Im Prozess um die rechtsextremistische Organisation Gruppe S. hat die Bundesanwaltschaft bis zu sieben Jahre Haft gefordert. Das Urteil könnte noch dieses Jahr fallen. Im Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorvereinigung Gruppe S. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat die Bundesanwaltschaft teils hohe Haftstrafen gefordert. Die geringste Forderung liegt bei zwei Jahren und acht Monaten, die höchste bei sieben Jahren. Für den mutmaßlichen Anführer Werner S. forderte die Anklage die längste Haftstrafe, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft sagte. Den elf Angeklagten wird die Gründung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, einige sind außerdem wegen Waffendelikten angeklagt, Werner S. zudem wegen Rädelsführerschaft der Gruppe. Er habe erheblichen persönlichen und organisatorischen Aufwand betrieben, um Personen für seine Gruppe zu finden und zu rekrutieren.

via zeit: Anklage fordert lange Haft für Mitglieder der rechtsextremen Gruppe S.