Nach Verwendung von SA-Parole: Thüringer AfD-Chef Höcke muss sich wegen NS-Vokabular vor Gericht verantworten

Das Landgericht Halle ließ am Mittwoch die Anklage der Staatsanwaltschaft zu. Der Vorwurf gegen den AfD-Chef: Höcke soll bei einer Rede im Mai 2021 eine verbotene Losung benutzt haben. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. (…) Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Bei der Veranstaltung waren etwa 250 Zuhörer zugegen. Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung handele, so der Vorwurf. Die Kammer des Landgerichts sei der Auffassung gefolgt und habe nun die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“, teilten die Strafverfolger damals mit.

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