Neonazi-Pärchen wollte komplette US-Stadt „in Schutt und Asche legen“ – #awd #atomwaffendivision #terror #Baltimore #FBI #Accelerationalismus

Ein bekannter Neonazi und seine Partnerin planen, Baltimore zu zerstören. Die FBI kommt den beiden auf die Schliche und spricht von einer „echten Bedrohung“. Baltimore – In den USA haben ein Neonazi sowie seine Partnerin offenbar mehrere Anschläge auf Umspannwerke im Umkreis von Baltimore geplant. Wie den Dokumenten des US-Bundesgerichts zu entnehmen ist, sei das Ziel gewesen, die Millionenstadt „vollständig zu zerstören“. Der Auffassung des Justizministeriums zufolge wurde der Plan von rassistisch motivierten, extremistischen Überzeugungen angetrieben – angeklagt wurden Brandon Russell und Sarah Clandaniel wegen Verschwörung zur Beschädigung von Energieanlagen. Russell, Gründungsmitglied und Anführer der Neonazi-Terrorgruppe „Atomwaffen Division“, wurde erst kürzlich aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er eine Haftstrafe für den Besitz von Sprengstoff verbüßt hatte. Dort habe er seine Freundin Sarah Clendaniel kennengelernt, die eine Haftstrafe für eine Reihe bewaffneter Überfälle auf Lebensmittelgeschäfte in Maryland verbüßte. Seitdem hätten die beiden ständigen Kontakt gehalten. „Sie haben sich verschworen, um dem Stromnetz größtmöglichen Schaden zuzufügen“, sagte Tom Sobocinski, Leiter der FBI-Außenstelle in Baltimore, am Montag (...) Nach ihren jeweiligen Entlassungen auf Bewährung hätten die beiden einen Plan ausgetüftelt, um kritische Infrastrukturen im Staat Maryland anzugreifen. In den Gerichtsdokumenten befinden sich auch Fotos, die die Angeklagten in einer Totenkopfmaske sowie mit taktischer Ausrüstung des Militärs zeigen, verziert mit Hakenkreuzen. Russell hat den Dokumenten zufolge Verbindungen zu kritischen Infrastrukturen geteilt und Umspannwerke ausgekundschaftet, die bei parallel laufenden Angriffen einen „kaskadenartigen Ausfall“ verursachen sollten. (...) Wie auch seine Partnerin Sarah Clendaniel soll Brandon Russell seit geraumer Zeit in Kontakt mit einer FBI-Quelle gestanden haben – das Justizministerium spricht von „mindestens Juni letzten Jahres“. Russell, der im Internet das Pseudonym „Homunculus“ genutzt haben soll, habe sich gegenüber der Quelle im Jahr 2022 mehrfach über Angriffe auf kritische Infrastrukturen in den USA geäußert. Clendaniel, die unter den Benutzernamen „Nythra88“ und „Kali1889“ aufgetreten sein soll, soll dem Informanten gesagt haben, sie wolle „etwas Sinnvolles tun“, bevor sie an einer unheilbaren Krankheit stirbt, und bei der Beschaffung von Schusswaffen helfen

via fr: Neonazi-Pärchen wollte komplette US-Stadt „in Schutt und Asche legen“

siehe auch: ‘Lay this city to waste’: #FBI charges neo-Nazi in racially motivated plot to attack #Baltimore grid – #awd #atomwaffendivision #terror The FBI arrested two people, including a neo-Nazi leader, before they could attack Baltimore’s power grid, officials said on Monday. The suspects, Brandon Russell from Florida and Sarah Clendaniel from Maryland, were taken into custody last week, officials said in a briefing on Monday. The FBI said the plot was racially motivated but did not provide details. About 62 per cent of Baltimore city residents are Black, according to U.S. Census data. Russell is a founder of a neo-Nazi group named Atomwaffen Division that works toward “ushering in the collapse of civilisation,” according to the Southern Poverty Law Centre

siehe dazu auch: Understanding Accelerationist Narratives: ‘There Is No Political Solution’

Atomwaffen Division logo.svg
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“#Reichsbürger” von #Boxberg – Mit einer #AK47 feuerte er auf die Einsatzkräfte – #terror

