbruch seines Krieges gegen die Ukraine führen würden. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj kauft ihm die Offerte nicht ab. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat die von Russland genannten Bedingungen für einen Stopp der Offensive als „Ultimatum“ zurückgewiesen, welches dem Vorgehen von Adolf Hitler im Zweiten Weltkrieg ähnele. Die Forderungen stellten ein Ultimatum dar, sagte Selenskyj weiter. „Hitler hat das Gleiche gemacht, als er sagte: Gebt mir einen Teil der Tschechoslowakei und wir beenden das Ganze. Aber nein, das sind Lügen.“