Neuer Wirbel bei der AfD: Der Bundesschiedsgerichts-Vize Roland Ulbrich hat in einem Schiedsspruch Bezug auf das Reichsbürgergesetz und “arische Sprache” genommen. Er trat zurück. Der von einem Parteiausschluss bedrohte sächsische AfD-Politiker Roland Ulbrich ist als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichts der Partei zurückgetreten. Das teilte die AfD in Berlin mit. Ulbrich übernehme damit die Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses des AfD-Schiedsgerichts, “aus dem sich der Eindruck ergeben könnte, er mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen”. ZDFheute liegt der Beschluss und die höchst problematische Stelle vor, datiert ist das Papier auf den 11. Januar 2024. Darin begründet das Bundesschiedsgericht, warum nach dem “Überprüfungsantrag der Antragsgegnerin (…) der Entzug der Mitgliedschaftsrechte der Antragsgegnerin aufgehoben” wird. Geklagt hatte eine polnischstämmige AfD-Politikerin, die sich in einem Facebook-Post als “arisch” bezeichnet hatte. Der Eilbeschluss des Gerichts lautete: Die polnische Sprache ist als slawische Sprache den arischen Sprachen zuzuordnen. Es erschließt sich auch nicht, wieso der Begriff ‘arisch’ der nationalsozialistischen Rassenideologie zuzuordnen ist. Insofern sei nur auf das Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935 hingewiesen, in dem in § 2 I geregelt ist, dass Reichsbürger nur der Staatsbürger sei, der deutschen oder artverwandten Blutes sei. Beschluss AfD-Bundesschiedsgericht 11.1.2024 Das sogenannte Reichsbürgergesetz war eines der beiden Nürnberger Rassengesetze und regelte unter NS-Herrschaft die Reichszugehörigkeit in Nazi-Deutschland. Staatsangehörige jüdischen Glaubens konnten laut den Verordnungen nicht als Reichsbürger gelten. Somit durften sie nicht wählen oder ein öffentliches Amt bekleiden.
via zdf: Bezug auf Reichsbürgergesetz : AfD-Mann Ulbrich und die “arische Sprache”
siehe auch: BEZUG AUF NÜRNBERGER GESETZE : AfD-Politiker Ulbrich verlässt die Landtagsfraktion in Sachsen. Der AfD-Politiker Roland Ulbrich hat freiwillig die Fraktion seiner Partei im Sächsischen Landtag verlassen. Das gab die Landtagsfraktion am Mittwoch in Dresden bekannt. Der 61-Jährige kam damit einem Ausschluss zuvor. Ulbrich habe „in schwerwiegender Weise gegen die Parteigrundsätze verstoßen“, hatte die AfD am vergangenen Montag ihren Beschluss begründet. Zudem beantragte der Landesvorstand in Abstimmung mit der Bundesspitze ein Parteiausschlussverfahren. Aus einer Mitteilung auf der Website des AfD-Bundesverbands vom Dienstag ist ersichtlich, dass die geplanten Schritte gegen Ulbrich mit dessen Funktion als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichtes der AfD zusammenhängen. Laut der Mitteilung trat Ulbrich – von Beruf Rechtsanwalt – von dieser Funktion zurück, um damit die „Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses“ des Gremiums zu übernehmen. Aus diesem könne sich der Eindruck ergeben, er „mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen“.
Von Reichsministerium des Innern – Reichsgesetzblatt I 1935 S. 1333, <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19350007&zoom=2&seite=00001333&ues=0&x=14&y=9″>Österreichische Nationalbibliothek (Austrian National Library)</a>, Gemeinfrei, Link