Gerichtsunterlagen offenbaren brisante Details eines Polizeieinsatzes gegen einen "Reichsbürger" im April 2022. Der Täter schoss nicht nur auf die Beamten – sondern hatte ein ganzes Arsenal griffbereit. Dutzende Male schoss ein "Reichsbürger" in Boxberg im April 2022 auf anrückende Polizeibeamte, verletzte zwei von ihnen. Der Fall soll bald vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt werden. Der Generalbundesanwalt hat Ingo K. wegen mehrfachen versuchten Mordes angeklagt. Nun legt ein Beschluss des Bundesgerichtshofs offen, wie gefährlich der Einsatz für die SEK-Beamten in Wirklichkeit war. K. glaubte an Verschwörungsmythos Bei den Behörden war der Mann auffällig geworden, weil er dem Verschwörungsmythos anhing, Deutschland sei noch immer von Alliierten besetzt und die Bundesrepublik kein legitimer Staat. Als er ein Bußgeld bezahlen sollte, bezeichnete er die Bundesrepublik als "Firma" ohne Hoheitsrechte. Vielmehr habe weiterhin das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte – das sogenannte "S.H.A.E.F." – die Macht im Bundesgebiet. Nachdem K. mehrere Vorstrafen erhalten hatte, wurde ihm die waffenrechtliche Erlaubnis für eine Pistole der Marke Glock entzogen. Diese hatte er noch aus einer früheren Beschäftigung "im Bewachungsgewerbe", wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht. Allerdings hatte er persönlich im Landratsamt angekündigt, die Waffe nicht freiwillig herausgeben zu wollen.(...) Was die Beamten zu diesem Zeitpunkt nicht wussten: Neben der Pistole hatte K. sich bereits mit zahlreichen Kriegswaffen eingedeckt, um seine Wohnung gegen einen Zugriff verteidigen zu können. Mit einer AK47 feuerte er Dutzende Male auf die Polizisten, wobei er mehrmals die Stellung wechselte, um ein besseres Schussfeld zu haben. Nach Schusswechsel und Festnahme stellte die Polizei ein ganzes Arsenal sicher. Von 5.000 Schuss Munition war die Rede. Nun liegt erstmals eine genaue Liste der Waffen vor. Demnach fanden die Beamten: ein Maschinengewehr des Fabrikats Zastava, Modell 53 ein Sturmgewehr von Heckler & Koch, Modell G3 ein Sturmgewehr von Zastava, Modell M70 eine Maschinenpistole des Typs Uzi zwei Maschinenpistolen der Fabrikation PPSch 41 eine Pistole FN HP, Modell 35 eine Doppelschrotflinte von Burgsmüller Kreiensen ein Langgewehr des Typs K98 die 9mm-Glock, die den Einsatz auslöste

via t-online: Reichsbürger" von Boxberg Mit einer AK47 feuerte er auf die Einsatzkräfte

M53 šarac.JPG
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So wehrt sich #Lychen gegen eine #Reichsbürger-Siedlung – #Rutenberg #Uckermark

Anhänger des „Königreichs Deutschland“ wollen sich im Lychener Ortsteil Rutenberg (Uckermark) ausbreiten – doch nun formiert sich Widerstand. Die Reichsbürger sind nicht die ersten Radikalen, die sich in dem Dorf niederlassen. (...) Das Dorf ist auf der Aufmerksamkeitsskala der Sicherheitsbehörden in den vergangenen Wochen ganz nach vorn gerückt. Der Grund: Eine Gruppe von Siedlern, die dem Reichsbürger- und Selbstverwalter-Spektrum zugeordnet wird, hat sich im Ort niedergelassen. Als Ableger des „Königreichs Deutschland“ (KRD), das unter der Autorität des selbsternannten „Königs von Deutschland“ Peter Fitzek steht, wollen sie Landwirtschaft und Gartenbau betreiben und so einen Teil der 5000 Fitzek-Anhänger autark mit Lebensmitteln versorgen – bezahlbar in einer Phantasiewährung namens E-Mark.

