Prozessauftakt gegen “#Reichsbürger” – “Militärischer Arm” vor Gericht – #terror

In Stuttgart-Stammheim beginnt heute der erste Prozess gegen Mitglieder der “Gruppe Reuß”. Vor Gericht: Neun mutmaßliche Mitglieder des “militärischen Arms”. Es ist der Start in eine wohl historische rechtliche Aufarbeitung. Es sind die Ergebnisse aus über 400.000 Seiten Ermittlungsakten, verdichtet in einer Anklageschrift mit mehr als 600 Seiten. Die Vorwürfe gegen die neun Angeklagten, gegen die an diesem Montag der Prozess in Stuttgart-Stammheim beginnt: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Hochverrat. Bei einigen der Angeklagten kommt noch illegaler Waffenbesitz hinzu, einem werden dazu noch versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.Es ist der Auftakt in eine Prozessserie mit 27 Beschuldigten, deren Prozesse wegen ihrer beispiellosen Dimension künftig an drei Gerichten parallel stattfinden sollen. In Stuttgart stehen ab heute neun mutmaßliche Mitglieder des “militärischen Arms” der Gruppe vor Gericht. (…) Insgesamt stießen die Ermittler bis heute wohl auf mehr als 380 Schusswaffen, knapp 350 Hieb- und Stichwaffen. Sie fanden Nachtsichtgeräte und Handfesseln sowie Satellitentelefone und rechnen der Gruppe Geldmittel in Höhe von rund 500.000 Euro zu – so jedenfalls steht es in der Anklageschrift, die NDR und WDR einsehen konnten und über die ab heute in Stuttgart unter massiven Sicherheitsvorkehrungen verhandelt wird (…) Bei den Stuttgarter Angeklagten handelt es sich vor allem um mutmaßliche Mitglieder des “militärischen Arms” der Gruppe. Ihnen wird vorgeworfen, sich am Aufbau sogenannter “Heimatschutzkompanien” (HSK) beteiligt zu haben. Bundesweit sollen einzelne Mitglieder geplant haben, eigene militärisch organisierte Gruppen aufzubauen, andere sollen rekrutiert und unterstützt haben. Besonders fortgeschritten soll eine der Gruppen im Raum Tübingen gewesen sein – die sogenannte “HSK 221”.Nicht nur stießen Polizisten den Ermittlungsakten zufolge auf umfangreiche Organigramme, auf Teilnehmerlisten und Aufstellungen über Fähigkeiten und Waffenkenntnisse – auch führten ihre Ermittlungen unter anderem direkt zu einem Bundeswehrsoldaten des Kommando Spezialkräfte (KSK) in Calw.Dort stand mit Stabsfeldwebel Andreas M. ein Soldat im Dienst, der neben seiner Bundeswehrtätigkeit offenbar auch am Aufbau privater Heimatschutzkompanien gearbeitet haben soll. Bei Durchsuchungen fanden Beamte unter anderem eigene fiktive Nummernschilder des sogenannten “Militärischen Stabes”. Laut Anklage soll M. auch dabei geholfen haben, für die Heimatschutzkompanien zu rekrutieren.

via tagesschau: Prozessauftakt gegen “Reichsbürger” “Militärischer Arm” vor Gericht

siehe auch: “Reichsbürger”-Prozess Militärstruktur laut Anklage weit fortgeschritten. In Stuttgart müssen sich neun mutmaßliche “Reichsbürger” der Reuß-Gruppe vor Gericht verantworten. Zum Prozessauftakt legte die Bundesanwaltschaft dar, wie weit der Aufbau einzelner militärisch organisierter Gruppen teils war.Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen neun Angeklagte aus der mutmaßlichen Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten, die dem “militärischen Arm” der Gruppe angehört haben sollen, vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein sowie ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitet zu haben. Einigen wird zudem unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt, einem auch versuchter Mord.Wie die Bundesanwaltschaft zum Auftakt des Prozesses ausführte, soll der Aufbau der organisierten Verbände – sogenannter Heimatschutzkompanien – teilweise weit fortgeschritten gewesen sein. So hätten in zwei Fällen Verantwortliche bereits selbst aktiv werden können.

