Blaze Engulfs Oil Refinery Deep Inside Russia After Ukraine Drone Strike

Ukrainian forces carried out another successful drone strike on Russian soil on May 1, targeting an oil refinery in the country’s Ryazan region. Russian Telegram channels shared videos showing a blaze engulf the oil refinery, as drones struck the Ryazan and Voronezh regions overnight. Pavlo Malkov, Ryazan’s regional governor, said an “inspection is ongoing” at the refinery, which is owned and operated by Rosneft, the country’s largest oil producer. Ukrainian authorities have not officially claimed responsibility for the attack, and they rarely do for attacks on Russian soil, but Olha Stefanishyna, a Ukrainian deputy prime minister, said in March that Russian oil refineries were legitimate military targets for Ukraine

via newsweek: Blaze Engulfs Oil Refinery Deep Inside Russia After Ukraine Drone Strike

The 200 Greeks Executed by Nazis on May Day – #otd

On May 1, 1944, 200 Greek communists were executed by the German Nazi forces occupying Greece during the Second World War. The executions were initiated as a reprisal for the killing of a high-ranking German officer by Greek resistance fighters just a few days before. The prisoners were taken by truck to the Kaisariani firing range, a suburb of Athens, and executed by firing squad. The Kaisariani massacre continues to be commemorated in Greece, having taken on renewed political meaning under shifting contexts. The execution was dramatized in 2017 in the film The Last Note, directed by Pantelis Voulgaris. Greek communists executed during the Second World War On April 27, 1944, Major General Franz Krech, commander of the 41st Fortress Division of the Wehrmacht, was ambushed and killed by Greek resistance fighters at Molaoi in Laconia. The resistance fighters were members of the Greek People’s Liberation Army (ELAS), the military arm of the left-wing National Liberation Front (EAM). The partisans were led by 2nd Lieutenant Manolis Stathakis. Three other German military officers were also killed in the ambush. The German reprisals were brutal and quickly enacted. On April 30, orders for executions were made known by the press, which was controlled by the occupying forces. In total, 200 Greek communists were rounded up by German forces and executed at the firing range in Kaisariani. They executed them in batches of 20 at the firing range.

via greekreporter The 200 Greeks Executed by Nazis on May Day

In #Velbert (NRW) – “#Reichsbürger” mit #Messer bedroht #Polizisten – #terror

Am Dienstag hat ein bewaffneter Mann in Velbert einen Polizeieinsatz ausgelöst. Er hat sich nach einer Sachbeschädigung in seiner Wohnung verschanzt und hat ausgerufen, er hasse Polizisten. Ein selbsternannter “Reichsbürger” hat in Velbert bei Düsseldorf einen Spezialeinsatzkommando (SEK)-Einsatz ausgelöst, weil er Polizisten mit einem Messer bedroht hat. Wie die Polizei in den frühen Morgenstunden des Mittwochs mitteilte, konnte der 30-jährige Mann von den Einsatzkräften schließlich überwältigt und festgenommen werden. Die Beamten waren ursprünglich am späten Dienstagabend wegen einer Sachbeschädigung zu einem Mehrfamilienhaus gerufen worden. Sie entdeckten, dass der besagte Mann eine Tür beschädigt hatte. Als sie eintrafen, wurden sie mit einem Messer bedroht. Laut Angaben der Polizei rief der Mann dabei, dass er die Polizei hasse und sich als “Reichsbürger” identifiziere. (…) Der Verdächtige verschanzte sich nach dem Vorfall in seiner Wohnung. Infolgedessen wurde das SEK zur Unterstützung hinzugezogen. Sie überwältigten den Mann letztlich durch Aufsprengen der Wohnungstür und nahmen ihn in Gewahrsam

via t-online: In Velbert (NRW) “Reichsbürger” mit Messer bedroht Polizisten

siehe auch: „Reichsbürger“ bedroht Polizei mit Messer – SEK-Einsatz. Bei einem Polizeieinsatz im nordrhein-westfälischen Velbert werden die Beamten von einem 30-Jährigen mit einem Messer bedroht. Er bezeichnet sich selbst als „Reichsbürger“ und schloss sich in seiner Wohnung ein – ein Sondereinsatzkommando überwältigte ihn. Anzeige Ein selbst ernannter „Reichsbürger“ hat in Velbert bei Düsseldorf Polizisten mit einem Messer bedroht und damit einen SEK-Einsatz ausgelöst. Die Spezialkräfte überwältigten den alkoholisierten 30-Jährigen und nahmen ihn fest, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Dabei wurde er leicht verletzt.

