Für selbsterklärte Repräsentanten Deutschlands wird es eng. Neben dem verhafteten Möchtegern-König Prinz Heinrich XIII. Reuß ist auch “Exil-Kanzler” Ralph T. Niemeyer im Visier der Fahnder. Die Gesandte des Möchtegern-Königs erreichte den “Exil-Kanzler” unter widrigen Umständen: Ralph T. Niemeyer hatte eine Rede gehalten und war mit Hunderten Demonstranten durch das nächtliche Wittenberg spaziert, als er angesprochen wurde. Eine Person wollte ihm ein Bündel Papiere übergeben, Dokumente von Prinz Heinrich XIII. Reuß – dem Mann, der in Deutschland mutmaßlich mit einem Putsch die Monarchie wiedereinführen und König werden wollte. Niemeyer, der im September in Russland als Vertreter einer “Exil-Regierung” Deutschlands aufgetreten war, bestätigt diese brisante Kontaktaufnahme: Er sei am Rande der Demo gebeten worden, Bote zu spielen und Wladimir Putin etwas zu überbringen. “Es war ein Paket an Dokumenten mit Siegeln und Stempeln des Prinzen Heinrich XIII. Reuß, aber ich konnte mir das dort nicht anschauen und habe nichts zugesagt. Ich brauche auch keinen König.” t-online ist der Frage nachgegangen, was das vermeintliche Deutschland-Oberhaupt Niemeyer und das verhinderte Deutschland-Oberhaupt Prinz Heinrich verbindet. Möglicherweise dachte die Gruppe um den in die “Reichsbürger”-Szene abgerutschten Frankfurter Immobilienmakler und Prinzen, der selbst ernannte “Exil-Kanzler” habe nach seinen Gesprächen mit der ersten Riege russischer Regierungsvertreter den aussichtsreicheren Zugang. Prinz Heinrich XIII. Reuß selbst soll nach einigen Bemühungen im russischen Generalkonsulat vorstellig geworden sein. Niemeyer, der Ex-Ehemann von Sahra Wagenknecht, kann dagegen direkte Treffen mit der russischen Elite vorweisen. Diese Treffen aus dem September, über die t-online als erstes Medium ausführlich berichtet hatte, sind nun auch für die Staatsanwaltschaft München I von Interesse. Gegen Niemeyer wird ermittelt – und es geht um einen Vorwurf, der wohl kaum einem Ermittler je begegnet ist: Hochstapelei mit möglichen negativen Folgen für die Sicherheit Deutschlands. Schon Versuch strafbar Der Straftatbestand findet sich im Strafgesetzbuch unter Paragraf 100a und nennt sich “Landesverräterische Fälschung”. Eine Strafe von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft steht darauf, und es spielt für die Schuldfrage keine Rolle, ob die Täuschung erfolgreich war, erklärt der Anwalt Chan-Jo Jun, der sich mit dem Fall befasst hat. Es geht bei dem Vorwurf darum, falsche Informationen an eine fremde Macht gelangen zu lassen, die geeignet sind, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Und als Vertreter Deutschlands zu suggerieren, man sei von vielen Menschen legitimiert hinsichtlich einer von der Regierungspolitik völlig abweichenden Linie. Damit könne die Politik beeinflusst und die Sicherheit gefährdet werden. Strafbar sei bereits der Versuch. Die Beweise gegen sich hat Niemeyer alle selbst geliefert, auch wenn er manche gelöscht hat: Es sind Videos, Telegram-Postings und Dokumente, die er verbreitet hat und in denen er sich mal “Exil-Kanzler”, mal “Geschäftsführender Kanzler des Exekutivkomitees der Regierung für Deutschland (im Exil)” nannte.
via t-online: Ermittlungen gegen Wagenknecht-Ex “Exil-Kanzler” sollte Post für Putin überbringen