“Im Zweifel müsste die AfD den Nachlass dann an die tatsächlichen Erben zurückzahlen”, sagt eine Anwältin. 2018 überraschte die rechtspopulistische Partei ein unerwarteter Geldregen. Doch war der Spender überhaupt dazu in der Lage, ein Testament zu verfassen? Die AfD könnte eine Erbschaft im Wert von mehr als 10 Millionen Euro, die der Erfinder Reiner Strangfeld aus dem niedersächsischen Bückeburg der Partei hinterließ, womöglich wieder verlieren. Das berichtet der “Spiegel”. Das liege daran, dass Strangfeld an einer schweren psychischen Erkrankung litt und deshalb womöglich nicht testierfähig war. Kurz vor seinem Suizid im Juli 2018 hatte er die AfD in seinem Testament als Alleinerbin seines Millionenvermögens eingesetzt. Das Medium hat mehrere Schrift- und Tondokumente ausgewertet, die sich im Nachlass des 79-Jährigen befanden. Darunter ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 1999. Darin stellte ein Facharzt “aggressive Durchbrüche mit Wahnerleben und Größenfantasien” sowie eine “paranoide und narzisstische Persönlichkeitsstörung” bei dem Mann fest. Der Patient, so heißt es, stelle “eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung” dar, er sei “hochgradig denkgestört” und “nicht in der Lage zu einer adäquaten Realitätskontrolle”. (…) “Wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht testierfähig war, kann diese Verfügung angefochten werden”, sagt Katja Habermann, Hamburger Fachanwältin für Erbrecht. Nach dem Tod des Erfinders haben sich keine Verwandten von Strangfeld gemeldet, um das Erbe einzufordern. Es gibt Kanzleien und Detekteien, die auf die Suche nach solchen Erben spezialisiert sind. “Im Zweifel”, so Anwältin Habermann, “müsste die AfD den Nachlass dann an die tatsächlichen Erben zurückzahlen.”
via t-online: Von WC-Spülung-Erfinder vermacht Bericht: AfD könnte Millionenerbe verlieren