#QUERDENKER MARCUS FUCHS WEGEN ANSPRACHE VERURTEILT! “WIEDERHOLUNG DER RUSSISCHEN #PROPAGANDAMÄRCHEN”

Die Demo, die er besuchte, war angemeldet. Die kurze Ansprache allerdings, die der einstige OB-Kandidat und “Querdenker” Marcus Fuchs (40) dort hielt, war laut Amtsgericht die Billigung von Straftaten. Mehr noch: “Das ist nichts anderes als die Wiederholung der russischen Propagandamärchen!”, urteilte Dr. Holger Schindler (61), Präsident des Amtsgerichts Dresden. Er verdonnerte Fuchs zu einem Strafgeld von 1500 Euro. Im Oktober 2022 war der Wirtschaftsinformatiker einer von über 80 Teilnehmern der Demo “Für bezahlbare Energie und Frieden” in der Landeshauptstadt. Dabei kam es am Rande zu einer Diskussion mit einer Frau. Ein Video belegt, wie Fuchs sie energisch agitiert: “Welcher Krieg? Das ist kein Krieg. Das ist eine notwendige Verteidigung. Eine Spezialoperation. Die ist explizit erlaubt!”, sagt er da unter anderem und spickte seine Argumente mit Artikelnummern der UN-Charta. Das Video wurde öffentlich, der Staatsanwalt ermittelte. Fuchs hätte mit seinen Äußerungen den öffentlichen Frieden gestört und den russischen Angriffskrieg gebilligt, so die Anklage.

via tag24: QUERDENKER MARCUS FUCHS WEGEN ANSPRACHE VERURTEILT! “WIEDERHOLUNG DER RUSSISCHEN PROPAGANDAMÄRCHEN”

Aufnahmen von #Polizeieinsätzen von der #DSGVO gedeckt – Kein Film ist illegal – #polizeiproblem

Seit langem umstritten: Dürfen Polizeieinsätze zum Zweck der Dokumentation gefilmt werden? Ja, meinen Christoph Schnabel und Markus Wünschelbaum. Die Zulässigkeit ergebe sich aus der DSGVO. Die Justiz müsse umdenken. In Hamburg eskalierte ein Polizeieinsatz am Jungfernstieg: Polizeikräfte hielten einen Feuerwehrmann für einen “Corona-Spaziergänger” und attackierten ihn unverhältnismäßig. Anschließend zeigten sie das Opfer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung an. Vor Gericht sagten die Polizist:innen einheitlich und überzeugend die Unwahrheit aus. Nur durch eine Handyaufnahme des Vorfalls konnte das Opfer in letzter Minute freigesprochen werden. Die Polizist:innen waren dann selbst Ermittlungen wegen Falschaussage und Körperverletzung im Amt ausgesetzt. Geht es nach der herrschenden Meinung in Deutschland, wäre die Anfertigung dieser entscheidenden Aufnahme wohl strafbar gewesen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits 2015 entschieden, dass es nicht grundsätzlich unzulässig sein kann, Polizeibedienstete im Einsatz zu filmen. Nun gehen Polizeikräfte aber anders vor: Nicht das Bild, sondern die Tonaufnahme während des Einsatzes würde die Vertraulichkeit ihrer Ansprache nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) verletzen. Diese Strafbarkeit richtet sich nämlich nicht nach dem Inhalt des Gesagten, sondern ob die Worte in der “Nichtöffentlichkeit”, also vertraulich gefallen sind. Ob dies der Fall ist, wird in der Rechtsprechung kunterbunt unterschiedlich beurteilt. (…) In Rechtsprechung und Literatur versteht man hierunter einen – an sich unnötigen – Verweis auf die allgemeine Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Notstand und Einwilligung. Ein solches Verständnis missachtet die Gesetzesbegründung zu § 201 StGB. Danach sollte der Strafausschluss gerade nicht auf bestimmte Rechtfertigungstatbestände des StGB oder die Einwilligungen beschränkt sein. Vielmehr verwies der Gesetzgeber in den 1960er Jahren auf eine Abwägung anhand der Gesamtrechtsordnung, um über die Strafbarkeit zu entscheiden. Dieser Verweis auf die Gesamtrechtsordnung führt dazu, dass heute vor allem das Datenschutzrecht das Merkmal der “Unbefugtheit” in § 201 StGB ausfüllen kann: Ist eine Aufnahme nach den Maßstäben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zulässig, kann kein unbefugtes Handeln vorliegen. Denn das EU-Datenschutzrecht regelt die Frage der Datenverarbeitung durch eine Tonaufnahme abschließend und einheitlich für die Union. Es wäre damit unvereinbar, wenn die Mitgliedstaaten eine nach der DSGVO erlaubte Handlung durch ihr nationales Strafrecht ausnahmslos kriminalisieren würden. DSGVO als Ermöglichungsrecht Einschlägig ist dabei der Erlaubnistatbestand des “berechtigten Interesses” in Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO. Hiernach sind Aufnahmen erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind und keine überwiegenden Interessen der aufgenommenen Personen entgegenstehen. Auf der einen Seite steht das Interesse des Bürgers, Beweise zu sichern gegen ein möglicherweise rechtswidriges, staatliches Hoheitshandeln. Grundsätzlich stehen die Persönlichkeitsrechte natürlich auch Polizist:innen zu. Sie müssen diese während eines hoheitlichen Einsatzes aber regelhaft zurückstellen. Denn die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben genießt regelhaft Vorrang. Daher kommt es bei der Frage, ob Aufnahmen von Polizeieinsätzen zulässig sind, entscheidend darauf an, ob hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden. Denn hier besteht ein klares Machtgefälle zwischen Bürger und Staatsgewalt. Dieses Ungleichgewicht spricht in der Abwägung meist für ein überwiegendes Kontrollinteresse der Öffentlichkeit. Vor allem wenn es später zu einem Gerichtsverfahren kommen könnte, in dem der genaue Inhalt des Gesprächs wichtig wird. Pauschale Ansichten überzeugen da nicht, wenn sie Aufnahmen von Polizeieinsätzen für generell datenschutzwidrig erklären oder den Einsatz unmittelbaren Zwangs voraussetzen, um ausnahmsweise eine Aufnahme in Notwehr anzuerkennen. Dies gilt natürlich nicht unbegrenzt. Bei Routinetätigkeiten wie Streifenfahrten, Pausen und Brötchenholen besteht kein Kontrollinteresse der Öffentlichkeit. Hier müssen es sich Polizeibeamte nicht gefallen lassen, ungefragt gefilmt zu werden. Erst recht nicht, wenn die Aufnahmen sie verhöhnen oder lächerlich machen sollen.

