22. Februar 202415 Teilen BIELEFELD. Nach einem Missverständnis rund um das Neutralitätsgebot Anfang des Monats hat Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller nun in einem Interview erneut klargestellt: Lehrkräfte dürfen sich an den weiterhin stattfindenden Demonstrationen gegen Rechtsextremismus beteiligen. Gegenüber der Zeitung «Neue Westfälische» sagte die CDU-Politikerin, sie möchte Lehrkräfte ausdrücklich dazu ermuntern, ein Zeichen für die Demokratie zu setzen – «gern auch mit ihren Schülern». Selbst auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, gab die Ministerin eine für Politiker*innen überraschend deutliche Antwort. (…) Auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, antwortete die Ministerin: «Unser Ministerpräsident hat die AfD jüngst als Gefahr für die Demokratie bezeichnet. In diesem Sinne begrüße ich jedes Engagement für Demokratie und gegen alle Feinde des Rechtsstaates.» Sie habe selbst erst vor wenigen Tagen an einer Demonstration teilgenommen, so Feller. Missverständnis um Schreiben zur Neutralitätspflicht Anfang des Monats musste das NRW-Schulministerium schon einmal klarstellen: Lehrer dürfen sich in ihrer Freizeit an den aktuellen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus beteiligen (News4teachers berichtete). (…) Was das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte im Unterricht bedeutet, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem juristischen Gutachten herausgearbeitet. Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates sei ein «fundamentaler Bestandteil einer pluralen Demokratie», so heißt es in dem Heft. «So würde es freier Meinungsbildung und offenem Meinungsaustausch zuwiderlaufen, wenn Lehrer_innen etwa in ihrem Unterricht zur Wahl einer bestimmten politischen Partei aufrufen.» Aber: «Dabei ist zu berücksichtigen, dass beamtete wie auch nicht beamtete Lehrkräfte gemäß den menschenrechtlichen Verträgen, dem Beamtenrecht und dem Schulrecht dazu verpflichtet sind, sich für die Menschenrechte, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die dahinter stehenden Werte einzusetzen. Lehrer_innen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für die Grundprinzipien der Grund- und Menschenrechte einzutreten.» Mit Blick auf die AfD heißt es: «Der aus den Menschenrechten abzuleitende und rechtsverbindliche Bildungsauftrag würde leerlaufen, wenn das Gebot der Chancengleichheit der Parteien so interpretiert würde, dass rassistische und rechtsextreme Positionierungen von Parteien nicht als solche thematisiert werden könnten. Das Gebot der Chancengleichheit der Parteien kann daher nicht so verstanden werden, dass Schulen ihren Bildungsauftrag nicht wahrnehmen können: Vertritt eine am politischen Wettbewerb teilnehmende Partei systematisch rassistische beziehungsweise rechtsextreme Positionen, sei es durch ihr Programm oder dadurch, dass sich ihre Führungspersonen wiederkehrend entsprechend äußern, dürfen Lehrkräfte dies im Unterricht thematisieren.»

via news4teachers: Schulministerin: Lehrkräfte sollen mit Schülern für Demokratie (gegen die AfD) demonstrieren

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