Maximilian Krah, seines Zeichens Europaabgeordneter und Spitzenkandidat der AfD für die kommende Europawahl, hat keine Anwaltszulassung mehr. Mit einem Verfahren der RAK Tübingen gegen ihn habe das nichts zu tun, sondern mit mangelnder Zeit, teilte ein Sprecher mit. Der AfD-Spitzenkandidat für die kommende Europawahl, Maximilian Krah, ist kein Rechtsanwalt mehr. Dies bestätigten sowohl der Pressesprecher des promovierten Juristen als auch die RAK Tübingen, in deren Bezirk er früher registriert war, gegenüber beck-aktuell. Über Krahs Anwaltstätigkeit war im vergangenen Jahr Verwirrung entstanden. Krah gab als seinen Kanzleisitz eine Kanzlei im baden-württembergischen Biberach an der Riß an. Deren Geschäftsführer wollte davon jedoch zunächst nichts wissen, später antwortete nur noch ein Anwaltsbüro auf Medienanfragen. Anwälten ist es gemäß § 27 BRAO vorgeschrieben, gegenüber einer regionalen Rechtsanwaltskammer oder der Rechtsanwaltskammer beim BGH einen Kanzleisitz mit Adresse nachweisen. Sinn und Zweck ist es, dass ein Anwalt als Organ der Rechtspflege für Gerichte, Behörden und Rechtsuchende erreichbar sein muss. Dieser Tage ergibt eine Recherche im offiziellen Anwaltsregister, dass Krah dort nicht mehr geführt wird, also kein Anwalt mehr ist. Die RAK Tübingen bestätigte gegenüber beck-aktuell das Ende von Krahs Zulassung, ebenso wie der Pressesprecher des AfD-Spitzenkandidaten, Jörg Sobolewski. Er erklärte, Krah habe seine Zulassung Ende Januar zurückgegeben. Grund sei, dass der Europaabgeordnete aus zeitlichen Gründen keine Mandate mehr annehmen könne. Zuletzt seien lediglich noch alte Mandate abgewickelt worden. Krah sitzt für die AfD bereits seit 2019 im Europaparlament. (…) Infolge der Verwirrung um Krahs Kanzleiadresse hatte die RAK Tübingen im vergangenen Jahr ein berufsrechtliches Verfahren gegen den AfD-Politiker eingeleitet. Dieses ist inzwischen abgeschlossen, wie Vizepräsident Markus Schellhorn gegenüber beck-aktuell bestätigte. Der Fall Krah beschäftige ihn aufgrund des medialen Interesses “wie verrückt”, so Schellhorn, der sich jedoch zu den Details nicht äußern wollte. Zum Verfahren gegen Krah erklärte er nur: “Wir haben das geprüft und Erkenntnisse gewonnen und auch eine Entscheidung getroffen”. Wie die ausgefallen ist, wollte er gegenüber beck-aktuell mit Verweis auf eine Verschwiegenheitspflicht nicht mitteilen
via beck: AfD-Europa-Spitzenkandidat Krah ist kein Anwalt mehr