„Der Schelm“: Haft- und Bewährungsstrafen für frühere Mitarbeiter

Am Oberlandesgericht Dresden wurde nach acht Verhandlungstagen heute das Urteil gegen die drei Angeklagten des antisemitischen Verlags „Der Schelm“ gesprochen. Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung wurde ein früherer Mitarbeiter zu einer Haftstrafe, zwei weitere zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats, beginnt seinen Urteilsspruch mit einem Zitat aus einem Buch, welches der rechtsextreme Verlag „Der Schelm“ vertrieben hatte und mahnte, dass diese Wörter ein „Boden für fürchterliche Gewalttaten“ seien. Vom Verlag „Der Schelm“ spricht er in seinem Urteil von einem „organisiertem Geschäftsbetrieb“ und von einem „Logistikbetrieb“, welchen die drei Angeklagten gemeinsam mit Adrian Preißinger aufgebaut hätten, der Richter spricht von „Rädelsführern“. Dabei wäre der übergeordnete Zweck des Verlags in erster Linie nicht die Verbreitung antisemitischen Gedankenguts gewesen, sondern hohe Einnahmen zu generieren. Dennoch seien alle drei Angeklagten zur damaligen Gründung Rechtsextremisten und Anhänger der NS-Zeit gewesen und hätten die Verbreitung entsprechender Inhalte begrüßt. Die Bundesanwaltschaft hatte angegeben, dass die Angeklagten in der Zeit zwischen August 2018 und September 2020 durchschnittlich 40 Bestellungen pro Tag verarbeitet hätten. Das würde knapp 40 Volksverhetzungen am Tag entsprechen. Als kriminelle Vereinigung hätten die Angeklagten laut Bundesanwaltschaft versucht, den Verlag „Der Schelm“ zum führenden Akteur für Hate Speech aufzubauen. (…) Böhm wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine ehemalige Partnerin Annemarie K. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Auch bei ihr wurde das Geständnis positiv bewertet, ebenso wie ihre „prekäre Lage“ und ihr Gesundheitszustand. Sie sei zwar vielfach vorbestraft, wurde jedoch fast ausschließlich zu Geldstrafen verurteilt. Bei beiden Angeklagten wurden andere Strafen mit einbezogen, um eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Knapp 90.000 Euro eingezogen Matthias B. wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Sein wesentlicher Beitrag zum Verlag und die lange Vorgeschichte mit dem Verlags-Inhaber Preißinger seien zwar strafverschärfend, jedoch legte auch Matthias B. ein Geständnis ab und hätte zur Aufklärung beigetragen. Auch seine Aufnahme in ein Aussteigerprogramm sei glaubhaft.

via endstation rechts: „Der Schelm“: Haft- und Bewährungsstrafen für frühere Mitarbeiter

