#Security soll nicht reagiert haben – Besucher auf #GrüneWoche attackiert: „Ich bombe dich um, du Schwuchtel!“ – #kaltland

Eine kulinarische Reise um die Welt – garniert mit homophoben Beleidigungen und der Androhung von Prügel! So soll es einem Besucher der diesjährigen Landwirtschafts- und Genussmesse „Grüne Woche“ in Berlin ergangen sein. Student Niclas T. (25) aus Thüringen schlenderte am Freitag gemeinsam mit seiner Partnerin und Freunden durch die Themenwelten, als er in einer Halle plötzlich aus einer anderen Besuchergruppe heraus schwulenfeindlich beleidigt worden sein soll. Mit abwertenden Begriffen sollen ihn die angetrunkenen Männer bedrängt haben. Weiter noch: Einer der Männer soll auf den 25-Jährigen zugestürmt sein und die Worte „Ich bombe dich um, du Schwuchtel!“ gebrüllt haben. Der Angreifer konnte gerade noch von einem anderen Besucher zurückgehalten werden, wie Niclas berichtet. „Ich war einfach nur ich selbst und bin dort mit meiner Gruppe herumgelaufen, als sie mich plötzlich beleidigten“, erklärte der Student. „Nach dem Vorfall suchte ich Hilfe von Mitarbeitern der Messe und sprach auch mehrere an. Doch die nahmen mich nicht ernst. Einer spielte die gefährliche Situation sogar herunter und sagte, ich solle einfach weghören.“ Auch ein Security-Mitarbeiter, den er schließlich fand, habe ihm nicht weitergeholfen. Er selbst könne nichts ausrichten, erklärte er, und die Polizei zu rufen, würde sehr lange dauern. Ein Mitarbeiter eines Informationsstandes habe Niclas daraufhin empfohlen, einfach eine E-Mail zu schreiben und den Vorfall zu schildern. Die aggressive Gruppe sei währenddessen weitergezogen – ungehindert und ohne Konsequenzen. Ganz so, als ob Hass und Beleidigungen ein akzeptables Verhalten auf einer der bekanntesten Messeveranstaltungen in Deutschland wäre.

via bz berlin: Security soll nicht reagiert haben Besucher auf Grüner Woche attackiert: „Ich bombe dich um, du Schwuchtel!“

#Osnabrück – #JungeUnion: #Transfeindlichkeit hat kaum Konsequenzen – #brandmauer

Ein Mitglied der Jungen Union Osnabrück wurde wegen einer transfeindlichen Beleidigung verurteilt. Während der CDU-Jugendverband ihm anfangs den Austritt nahelegte, will er jetzt davon nichts mehr wissen. Ein wegen Beleidigung einer trans Frau verurteiltes Mitglied der Jungen Union (JU) Osnabrück darf offenbar weiterhin Mitglied des CDU-Jugendverbands bleiben. “Bei allem öffentlichen Interesse an dem Vorfall, bitten wir um Verständnis, dass es sich um eines von circa 170 Mitgliedern handelt, sodass wir uns nicht weiter öffentlich dazu äußern werden”, erklärte der neue JU-Stadtvorsitzende Mathis Striedelmeyer am Mittwoch gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ, Bezahlartikel). Sein Vorgänger Florian Schwab hielt innerparteiliche Konsequenzen dagegen noch für “unvermeidlich”. Im Anschluss an eine Party nach der Landtagswahl im vergangenen Oktober hatten mehrere junge Männer aus dem Umfeld der Jungen Union eine in der SPD engagierte trans Frau in der Osnabrücker Altstadt beleidigt und bedrängt. Die damals 20-Jährige wurde nach ihrer Darstellung mit ihrem Deadname angesprochen, umzingelt und mit queerfeindlichen Beleidigungen wie “Schwuchtel” überschüttet. Die Männer hätten zudem die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen (queer.de berichtete). Nur ein Täter meldete und entschuldigte sich Aus der Gruppe hatte sich nach dem Vorfall nur ein heute 21-Jähriger gemeldet und bei dem Opfer um Entschuldigung gebeten. Vor dem Amtsgericht Osnabrück zeigte er sich geständig. Das Mitglied der Jungen Union, das auch wegen eines Verkehrsdelikts angeklagt war, wurde am 24. Januar 2023 u.a. zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt (queer.de berichtete).

