2023 ist der künftige US-Präsident wegen sexuellen Missbrauchs der US-Autorin Caroll zu einer Millionenentschädigung verurteilt worden. Trump ging in Berufung – doch ein US-Bundesgericht hat das Urteil nun bestätigt. Ein US-Bundesgericht hat ein Zivilurteil gegen den künftigen US-Präsidenten Donald Trump wegen sexuellen Missbrauchs bestätigt. Das geht aus einem veröffentlichten Gerichtsdokument hervor.Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es vergangenes Jahr als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Er wurde zu einer Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar verurteilt. Trump reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein. (…) Das Bundesgericht in New York wies den Berufungsantrag Trumps, der am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, nun zurück. Zur Begründung hieß es, dass der 78-Jährige nicht habe beweisen können, dass das Bezirksgericht bei der Urteilsfindung einen Fehler gemacht habe. Auch seien seine Rechte nicht so beeinträchtigt worden, dass ein neues Verfahren gerechtfertigt wäre.Das Gericht wertete auch den Einsatz von Zeugenaussagen von Frauen, die Trump ebenfalls sexuelle Übergriffe vorwarfen, in dem Zivilverfahren als gerechtfertigt – ebenso wie die Nutzung einer alten Tonaufnahme, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äußerte und darüber, dass man Frauen auch an ihren Genitalien anfassen könne, wenn man es wolle und ein Star sei wie er. All das belege ein Muster seines Verhaltens.
via tagesschau: Wegen sexuellen Missbrauchs Gericht bestätigt Trump-Verurteilung
siehe auch: Trump Loses Appeal of Carroll’s $5 Million Award in Sex-Abuse Case The president-elect had asked a court to overturn the defamation judgment against him in the case, which centered on E. Jean Carroll’s account of a sexual attack in a dressing room. President-elect Donald J. Trump on Monday failed to overturn a $5 million judgment that he sexually abused the writer E. Jean Carroll in a Bergdorf Goodman dressing room in the mid-1990s and later defamed her. Mr. Trump’s lawyers argued to a federal appeals panel that a lower court in Manhattan had erred by allowing two women to testify in the Carroll trial that he had also sexually assaulted them. The lawyers also argued that the court should not have allowed Ms. Carroll’s lawyers to play the recording of the “Access Hollywood” conversation in which Mr. Trump bragged in vulgar terms about grabbing women by the genitals. The appeals court rejected Mr. Trump’s request for a new trial in the case, which produced the smaller of two defamation judgments against him. “Mr. Trump has not demonstrated that the district court erred in any of the challenged rulings,” the opinion by the U.S. Court of Appeals for the Second Circuit said