Staatsanwaltschaft prüft Äußerungen von AfD-Landesvorstand – #CarstenBecker

Nach den SR-Recherchen über die Verbindungen des AfD-Landesvorsitzenden Becker zu Rechtsextremen hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen eingeleitet. Das hat ein Sprecher der Behörde auf SR-Anfrage mitgeteilt. Eine strafrechtliche Bewertung einzelner Äußerungen von Becker sei derzeit noch nicht möglich. Der Saar-AfD-Chef und Landtagsabgeordnete Carsten Becker hatte in rechtsextremen Medien unter anderem gegen Homosexuelle gehetzt und Ausländer pauschal als “Irre” bezeichnet. Ob diese und andere Äußerungen strafbar sind, würde jetzt geprüft, so die Saarbrücker Staatsanwaltschaft.   Bevor ein formales Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte, müsste jedoch der Landtag beteiligt werden. Gegen Abgeordnete darf aufgrund strafrechtlicher Immunität durch das Mandat nicht einfach ermittelt werden. Zuvor hatte schon der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, Roland Rixecker, Beckers Aussagen als Gefahr für eine demokratische und freiheitliche Ordnung gewertet.   Denkbar sei auch, Becker bestimmte Grundrechte abzuerkennen – wie es aktuell im Fall des thüringischen AfD-Landeschefs, Höcke, im Raum steht. In einer Petition wird gefordert, Höcke bestimmte Grundrechte abzuerkennen, etwa das passive Wahlrecht.

via sr: Staatsanwaltschaft prüft Äußerungen von AfD-Landesvorstand