Bisher erhält die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Staatsgelder. Nun legt der Bundestag einen Gesetzentwurf vor, mit dem das so bleibt. Es war im Frühjahr ein klarer Auftrag des Bundesverfassungsgerichts: Der Bundestag müsse ein eigenes Gesetz vorlegen, um künftig die staatliche Finanzierung von parteinahen Stiftungen zu regeln. Vorausgegangen war die Weigerung, der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Staatsgelder zu überweisen. Nun lösten die Ampel-Parteien den Auftrag aus Karlsruhe ein und einigten sich, zusammen mit der Union, auf einen Gesetzentwurf, der bereits am Freitag im Bundestag debattiert werden soll. Und welcher der Erasmus-Stiftung weiterhin Gelder verweigert. Der Gesetzentwurf, welcher der taz vorliegt, knüpft eine staatliche Stiftungsförderung an die Bedingung, dass die Parteien, die der Stiftung nahe stehen, dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sein müssen. Schon das schließt die AfD aus, die erst seit 2017 und zwei Legislaturperioden im Bundestag sitzt. Zudem wird ein „aktives“ Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für Völkverständigung verlangt. Dem widersprächen nicht nur eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ der Stiftung, sondern auch entsprechende Veröffentlichungen oder das Mitwirken von Beschäftigten oder Beauftragten, die sich demokratiefeindlich betätigten, so der Gesetzentwurf. Ob eine Stiftung auf dem Boden der demokratischen Grundordnung steht, soll das Bundesinnenministerium festlegen. „Keine Steuermittel für demokratiefeindliche Arbeit“ SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner erklärte am Dienstag, man werde „mit einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“. Gleichzeitig werde die wichtige politische Bildungsarbeit gesichert, damit die politischen Stiftungen weiter für Demokratie, Rechtsstaat und eine freie Gesellschaft werben könnten.
via taz: Bundestag legt Gesetzentwurf vor :AfD-Stiftung bleibt aufm Trockenen