Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 22. Februar sein Urteil zur Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Das teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. Bisher bekommen nur die anderen sechs parteinahen Stiftungen staatliche Fördergelder in Millionenhöhe. Die AfD, die das Verfahren angestrengt hat, sieht sich indirekt benachteiligt. Nach einem Urteil der Verfassungsrichter aus dem Jahr 1986 muss sichergestellt sein, dass »alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt« werden. Ein Problem: Die genauen Kriterien dafür sind bisher nicht gesetzlich geregelt. Möglicherweise könnte der zuständige Zweite Senat dies nun einfordern.

via jüdische allgemeine: PARTEIEN Zuschüsse für AfD-nahe Stiftung?

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Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link