via maz online: So wehrt sich Lychen gegen eine Reichsbürger-Siedlung

#Urteil im #Neukölln Komplex :1 Jahr und 6 Monate für Neonazi

Sebastian T. wurde vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Verurteilt wurde er dennoch für Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug. Für die Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht: Der Neuköllner Neonazi Sebastian T. ist von der Anklage der Brandstiftung an den Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann freigesprochen worden. Weil die Anklage sich in diesen Punkten nur auf Indizien wie Ausspähungen und Chat-Protokolle stützte, reichte es am Ende nicht zu einem Urteil im Hauptanklagepunkt. Verurteilt wurde T. dennoch vom Amtsgericht Tiergarten am Dienstag für andere Straftaten wie Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug. Am Ende wurde der Neuköllner Neonazi zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil T. ein langes Vorstrafenregister hat und noch immer in der rechtsextremen Szene beim „III. Weg“ organisiert ist – Sozialprognose negativ. Von T. werden zudem noch rund 16.000 Euro eingezogen, die er fälschlich als Sozialleistungen und Corona-Hilfen bezog. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dafür haben sowohl Ankläger als auch Verteidiger eine Woche Zeit. Eines der Opfer der Brandanschläge, Ferat Kocak, kritisierte das Urteil nach der Verhandlung: „Ironischerweise konnte diese Tat nur deswegen bewiesen werden, weil ihr Opfer als ‚Linksextremist‘ von den Sicherheitsbehörden beobachtet wurde“, hieß es in einer danach verschickten Mitteilung, die sich auf die Mordrohungen gegen Antifaschisten bezog. (...) Sebastian T. folgte dem letzten Prozesstag weitgehend ungerührt, bei der Urteilsverkündung lief er etwas rot an, ansonsten blieb er weitgehend still. Auch nach dem Plädoyer seines Anwalts Carsten Schrank hatte er nichts mehr hinzuzufügen. Der als Neonazi-Anwalt bekannte Jurist hatte einen Freispruch gefordert und zuvor sämtliche angeklagten Taten abgestritten oder verharmlost. Dabei hatte er nicht nur die tatsächlich schwer gerichtlich nachweisbaren Brandstiftungen geleugnet, sondern auch Anschläge gegen An­ti­fa­schis­t*in­nen relativiert – mit Hinweisen auf Linksextremismus. Ein kleiner Exkurs zur Rolle von Rudolf Hess im Nationalsozialismus durfte natürlich auch nicht fehlen von seiten des Neonazi-Anwalts. Es sei keine NS-Verherrlichung gewesen, dass sein Mandant Rudolf-Hess-Sticker verklebt hätte, behauptete Schrank. Auch insgesamt blieb das Plädoyer etwas wirr und teils widersprüchlich. Der Neukölln-Komplex bleibt damit auch nach den Gerichtsprozessen gegen T. und P. unaufgeklärt.

via taz: Urteil im Neukölln Komplex :1 Jahr und 6 Monate für Neonazi

siehe auch: Rechtsextreme Anschläge in Berlin-Neukölln Gericht spricht Sebastian T. vom Vorwurf der Brandstiftung frei Im Prozess um eine Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln muss ein Angeklagter für eineinhalb Jahre in Haft – wegen Sachbeschädigung und Betrugs. Brandstiftung konnte ihm das Gericht nicht nachweisen. (...) Sebastian T. wurde lediglich für das Anbringen rechtsextremer Aufkleber und Schriftzüge sowie Betrug zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Damit geht das Verfahren nach einem halben Jahr auch zu Ende. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in dem Prozess T. sowie dem 39-jährigen Tilo P. zur Last gelegt, in einer Nacht im Februar 2018 zuerst das Auto eines Neuköllner Buchhändlers sowie anschließend das des Linkenpolitikers Ferat Kocak gemeinschaftlich angezündet zu haben. Sie wollten damit laut Anklage Menschen, »die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, einschüchtern«. P. wurde von diesem Vorwurf bereits im Dezember freigesprochen . Stattdessen verurteilte ihn das Gericht für das Anbringen von rechtsextremen Schmierereien und Aufklebern zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Opfer ausgespäht Bei T. war es nun ähnlich: Für eine zweifelsfreie Verurteilung wegen Brandstiftung habe es nicht gereicht, sagte Richterin Ulrike Hauser. Zwar hätten die beiden die Opfer ausgespäht. »Aber wir haben nichts, was das Ausspähen in direkten Bezug zur Brandstiftung bringt.« Stattdessen wurde der 36-jährige T. für das Anbringen rechtsextremer Aufkleber und Schriftzüge wegen Sachbeschädigung verurteilt. Darüber hinaus wurde er des Betrugs schuldig gesprochen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II hatte er laut Gericht falsche Angaben gemacht. Er erlangte dadurch unrechtmäßig rund 11.000 Euro. Für sein Gartenbauunternehmen erhielt er ohne Anspruch 5000 Euro Coronahilfe. Neben der anderthalbjährigen Freiheitsstrafe ordnete das Gericht deshalb die Einziehung von rund 16.000 Euro an. Insgesamt blieb das Urteil jedoch unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft von vier Jahren Haft. Der Verteidiger von T. hatte auf einen Freispruch plädiert. Das Berliner Landeskriminalamt rechnet der Anschlagsserie rund 70 Straftaten zu, darunter mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen. Sie wurden überwiegend zwischen Juni 2016 und März 2019 in Neukölln verübt.

