#Verfassungsschutz zur Jungen Alternative : Rechtsextrem in #Brandenburg

Die Junge Alternative Brandenburg ist rechtsextrem. Das gaben der Verfassungsschutz und Innenminister Michael Stübgen (CDU) bekannt. Die Junge Alternative in Brandenburg ist gesichert verfassungsfeindlich. Die „Junge Alternative“ (JA) Brandenburg ist rechtsextrem. Diese Einstufung nahm am Mittwoch der Brandenburger Verfassungsschutz vor. Bei der „Jungen Alternative“ handelt es sich um die Jugendorganisation der AfD. Die Brandenburger JA war bereits seit 2019 Verdachtsfall, jetzt darf sie gesichert als rechtsextrem bezeichnet werden. Das teilten Verfassungsschutzchef Jörg Müller und Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch in Potsdam mit. Grund für die höhere Einstufung seien die Positionen des Landesverbandes, diese seien eindeutig nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so Stübgen. Weiter führte der Innenminister aus: „Als aktionistische, ideologische und logistische Straßentruppe ist die JA Brandenburg eine Gefahr für unsere Jugend, für unsere Demokratie, für unsere Freiheit sowie für unsere Sicherheit.“ Auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Marie Schäffer, begrüßte die Entscheidung. Die Hochstufung sei „zwingend“, die Bestrebungen der JA müssten „beobachtet und bekämpft“ werden.

via taz: Verfassungsschutz zur Jungen Alternative : Rechtsextrem in Brandenburg

#Amtsgericht #Dachau : Rassistische Attacke bleibt ohne strafrechtliche Folgen – #justizversagen #RECHTSstaat

In der Dachauer Altstadt beleidigen zwei Männer einen 39-jährigen gebürtigen Senegalesen und schlagen ihn. Das Verfahren wird gegen eine Geldauflage eingestellt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Gesinnung der beiden Angeklagten “in Schieflage” geraten sei, so der Richter. “Scheißausländer”, “Scheißflüchtling”, sogar das N-Wort sollen die Angeklagten verwendet haben, um einen 39-jährigen Dachauer, der im Senegal geboren wurde, rassistisch zu beleidigen, auch geschlagen haben sie ihn. Mit der Begründung, dass nicht zu erkennen sei, dass die Gesinnung der beiden nachhaltig “in Schieflage” geraten sei, wird das Verfahren gegen einen 33-jährigen Dachauer und einen 25-jährigen Münchner am Dachauer Amtsgericht trotzdem eingestellt – ohne weitere Zeugen zu vernehmen. Dann hätte man einen weiteren Verhandlungstag ansetzen müssen, daran haben ganz offensichtlich weder Staatsanwalt, noch Richter, noch die beiden Verteidiger ein gesteigertes Interesse. Mit der Auflage an die beiden Männer, jeweils 1250 Euro an den Münchner Verein Flüchtlingshilfe zu überweisen, geht der Fall damit zu den Akten. (…) Nach einem kurzen Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschuldigen sich die beiden Angeklagten sodann mit Handschlag bei dem 39-Jährigen. Was sie gemacht hätten, sei “nicht in Ordnung” gewesen und “kommt nicht mehr vor”. Richter Lorenz erklärt noch, dass die beiden Männer eingesehen hätten, dass sie sich falsch verhalten haben, es habe sich wohl um einen “einmaligen Ausrutscher” gehandelt. Das Geld, das der Richter dem Geschädigten als Entschädigung zukommen lassen will, will dieser nicht annehmen. “Ich brauche das nicht”, sagt er mit fester Stimme, während Tränen über seine Wangen laufen. Für den 39-Jährigen ist es nicht das erste Mal, dass er Rassismus erfahren hat, der in körperlicher Gewalt gemündet ist.

via sz: Amtsgericht Dachau : Rassistische Attacke bleibt ohne strafrechtliche Folgen

LAXER UMGANG MIT #WAFFEN GESCHILDERT “#Reichsbürger”-Prozess: Freund des Angeklagten sagt aus – #terror

Im Prozess um einen mutmaßlichen “Reichsbürger” aus Boxberg-Bobstadt haben heute weitere Zeugen ausgesagt. Ein Freund des Angeklagten schilderte dessen laxen Umgang mit Waffen. Am Mittwoch wurde im sogenannten Reichsbürger-Prozess um einen Mann aus Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis) neben einem engen Freund des Angeklagten, auch die Polizistin angehört, die den mutmaßlichen “Reichsbürger” Ingo K. zuerst vernommen hatte. Ihm wird vorgeworfen durch einen geschlossenen Rollladen auf mehrere Polizisten geschossen zu haben. Freund schildert laxen Umgang mit Waffen Vor dem OLG Stuttgart erzählte der Mann, wie eine Pistole in der Wohnung seines langjährigen Freundes herumgelegen habe, mal auf dem Küchentisch, mal im Wohnzimmer. Ungeschützt auch vor dem möglichen Zugriff des Sohnes des Angeklagten. Er schilderte den Anfang 20-jährigen Sohn als unsicher. Er habe in einem Heim gelebt und Medikamente bekommen, bis der Angeklagte ihn zu sich geholt habe, danach sei er langsam lebhafter geworden. Polizistin zur ersten Vernehmung des Angeklagten Später sagte die Polizistin aus, die den Angeklagten nach dessen Festnahme zuerst befragte. Dabei wurde vor Gericht die ganze Aufzeichnung dieser Befragung abgespielt. Der Angeklagte sagte zu dem SEK-Einsatz: Er sei von Explosionen geweckt worden und habe seinen Sohn wimmernd vor Angst am Boden liegen sehen. Daraufhin habe er “reflexartig” zu einer Waffe im Nebenzimmer gegriffen und von innen auf die geschlossenen Rollläden gefeuert, ohne zu zielen und ohne zu wissen, dass draußen die Polizei stehe.