siehe auch: Rechtsextremer Verlag „Der Schelm“ :Die Wegbereiter des Hasses Der „Schelm“-Versand verbreitet rechtsextreme Bücher. Nun wurden drei Angeklagte dafür verurteilt. Der Hauptbetreiber aber macht weiter. Richter Hans Schlüter-Staats zitiert direkt aus dem Buch „Hart wie Kruppstahl“, ein rechtsextremes Hetzwerk aus den Sechzigern. Vom Ziel einer „restlosen Säuberung der gesamten arischen Menschheit“ sei dort die Rede. Von „unüberbrückbaren“ Differenzen zu Juden, unterzeichnet mit „Heil Hitler“. Es seien solche Sätze, die auch heute Hass anstachelten, warnt Schlüter-Staats. „Diesen Worten folgen leider auch Taten.“ Und das Buch sei nur eines von tausenden, die beim rechtsextremen Versand „Der Schelm“ verkauft worden seien. Am Montag verurteilte der Strafsenat von Schlüter-Staats am Oberlandesgericht Dresden deshalb drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen: Enrico Böhm, Matthias B., Annemarie K. Alle waren einst in der NPD aktiv, Böhm auch als Leipziger Stadtrat. Sie hätten mit dem vor Jahren nach Russland ausgewanderten Hauptverantwortlichen Adrian Preißinger den „Schelm“-Versand betrieben und damit eine kriminelle Vereinigung gebildet und Volksverhetzungen begangen. Der vielfach vorbestrafte Böhm erhält dafür zwei Jahre und sechs Monate Haft, seine frühere Lebensgefährtin Annemarie K. ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Ebenfalls eine Bewährungsstrafe bekommt Matthias B.: ein Jahr und zehn Monate. Er hatte im Prozess umfassend ausgepackt und befindet sich inzwischen in einem Aussteigerprogramm. (…) Bei den verhängten Strafen verweist Richter Schlüter-Staats bei Böhm und Annemarie K. auf deren „erhebliche Vorstrafen“. Gerade der frühere NPD-Stadtrat war immer wieder mit Geld- und Bewährungsstrafen davongekommen, habe sich davon „nicht beeindrucken lassen“, betont Schlüter-Staats. Nun muss Böhm in Haft, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Die anderen beiden Verurteilten kommen mit Bewährungsstrafen davon. Schlüter-Staats lobt vor allem die Aufklärungshilfe von Matthias B., auch sein Szeneausstieg sei „glaubhaft“. Der Versand der rechtsextremen Bücher durch den „Schelm“ geht dagegen weiter. Das LKA Sachsen beteuerte zuletzt, dass durchaus weiter wegen des Fortbetriebs des „Schelm“-Versands“ ermittelt werde. Bisher sei eine Festnahme von Preißinger aber nicht möglich gewesen, so eine Sprecherin. Gleiches gelte für Versuche, die Webseite offline zu nehmen, da die Server im Ausland stünden.

Ehemaliges Nazi-Hauptquartier Wolfsschanze – Forscher finden Skelette in Görings Haus

Ein deutsch-polnisches Team hat bei Ausgrabungen im Haus des ehemaligen Reichsmarschalls Hermann Göring die Überreste mehrerer Menschen entdeckt, darunter ein Neugeborenes. Allen Leichen fehlten Hände und Füße. Das ehemalige Nazi-Hauptquartier Wolfsschanze im Nordosten Polens ist noch immer ein furchterregender, düsterer Ort. Es liegt mitten in einem bewaldeten Moorgebiet und besteht aus riesigen, mittlerweile bemoosten Bunker- und Gebäuden-Resten, die jedes Jahr weit über 200.000 Touristen anlocken. Genau wie Hitler besaß auch Reichsmarschall Hermann Göring ein eigens Haus auf dem Gelände im ehemaligen Ostpreußen. In dessen Ruine haben Heimatforscher und Hobby-Archäologen nun die Skelette mehrerer Menschen entdeckt, darunter ein Neugeborenes (…) Das Haus Görings galt eigentlich als gründlich erforscht, doch dann fielen einem der Teammitglieder Hinweise auf einen alten Holzfußboden auf. Weil er Nägel und andere Überreste suchen wollte, begann er zu graben. Später stieß die Gruppe dann auf Wasserrohre – und etwa zehn Zentimeter unter der Erde auf das Fragment eines menschlichen Schädels. Das Team stellte die Arbeit ein und benachrichtigte die Polizei. Die Beamten fanden keine Hinweise auf ein erst kürzlich verübtes Verbrechen. Als es weiter grub, fand das polnische Team die Überreste von insgesamt fünf Menschen auf. Laut Gerichtsmedizin drei Erwachsene, ein Teenager und ein Baby. Womöglich war es eine Familie, die im Untergrund des Göring-Hauses vergraben wurde. (…) Die Ausgräber fanden keine Metall-Rückstände von Kleidung oder Schmuck. Womöglich wurden die Leichen unbekleidet vergraben. Auffällig sei es auch, dass bei allen Skeletten die Hände und Füße fehlten. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass sich diese feineren Knochen über die Jahrzehnte aufgelöst haben. Womöglich wurden den Toten die Extremitäten aber amputiert. Die schaurige Entdeckung passt gut zur Wolfsschanze, diesem düsteren Schauplatz der deutschen Geschichte, der während der Nazizeit aus etwa 200 Gebäuden bestand

via spiegel: Ehemaliges Nazi-Hauptquartier Wolfsschanze Forscher finden Skelette in Görings Haus