via queer: Osnabrück Junge Union: Transfeindlichkeit hat kaum Konsequenzen

Neue Details – “#Reichsbürger”-#Razzia: Mutmaßlicher #Terrorist aus #Franken konnte sensible Schul-Daten abgreifen

Nach der Razzia gegen eine mutmaßliche Terrorgruppe um den Reichsbürger Prinz Reuß bringen jetzt Recherchen neue Details zu einem Beschuldigten aus der Region ans Licht. Der IT-Fachmann hatte Zugriff auf hochsensible Daten – auch von Kindern. Die mutmaßliche Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß, die einen bewaffneten Umsturz geplant haben soll und im vergangenen Dezember verhaftet worden ist, war gut in der Region verankert. Einer der beschuldigten “Reichsbürger” aus Franken hatte als IT-Experte vollen Zugang zu sensiblen Informationen von Schulen in der Region. So war der mutmaßliche Terrorist bis zu seiner Festnahme für die Informationstechnik an der Grund- und vor allem der Mittelschule Pleinfeld im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zuständig und besaß teils tiefgreifende Berechtigungen, wie Recherchen des gemeinsamen Rechercheteams der Nürnberger Nachrichten, des Bayerischen Rundfunks und des Weißenburger Tagblatts ergeben haben.

via nordbayern: Neue Details “Reichsbürger”-Razzia: Mutmaßlicher Terrorist aus Franken konnte sensible Schul-Daten abgreifen

#ANFRAGE – Kleiner #Waffenschein in #Sachsen immer mehr gefragt

Ob scharfe Waffen oder Schreckschusspistolen und -gewehre, in Sachsen wollen immer mehr Menschen Waffen besitzen. Dabei wird nicht jedem Antrag auf die entsprechende Erlaubnis stattgegeben. Bei Verdacht auf Rechtsextremismus müssen Waffen auch in einigen Fällen abgegeben werden. In Sachsen ist die Zahl zugelassener Gewehre und Pistolen im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Dem nationalen Waffenregister zufolge befinden sich landesweit 151.398 Waffen in Privatbesitz, rund 2.400 mehr als Ende 2021. Dazu zählen sowohl scharfe als auch Schreckschusswaffen. Auch die Zahl der privaten Besitzer von Waffen oder Waffenteilen, die zu schussfähigem Gerät zusammengesetzt werden können, nahm um 368 auf rund 32.000 zu. Mehr als 100 Waffenscheine mit Bezügen zu Rechtsextremen und Reichsbürgern Zugenommen hat demnach auch die Zahl der Waffenscheine und Schießerlaubnisse. Sie stieg um gut 1.700 auf rund 88.900. Nach wie vor gefragt ist dabei besonders der Kleine Waffenschein, der zum Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit berechtigt. Knapp 24.000 gab es davon im Dezember 2022 und damit 877 mehr als ein Jahr zuvor. Nach Erkenntnissen des Landesverfassungsschutzes waren unter den Besitzern Ende Juni 2022 insgesamt 105 Personen, die der rechten Szene oder den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugerechnet werden.

via mdr: ANFRAGE Kleiner Waffenschein in Sachsen immer mehr gefragt

#BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – #Länder prüfen #Karlsruher Entscheidung zu #Polizeigesetz – #polizeiproblem

Das Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Welche Auswirkung kann diese Entscheidung auf die Gesetze anderer Länder haben? Mehrere Innenministerien kündigten an, die Entscheidung aus Karlsruhe zu prüfen. Vor allem Sachsen gerät nun in den Fokus. Das Landespolizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das sächsische Gesetz weist inhaltlich große Ähnlichkeiten auf. Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt will prüfen, sieht aber keine Auswirkungen auf das eigene Polizeigesetz. Auch das Thüringer Innenministerium kündigt die Prüfung der Karlsruher Entscheidung an. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern prüfen mehrere Bundesländer die möglichen Auswirkungen auf die eigenen Gesetze. (…) Insbesondere Sachsen gerät nun in den Fokus, weil Formulierungen im dort geltenden Polizeivollzugsdienstgesetz zum Teil fast identisch mit denen im Gesetz von Mecklenburg-Vorpommern sind. Das in Sachsen geltende Polizeigesetz befindet sich bereits seit 2019 in einem Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Geklagt hatten in Sachsen die Landtagsfraktionen der Linken und Grünen. Letztere sind seit Ende 2019 in Regierungsverantwortung, die Klage hielten sie trotzdem aufrecht.

