Der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt kann vor Gericht eine Unterlassung gegen den Verleger Holger Friedrich nicht durchsetzen. Friedrich hatte Reichelt an Springer verraten und gemeint, er habe „Vorstandskommunikation“ weitergegeben. Der frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt ist auch vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, dem Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, die Einlassung untersagen zu lassen, er habe „Vorstandskommunikation“ des Springer-Konzerns verbreitet (Az.: 324 O 206/23). Das OLG übernahm die Argumentation der Vorinstanz, dass es sich bei „Vorstandskommunikation“ nicht um Mitteilungen des Vorstands, in diesem Fall des Springerchefs Mathias Döpfner, handeln müsse, sondern damit auch Mitteilungen gemeint sein können, die an diesen gerichtet waren oder von denen er Kenntnis erlangen konnte. Bei der „Vorstandskommunikation“, wie sie das Oberlandesgericht versteht und wie sie zuvor das Landgericht Hamburg verstanden hat, handelt es sich im konkreten Fall um eine Chat-Nachricht des Compliance-Chefs des Springer-Verlags, die dieser in einer achtköpfigen Chatgruppe verbreitete. Zu dieser Gruppe gehörten auch Döpfner und der Springer-Vorstand Jan Bayer. In der Nachricht warnte der Compliance-Chef des Verlags davor, dass der Publizist „BvSB“ (gemeint ist Benjamin von Stuckrad-Barre) den Verlag damit „bedroht“ habe, er wolle sich an den „Spiegel“ oder andere „richtige Presse“ wenden. Das spielt darauf an, dass „BvSB“ Informationen über den vermeintlichen „Machtmissbrauch“ Julian Reichelts preisgeben wollte. In seinem „Roman“ mit dem Titel „Noch wach?“, der eine kaum camouflierte Selbstbeschreibung ist, schildert der Autor diese Episode in leicht fiktionalisierter Form selbst.
via faz: URTEIL ZU SPRINGER-INFOS : Julian Reichelt verliert gegen Holger Friedrich in zweiter Instanz