Angeklagter hatte sich mit Judenstern und der Aufschrift "Nicht geimpft" präsentiert. "Totaler Blödsinn", sagte der 73-Jährige im Rückblick. Kurzzeitig sah es für den 73-jährigen Angeklagten gar nicht so gut aus, da er Richter Andreas Wassermann ungewollt gestanden hatte, dass er sich mit Vorsatz auf Facebook mit einem T-Shirt mit einem gelben sogenannten Judenstern präsentiert hatte. Mit der Aufschrift "Nicht geimpft" in Großbuchstaben. Das menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an Juden mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, erfüllt jedoch den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das habe er aber nicht bezwecken wollen, sagte der 73-Jährige. Er hatte Einspruch gegen den Strafbefehl über 3000 Euro eingelegt. Da er zugab, dass seine Tat eher "Blödsinn" war, das Foto gelöscht und das T-Shirt vernichtet ist, beließ es Wassermann bei einer Verwarnung statt Geldstrafe. Zudem muss der Angeklagte 600 Euro an die Uno-Flüchtlingshilfe zahlen. Die Einsicht des 73-Jährigen reichte aber nur bis zur Wahl seiner Mittel, um gegen die seiner Meinung nach staatlich verordneten Impflicht gegen das Covid-19-Virus zu protestieren. "Die Wahl war nicht gerade die Beste", sagte der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht auftrat. Er habe aber nicht aufhetzen wollen, sondern nur aufzeigen wollen, dass es in der NS-Zeit ebenfalls mit der Ausgrenzung von einzelnen Gruppierungen begonnen habe. Und er habe sich ebenfalls ausgegrenzt gefühlt während der Corona-Pandemie, da er seiner Meinung nach als Ungeimpfter von der Gesellschaft ausgegrenzt worden sei.
via sz: Amtsgericht Erding : Verwarnung wegen Volksverhetzung auf Facebook