Wilczy Szaniec 40.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Alfista33″ title=”User:Alfista33″>Alfista33</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 pl, Link

#Volksverhetzung – “#Transgenderismus gehört ausgerottet”: #Adrat verurteilt – #LockHimUp

In seinem Podcast macht Julian Adrat immer wieder Stimmung gegen queere Menschen, vor einem Jahr verbreitete er sogar Ausrottungsfantasien. Jetzt wurde er wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. JDas Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den queerfeindlichen Podcaster Julian B. Adrat am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Wie Adrat auf der Plattform X mitteilte, muss er 100 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Ursprünglich hatte der Podcaster sogar einen Strafbefehl über 8.400 Euro erhalten (queer.de berichtete). Das Gericht hat diesen Betrag nun deutlich reduziert. In “Adrats Podcast” macht der 1990 geborene Katholik schon seit Längerem Stimmung gegen queere Menschen. Im März 2023 brachte er jedoch das Fass zum Überlaufen: “Transgenderismus gehört ausgerottet. Wie der Kommunismus. Wie der Nationalsozialismus. Mit Haut und Haar”, lautete sein Resümee der 187. Folge. Den Satz verbreitete er auch in sozialen Medien (queer.de berichtete). Mehrere Personen erstatteten daraufhin Anzeige wegen Volksverhetzung. Auch Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, schaltete sich ein und kritisierte in einem Tweet den Audio-Streamingdienst Spotify: “Das hier ist Volksverhetzung!”, schrieb der grüne Bundestagsabgeordnete. “Warum bekommt so jemand eine Plattform bei Euch?!”

via queer: Volksverhetzung “Transgenderismus gehört ausgerottet”: Adrat verurteilt

Europawahl: Wegen Arbeitsverweigerung – AfD-Kandidat soll Kandidatur niederlegen

In der AfD wimmelt es augenscheinlich von Skandalnudeln. Nun wird bekannt, dass ein Europawahl-Kandidat seit Jahren nicht richtig arbeitet. Noch über einen Monat Zeit bis zur Europawahl 2024, und um die AfD geht es heiß her. Mitarbeiter des EU-Parlamentariers für die AfD, Maximilian Krah, sollen auf sensible Handelsdokumente des EU-Parlaments zugegriffen haben. AfD-Spitzenkandidat, Petr Bystron, steht unter Spionageverdacht. Nun geht man sich auch innerparteilich an den Kragen. Der Grund ist diesmal nicht, dass etwas Falsches getan wurde – sondern vielmehr, dass vermeintlich gar nichts getan wurde. Europawahl-Kandidat Hans Neuhoff hat seit 4 Jahren keinen einzigen Antrag mehr eingereicht. Hans Neuhoff ist kein besonders bekannter Politiker. Dennoch bekleidet der 65-Jährige immerhin den achten Listenplatz der AfD für die Europawahl 2024. Sein Einzug in das EU-Parlament ist also keineswegs unwahrscheinlich. Umso erstaunlicher ist es, dass seine Partei keinesfalls hinter dem Bonner steht. Laut Informationen von „The Pioneer“ haben Mitglieder des AfD-Kreisverbands Bonn Hans Neuhoff zum Rücktritt aufgefordert. Ihren eigenen Kandidaten. Auch soll er sein Stadtratsmandat aufgeben, fordern Neuhoffs Kollegen. Diese Informationen gehen aus einem Antrag für den Kreisparteitag der AfD Bonn hervor, der „The Pioneer“ vorliegt. In dem Antrag heißt es, der 64-jährige AfD-Politiker habe seit seinem Einzug in den Bonner Stadtrat 2020 keinen einzigen Antrag eingereicht und die Arbeit systematisch verweigert. Neuhoff scheint vor allem durch Abwesenheit geglänzt zu haben – besonders bei der Parteiarbeit. „Eine Fehlquote von insgesamt 68 Prozent ist gegenüber unseren Wählern nicht zu vermitteln und schadet der Reputation unseres Kreis-Verbandes“, zitiert „The Pioneer“ aus dem Antrag.

via der westen: Europawahl: Wegen Arbeitsverweigerung – AfD-Kandidat soll Kandidatur niederlegen

