Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) hat eine neue Kampagne ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Go film the Police“ sollen Menschen ermutigt werden, rassistische Polizeigewalt selbstbestimmt auf Video festzuhalten. Die KOP, die seit Jahren rassistische Polizeigewalt dokumentiert und Betroffene berät, beobachtet eine Kriminalisierung von Zeug:innen. Das geschieht dann, wenn sie filmen, um Misshandlungen zu dokumentieren. Sie werden bedroht, verprügelt, Handys werden konfisziert, das Video-Material wird gelöscht. Für Celine Barry von der TU Berlin ist klar: „Die Polizei muss gefilmt werden!“ Die Aufnahmen führen zu mehr Kontrolle. Die Beamt:innen stehen eher unter Druck, im Rahmen der Legalität zu handeln, dazu wird  rassistische Polizeigewalt sichtbarer. (…) Die Aktivist:innen sind der Meinung, dass Videoaufnahmen als sichere Beweismittel vor Gericht zugelassen werden sollten. Dazu wird eine Kontrolle und Rechenschaftspflicht der Polizei eingefordert. Die kriminellen Beamt:innen sollen verurteilt werden. Die derzeitige rechtliche Lage erklärt Rechtsanwältin Maren Burkhardt, die Betroffene rassistischer Polizeigewalt vertritt: „Filmen ist nicht verboten!“ Vielmehr seien die Videos  wichtig für die Beweisführung in Strafprozessen, denn eine „Verurteilung ohne Videomaterial eines Polizisten ist schwierig bis unmöglich.“ Allerdings kriminalisieren Polizist:innen häufig das Filmen: rechtlich nicht haltbar, so die Anwältin. Dabei werde sich zum Teil auf das Kunsturhebergesetz berufen, das verbiete allerdings lediglich die Veröffentlichung, nicht aber das Filmen an sich.  Übergriffe durch die Sicherheitsbehörden können auch  als zeithistorisch bewertet werden und sind damit zulässig. In einem solchen Fall wäre sogar eine Veröffentlichung juristisch in Ordnung.

via belltower: „Go film the Police!“ NEUE KAMPAGNE GEGEN RASSISTISCHE POLIZEIGEWALT GESTARTET

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