#Urteil im #Neukölln Komplex :1 Jahr und 6 Monate für Neonazi

Sebastian T. wurde vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Verurteilt wurde er dennoch für Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug. Für die Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht: Der Neuköllner Neonazi Sebastian T. ist von der Anklage der Brandstiftung an den Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann freigesprochen worden. Weil die Anklage sich in diesen Punkten nur auf Indizien wie Ausspähungen und Chat-Protokolle stützte, reichte es am Ende nicht zu einem Urteil im Hauptanklagepunkt. Verurteilt wurde T. dennoch vom Amtsgericht Tiergarten am Dienstag für andere Straftaten wie Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug. Am Ende wurde der Neuköllner Neonazi zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil T. ein langes Vorstrafenregister hat und noch immer in der rechtsextremen Szene beim „III. Weg“ organisiert ist – Sozialprognose negativ. Von T. werden zudem noch rund 16.000 Euro eingezogen, die er fälschlich als Sozialleistungen und Corona-Hilfen bezog. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dafür haben sowohl Ankläger als auch Verteidiger eine Woche Zeit. Eines der Opfer der Brandanschläge, Ferat Kocak, kritisierte das Urteil nach der Verhandlung: „Ironischerweise konnte diese Tat nur deswegen bewiesen werden, weil ihr Opfer als ‚Linksextremist‘ von den Sicherheitsbehörden beobachtet wurde“, hieß es in einer danach verschickten Mitteilung, die sich auf die Mordrohungen gegen Antifaschisten bezog. (...) Sebastian T. folgte dem letzten Prozesstag weitgehend ungerührt, bei der Urteilsverkündung lief er etwas rot an, ansonsten blieb er weitgehend still. Auch nach dem Plädoyer seines Anwalts Carsten Schrank hatte er nichts mehr hinzuzufügen. Der als Neonazi-Anwalt bekannte Jurist hatte einen Freispruch gefordert und zuvor sämtliche angeklagten Taten abgestritten oder verharmlost. Dabei hatte er nicht nur die tatsächlich schwer gerichtlich nachweisbaren Brandstiftungen geleugnet, sondern auch Anschläge gegen An­ti­fa­schis­t*in­nen relativiert – mit Hinweisen auf Linksextremismus. Ein kleiner Exkurs zur Rolle von Rudolf Hess im Nationalsozialismus durfte natürlich auch nicht fehlen von seiten des Neonazi-Anwalts. Es sei keine NS-Verherrlichung gewesen, dass sein Mandant Rudolf-Hess-Sticker verklebt hätte, behauptete Schrank. Auch insgesamt blieb das Plädoyer etwas wirr und teils widersprüchlich. Der Neukölln-Komplex bleibt damit auch nach den Gerichtsprozessen gegen T. und P. unaufgeklärt.

via taz: Urteil im Neukölln Komplex :1 Jahr und 6 Monate für Neonazi

siehe auch: Rechtsextreme Anschläge in Berlin-Neukölln Gericht spricht Sebastian T. vom Vorwurf der Brandstiftung frei Im Prozess um eine Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln muss ein Angeklagter für eineinhalb Jahre in Haft – wegen Sachbeschädigung und Betrugs. Brandstiftung konnte ihm das Gericht nicht nachweisen. (...) Sebastian T. wurde lediglich für das Anbringen rechtsextremer Aufkleber und Schriftzüge sowie Betrug zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Damit geht das Verfahren nach einem halben Jahr auch zu Ende. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in dem Prozess T. sowie dem 39-jährigen Tilo P. zur Last gelegt, in einer Nacht im Februar 2018 zuerst das Auto eines Neuköllner Buchhändlers sowie anschließend das des Linkenpolitikers Ferat Kocak gemeinschaftlich angezündet zu haben. Sie wollten damit laut Anklage Menschen, »die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, einschüchtern«. P. wurde von diesem Vorwurf bereits im Dezember freigesprochen . Stattdessen verurteilte ihn das Gericht für das Anbringen von rechtsextremen Schmierereien und Aufklebern zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Opfer ausgespäht Bei T. war es nun ähnlich: Für eine zweifelsfreie Verurteilung wegen Brandstiftung habe es nicht gereicht, sagte Richterin Ulrike Hauser. Zwar hätten die beiden die Opfer ausgespäht. »Aber wir haben nichts, was das Ausspähen in direkten Bezug zur Brandstiftung bringt.« Stattdessen wurde der 36-jährige T. für das Anbringen rechtsextremer Aufkleber und Schriftzüge wegen Sachbeschädigung verurteilt. Darüber hinaus wurde er des Betrugs schuldig gesprochen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II hatte er laut Gericht falsche Angaben gemacht. Er erlangte dadurch unrechtmäßig rund 11.000 Euro. Für sein Gartenbauunternehmen erhielt er ohne Anspruch 5000 Euro Coronahilfe. Neben der anderthalbjährigen Freiheitsstrafe ordnete das Gericht deshalb die Einziehung von rund 16.000 Euro an. Insgesamt blieb das Urteil jedoch unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft von vier Jahren Haft. Der Verteidiger von T. hatte auf einen Freispruch plädiert. Das Berliner Landeskriminalamt rechnet der Anschlagsserie rund 70 Straftaten zu, darunter mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen. Sie wurden überwiegend zwischen Juni 2016 und März 2019 in Neukölln verübt.