via swr: LAXER UMGANG MIT WAFFEN GESCHILDERT “Reichsbürger”-Prozess: Freund des Angeklagten sagt aus

EINIGKEIT BEI ALLEN FRAKTIONEN – AUSSER AFD – Landtag beschließt strengere Regeln gegen Extremisten im Schöffenamt

Extremisten soll der Zugang zum Schöffenamt in Baden-Württemberg erschwert werden. Ein Gesetz dazu hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD beschlossen. Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP in Baden-Württemberg haben sich zusammengetan und einem Gesetz zugestimmt, durch das Menschen mit einer verfassungsfeindlichen Gesinnung in Zukunft keine ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mehr werden können. Kernpunkt ist, dass künftig die Verfassungstreue der Schöffinnen und Schöffen genauer überprüft werden soll. Boris Weirauch, Rechtsexperte von der SPD, sagte im SWR, dass insbesondere rechtsradikale Gruppierungen auf ihre Chance lauerten und ihre Anhängerinnen und Anhänger motivierten, sich als Schöffen zu bewerben. Das Gesetz ist nach Angaben der vier Fraktionen eine Reaktion auf Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidatinnen und Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen. Extremisten hätten auf der Richterbank nichts zu suchen, so Weirauch weiter.

via swr: EINIGKEIT BEI ALLEN FRAKTIONEN – AUSSER AFD – Landtag beschließt strengere Regeln gegen Extremisten im Schöffenamt

URTEIL EMPÖRT ITALIEN : Zehn Sekunden reichen nicht für sexuelle Belästigung – #10secondi #solidarietà #bastaviolenza

Ein 66 Jahre alter Hausmeister greift einer 17-Jährigen unter Hose und Slip – das römische Gericht befindet, dies sei kein sexueller Übergriff gewesen, nur eine „ungeschickte Handlung“. Italien ist empört. Der als „Zehn-Sekunden-Urteil“ bekannte Richterspruch im Fall des sexuellen Übergriffs eines Hausmeisters auf die 17 Jahre alte Schülerin eines Gymnasiums in Rom dürfte keinen Bestand haben. Der Übergriff hatte sich am 12. April 2022 an der Fachoberschule für Film und Fernsehen „Roberto Rossellini“ ereignet. Dabei begrabschte der damals 66 Jahre alte Hausmeister Antonio A. das Hinterteil der Schülerin, als diese gemeinsam mit einer Freundin eine Treppe hinaufstieg. Bei der Gerichtsverhandlung am vergangenen Freitag entschied das Richtergremium, dass dem Mann keine sexuelle Belästigung zur Last gelegt werden könne, weil die ungewollte Berührung „nur fünf bis zehn Sekunden“ gedauert habe. (…) Auf das Urteil, wonach der Mann freigesprochen werden müsse, weil das „kurze Begrabschen frei von lüsternen Absichten“ gewesen sei und dessen „ungeschickte Handlung“ deshalb nicht den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs erfüllt habe, folgte ein Sturm der öffentlichen Entrüstung. Die Schülerin äußerte sich am Mittwoch gegenüber der Tageszeitung „Corriere della Sera“ mit folgenden Worten zu dem Urteil: „Die Richter sehen dahinter eine scherzhafte Intention? Der Hausmeister hat mich von hinten angefasst, ohne etwas zu sagen. Dann steckte er seine Hände in meine Hose und unter meine Unterhose, betastete meinen Hintern und zog mich dann so heftig nach oben, dass mein Intimbereich schmerzte. Das ist, für mich zumindest, kein Scherz.“ (…) In den sozialen Medien haben sich zahlreiche Prominente mit der Schülerin solidarisiert. Unter dem Hashtag #10secondi (zehn Sekunden) werden etwa auf Instagram und Tiktok Videos gepostet, um zu zeigen, wie lang eine „kurzes Begrabschen“ dauert. Zehn Sekunden lang läuft eine Stoppuhr, während die Frauen und Männer in die Kamera schauen und ihren eigenen Körper berühren. Den Anfang machte der für seine Rolle in „The White Lotus“ bekannte italienische Schauspieler Paolo Camilli.

via faz: URTEIL EMPÖRT ITALIEN : Zehn Sekunden reichen nicht für sexuelle Belästigung

Pittsburgh jury finds synagogue attacker eligible for death penalty – #terror

A federal jury on Thursday decided that Robert Bowers was eligible for the death penalty for killing 11 worshippers at Pittsburgh’s Tree of Life synagogue in 2018, the deadliest antisemitic attack in U.S. history, local media reported. Last month, the jury found Bowers, 50, guilty of dozens of federal hate crimes in the trial at the U.S. District Court in Pittsburgh in western Pennsylvania. Federal prosecutors had charged Bowers with 63 counts, including 11 counts of obstruction of free exercise of religious beliefs resulting in death. In the first phase of the sentencing portion of the trial, the jury briefly deliberated on Wednesday afternoon and then again for about two hours on Thursday morning before reaching their decision that Bowers was eligible for the death penalty, KDKA TV, a local CBS affiliate in Pittsburgh, reported. In the final phase of the sentencing portion of the trial, both prosecutors and defense attorneys will have the chance to make arguments on whether Bowers deserves the death penalty. Victims and families of those killed in the shooting will also have the opportunity to speak to the court. The jury will then deliberate Bowers’ fate. In federal capital cases, a unanimous vote by jurors is required in order to sentence a defendant to death, and the judge is obligated to abide by the jury’s decision. If jurors are unable to reach a unanimous decision, the offender is instead sentenced to life in prison without the possibility of release.

via reuters: Pittsburgh jury finds synagogue attacker eligible for death penalty