via mdr: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Länder prüfen Karlsruher Entscheidung zu Polizeigesetz

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Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link

Kulturkampf – Debatte um geschlechtergerechte Sprache: AfD und FDP kämpfen für Verbote

In den Ländern gibt es mehr und mehr Streit darum, ob Gendersprache verboten oder erlaubt sein soll. Dabei nutzen Rechte die Debatte, um gegen queere Menschen zu hetzen. In den Landesparlamenten von Hamburg und Baden-Württemberg war am Mittwoch die geschlechtergerechte Sprache Thema. Ein Antrag der AfD für ein Verbot der Gender-Sprache an Hamburgs Schulen hat in der Hamburger Bürgerschaft zu einer heftigen Kontroverse geführt, ebenso wie ein ähnlicher Antrag der FDP in Baden-Württemberg. In Hamburg, wo das Thema bald zu einer Volksentscheid führen könnte, sprach sich neben der AfD sich auch die CDU dafür aus, geschlechtergerechte Sprache an Schulen pauschal zu untersagen. Sternchen und Unterstriche hätten “in der deutschen Sprache nichts zu suchen”, sagte die Bildungsexpertin der Fraktion, Birgit Stöver. Gendersprache dürfe nicht angeordnet werden. “Menschen sollten das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung korrekt anwenden dürfen.” Bei der anschließenden Abstimmung stimmte allerdings auch die CDU gegen den AfD-Antrag. AfD beleidigt inter Menschen Die AfD wolle verhindern, dass Kinder an den Schulen von “links-grün-ideologischen Umerziehern” durch geschlechtergerechte Sprache indoktriniert werden, sagte Fraktionsvize Alexander Wolf. Für Empörung sorgte sein Abgeordnetenkollege Krzysztof Walczak, der mit Blick auf inter Menschen erklärte, dies seien “Personen, die einen beschädigten Chromosomensatz haben”. Nils Hansen von der SPD wies ein Verbot der Gendersprache zurück. “Sprache verändert sich, Sprache entwickelt sich – ich als Deutschlehrer finde das super, ich mag lebendige Sprache”, sagte er. Es gebe an den Schulen klare Rechtschreibregelungen. Mit dem Genderverbot wolle die AfD den Schülerinnen und Schülern eine Entscheidungsmöglichkeit nehmen. “Hinter diesem Antrag steht ganz viel Angst vor einer meinungsstarken Jugend.”

via queer: Kulturkampf Debatte um geschlechtergerechte Sprache: AfD und FDP kämpfen für Verbote

FINNLAND: NEUES GESETZ STÄRKT RECHTE VON TRANS PERSONEN

Finnland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Änderung des Geschlechtseintrags für trans Personen deutlich erleichtert. Bisher mussten sich trans Personen diskriminierenden medizinischen und psychiatrischen Untersuchungen unterziehen, damit ihr Geschlecht rechtlich anerkannt wurde. Amnesty International zusammen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Gruppen hatte sich lange für eine Anpassung der finnischen Gesetzgebung stark gemacht. Finnland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das das Recht auf eine Änderung des Geschlechtseintrags durch Selbsterklärung gewährt. Ein medizinisches und psychiatrisches Genehmigungsverfahren ist für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts nun nicht mehr erforderlich. Bisher mussten trans Menschen eine ärztliche Bescheinigung über ihre Sterilität vorlegen. Das neue Gesetz wurde vom finnischen Parlament mit 113 zu 69 Stimmen verabschiedet. “Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes hat Finnland einen wichtigen Schritt getan, um die Rechte von trans Menschen zu schützen und ihr Leben und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu verbessern”, sagte Matti Pihlajamaa, zuständig für LGBTI-Rechte bei Amnesty International Finnland. “Die Abstimmung ist das Ergebnis von mehr als zehn Jahren Kampagnenarbeit zivilgesellschaftlicher Gruppen und ein Beweis für das Engagement von Aktivistinnen, die lange und hart gekämpft haben – oft im Angesicht giftiger Rhetorik – um diesen Tag zu erleben”, betonte Matti Pihlajamaa.

via amnesty: FINNLAND: NEUES GESETZ STÄRKT RECHTE VON TRANS PERSONEN

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