Prozesse: OVG weist alle rund 470 gestellten Beweisanträge der AfD ab

Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen. Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es neben weiteren Themen um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert sowie die Partei sei antisemitisch. Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG weitere Termine angesetzt. In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt im März auf Zeit gespielt. Ihre Anwälte hatten wiederholt Befangenheitsanträge an das OVG gerichtet und zum Teil Beweisanträge gestellt oder angekündigt. Der Vorsitzende Richter Buck sparte bei der Ablehnung der gestellten rund 470 Beweisanträge nicht mit deutlichen Worten. Die Anträge seien zum Teil «unerheblich» und würden keine greifbaren Anhaltspunkte für Behauptungen bieten. Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen. Oder: «Die in den Anträgen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der Luft gegriffen.» Buck machte an mehrere Stellen deutlich, dass es genügend Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hinweisen würden.

via zeit: Prozesse: OVG weist alle rund 470 gestellten Beweisanträge der AfD ab

siehe auch: Streit mit Verfassungsschutz Gericht weist Hunderte Beweisanträge der AfD ab. Die AfD wehrt sich dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. Nun hat die Partei vor dem Oberverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen.Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen. In dem Verfahren wehrt sich die AfD dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.

#Prozess in #Düsseldorf – #AfD-naher #Bundeswehroffizier gesteht #Spionage – #Vaterlandsverraeter

Ein AfD-naher Offizier der Bundeswehr soll sich Russland mehrfach als Agent angeboten und vertrauliche Informationen frei Haus geliefert haben. Nun hat er gestanden. Ein Offizier der Bundeswehr hat gestanden, sich Russland mit militärischen Informationen als Spion angedient zu haben. Die Angst vor einer nuklearen Eskalation des Ukraine-Kriegs habe ihn getrieben, sagte der 54-Jährige am Montag am Düsseldorfer Oberlandesgericht aus. Etwa im gleichen Zeitraum habe er Kontakt zur AfD aufgenommen und seine Mitgliedschaft beantragt. Nach Angaben des Gerichts war sein Aufnahmeantrag im Juli 2023 genehmigt worden. Der Angeklagte sagte aus, zuvor auch Kontakt zur Partei Die Linke aufgenommen zu haben. Deren grundsätzliche Ablehnung der Bundeswehr habe ihn aber abgestoßen. Eine Nachricht “vermutlich auf TikTok” habe bei ihm den Impuls ausgelöst, sich an das russische Konsulat zu wenden. Der Hauptmann räumte ein, damals bei TikTok einem prorussischen, AfD-nahen Influencer gefolgt zu sein.

via t-online: Prozess in Düsseldorf AfD-naher Bundeswehroffizier gesteht Spionage

siehe auch: Soldat mit Nähe zur AfD Bundeswehr-Offizier gesteht Spionage für Russland. Ein 54-jähriger Hauptmann der Bundeswehr hat in Düsseldorf gestanden, Russland militärische Informationen angeboten zu haben. Die Nachricht eines AfD-nahen Influencers “vermutlich auf TikTok” habe ihn dazu gebracht.Seit August sitzt ein 54-jähriger Bundeswehrsoldat in Untersuchungshaft. Der Hauptmann hatte zuletzt beim Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz gearbeitet. Der Vorwurf: Besonders schwere Spionage zugunsten Russlands. Am Montag hat er ein Geständnis am Oberlandesgericht in Düsseldorf abgelegt. Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte bei der Verlesung der Anklage, dass der 54-Jährige als Hauptmann der Bundeswehr für Systeme der elektronischen Kampfführung zuständig gewesen sei. Vor einem Jahr soll er sich mehrfach an die Russische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn gewandt haben, um seine Mitarbeit anzubieten.Dabei hätte er auch einmal Dienstgeheimnisse verraten, die an den russischen Nachrichtendienst gehen sollten. Die Informationen soll der Soldat von sich aus angeboten haben.Angst vor nuklearer EskalationSein Ziel sei gewesen, “den russischen Streitkräften vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage einen Vorteil zu verschaffen”. Vor Gericht sagte der Berufssoldat aus, dass ihn die Angst vor einer nuklearen Eskalation des Ukraine-Krieges angetrieben hat. Deshalb wollte er seine Familie noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.