via lto: Aufnahmen von Polizeieinsätzen von der DSGVO gedeckt Kein Film ist illegal

Verhandlungen um #Geisel-Deal – #Israel offenbar zu großen Zugeständnissen bereit

Israels Regierung gibt der Hamas vor der angekündigten Bodenoffensive in Rafah eine “letzte Chance” für eine Waffenruhe. Berichte nennen nun Einzelheiten zu Israels Zugeständnissen. Während der in Kairo laufenden Verhandlungen über eine Waffenruhe im Gaza-Krieg sind Einzelheiten über einen der islamistischen Hamas vorgelegten Vorschlag für ein Abkommen bekannt geworden.Wie das “Wall Street Journal” unter Berufung auf ägyptische Beamte berichtete, sieht der Vorschlag – an dessen Ausarbeitung Israel beteiligt gewesen sei, dem es aber noch zustimmen müsse – zwei Stufen vor.Die erste Stufe würde demnach die Freilassung von mindestens 20 Geiseln innerhalb von drei Wochen im Austausch gegen eine nicht näher bezeichnete Anzahl palästinensischer Häftlinge beinhalten. Die Dauer könne für jede weitere Geisel um einen Tag verlängert werden, hieß es. Eine zweite Stufe würde einen zehnwöchigen Waffenstillstand umfassen, in dem sich die Hamas und Israel auf eine umfangreichere Freilassung von Geiseln und eine längere Kampfpause einigen würden, die bis zu einem Jahr dauern könnte. “Israel hat sich mehr als nur flexibel gezeigt, um eine Einigung zu erzielen”, zitierte die Zeitung “Times of Israel” einen israelischen Beamten. So habe man die Zahl der in einem ersten Schritt von der Hamas freizulassenden Geiseln gesenkt. Israel sei zudem offen für die Möglichkeit, dass die vor den Kämpfen in den Süden des abgeriegelten Gazastreifens geflüchteten Palästinenser ohne israelische Sicherheitskontrollen in den Norden zurückkehren, hieß es. Eine der Möglichkeiten, die derzeit geprüft werde, sei, dass Ägypten die Sicherheitskontrollen übernehme, berichtete die israelische Zeitung weiter.Die israelische Regierung erwarte am Mittwochabend eine Antwort der Hamas auf das jüngste Angebot, zitierte die Zeitung den israelischen Beamten weiter. Israel sei bereit, in den kommenden Tagen eine Delegation zu den indirekten Verhandlungen nach Kairo zu entsenden, zitierte derweil das “Wall Street Journal’ israelische und ägyptische Beamte. Israel sehe den jüngsten Vorschlag als “letzte Chance”. Sollte es nicht bald zu einer Einigung mit der Hamas kommen, werde man mit der angekündigten Bodenoffensive in der Stadt Rafah im Süden Gazas beginnen, zitierten israelische Medien jüngst ranghohe Beamte.

via tagesschau: Verhandlungen um Geisel-Deal Israel offenbar zu großen Zugeständnissen bereit