Nach der Razzia in der sogenannten Reichsbürgerszene wird im Jagdschloss eines Adligen nach einem Waffendepot gesucht. Im ostthüringischen Bad Lobenstein sorgt Heinrich XIII. Prinz Reuß nicht das erste Mal für Kopfschütteln. Ein Jagdschloss im Visier der Ermittler. In dem Gebäude im thüringischen Bad Lobenstein fahndeten Polizisten am Mittwochabend nach einem möglichen Waffendepot. Zuvor hatten Einsatzkräfte in Frankfurt am Main den Gutsherren des Schlosses, Heinrich XIII. Prinz Reuß, festgenommen, in einer großangelegten, bundesweiten Razzia gegen sogenannte Reichsbürger. Der Adelige steht im Verdacht, Kopf einer Bande zu sein, die Umsturzpläne zur Errichtung eines neuen „Deutschen Reichs“ schmiedete. In seinem Schloss im Lobensteiner Ortsteil Saaldorf soll sich die Gruppe zu konspirativen Treffen versammelt haben. Der Vize-Bürgermeister von Bad Lobenstein, Andree Burkhardt zeigte sich am Donnerstag erleichtert über die Festnahme des Prinzen. Er selbst kenne ihn nur vom sehen, sagt er. Zu tun bekam er dennoch mit ihm, wie alle im Ort. Bürger sollten Abstammungszeugnis beantragen „Alle Bürger von Bad Lobenstein haben im Sommer ein Schreiben erhalten, in dem wir informiert worden sind, dass wir keine Deutschen sind. Weil wir keine deutschen Pässe haben. Und dort ist uns die Möglichkeit gegeben worden in der russischen Verwaltung. Unser deutsches Abstammungszeugnis zu beantragen. Das hat natürlich auch schon einen unwahrscheinlichen Aufschrei in der Bevölkerung gegeben.“ Was die Razzien angeht sieht Burkhardt die Bürgerschaft in Saaldorf sehr gespalten. Angst hat er nicht direkt.

via focus: „Terror-Prinz“ drangsalierte Nachbarn mit unfassbarer Forderung

siehe auch: Ein Ortsbesuch in Thüringen :Immer Ärger mit dem Prinzen Bei der Razzia im Reichsbürger-Milieu wurde auch das Jagdschloss von Heinrich XIII. Prinz Reuß durchsucht. Was sagen seine Nachbarn? (…) Im April 2021 hängt eine „öffentliche Bekanntmachung“ an der Dorflinde. Die Überschrift in Frakturschrift, links und rechts daneben das Reußische Wappen: „Eröffnung der Wahllisten“. Wer im Besitz der „Staatsangehörigkeit Reuß“ sei und über 25 Jahre alt, dürfe sich als Stimmberechtigter oder Wählbarer für die „Staatliche Gemeinderatswahl und die Wahl des Verwesers“ eintragen.