„Die wollen uns raushaben“: Münchner AfD-Bundespolitiker soll Wohnung räumen – Vermieter hat ihn verklagt – #PetrBystron #VerstoßGegenMietvertrag #KickHimOut

Er sitzt seit 2017 für die AfD im Bundestag - doch sein Wohnsitz in München ist jetzt gefährdet: Politiker Petr Bystron (50) muss eventuell bald umziehen. Denn sein Vermieter hat ihm gekündigt - und fordert nun, dass Bystron seine Wohnung in der Türkenstraße verlässt. AfD-Politiker Petr Bystron hat Ärger vor Gericht. Sein Vermieter in München hat ihm bereits voriges Jahr gekündigt. Doch weil Bystron trotzdem nicht ausziehen will, ging der Fall jetzt vor das Landgericht. Dort kam heraus: Bereits 1998 hatte Petr Bystron die 120-Quadratmeter-Wohnung in Schwabing angemietet. Damals wurde allerdings eine überwiegend gewerbliche Nutzung vereinbart: zunächst für fünf Jahre, danach unbefristet. Bystron nutzte die Räumlichkeiten größtenteils geschäftlich für seine damalige Werbeagentur. In einem Zimmer wohnte er selbst, wie seine Frau Stepanka bestätigt. „Er war damals Junggeselle und gerade 26 Jahre alt.“ Sie sei später mit eingezogen, das Paar gründete eine Familie - und lebt seit vielen Jahren nun privat mit zwei Kindern in der Wohnung. Das will die Erwin-und-Gisela-von-Steiner-Stiftung nun aber nicht mehr dulden - und kündigte den Bystrons voriges Jahr. „Es wird unpünktlich gezahlt, aber es gibt auch andere Schwierigkeiten“, trugen die Anwälte der Stiftung am Landgericht vor. Sie wollen das Mietverhältnis unbedingt beenden und schlugen eine Räumungsfrist bis Ende August vor. „Wir wollen nicht ausziehen“, sagt Ehefrau Stepanka. „Das wäre der Gau für die Familie“, erklärt Anwalt Peter Solloch. München: AfD-Politiker streitet mit seinem Vermieter - Landgericht muss entscheiden Rechtlich handelt es sich im Vertrag um eine sogenannte Mischmietnutzung. Gewerblich nutzt Bystron die Wohnung aber schon längst nicht mehr. Das Problem: Eine reine Privatnutzung ist im Mietvertrag sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

via tz münchen: „Die wollen uns raushaben“: Münchner AfD-Bundespolitiker soll Wohnung räumen - Vermieter hat ihn verklagt

symbolbild: Draußen vor der Tür... Screenshot archive.is

Marie-Agnes Strack-Zimmermann in der Bütt – „Mich interessiert es einen Driss, wer unter mir Minister iss“

Bei der Verleihung des Ordens wider den tierischen Ernst an Außenministerin Annalena Baerbock ging die Düsseldorfer Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann in die Bütt und nahm toxische Männlichkeit in der Politik in den Fokus. Ihre Rede im Wortlaut. Mit wild hochtoupierten Haaren und schwarzem Umhang präsentierte sich die FDP-Sicherheitspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann bei der Verleihung des „Ordens wider den tierischen Ernst“ an Außenministerin Annalena Baerbock als Königin, die sich die Männer vorknöpft. Hier ihre Rede im Wortlaut:

via rp online: Marie-Agnes Strack-Zimmermann in der Bütt „Mich interessiert es einen Driss, wer unter mir Minister iss“

https://www.youtube.com/watch?v=msLxdJZAPUg
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