Nicht nur Straßenblockierer, sondern auch Polizisten müssen ihr Handeln an den Maßstäben des Rechts messen lassen. Drohungen mit Schmerzen sind rechtswidrig, wenn Demonstranten einfach weggetragen werden können, meint Patrick Heinemann. “Die letzte Generation” klebt sich aus Protest gegen zaghafte Klimaschutzpolitik auf Deutschlands Straßen fest. Ob darin eine strafbare Nötigung liegen kann, inwieweit Aktivisten gar wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung verantwortlich sind, wenn infolge ihres Protests Rettungsfahrzeuge steckenbleiben, das alles wird aktuell heiß diskutiert. In den juristischen Fokus der Öffentlichkeit rücken jetzt aber auch die Polizeieinsätze, bei denen Demonstranten von der Straße losgelöst und weggetragen werden. Anlass bietet ein Video, das kürzlich bei Twitter veröffentlicht wurde. Zu hören ist das Gespräch eines Berliner Polizisten mit einer Anhängerin der “letzten Generation”, die sich am 9. November auf der Danziger Straße in Prenzlauer Berg festgeklebt hatte. Der Beamte kündigt in dem Video an, er werde jetzt unmittelbaren Zwang anwenden, wenn sie nicht freiwillig aufstehe und mit ihm mitgehe, das werde “wehtun”. Die Demonstrantin entgegnet, sie würde sich “wegtragen lassen”. Der Polizist erwidert, das werde nicht funktionieren, er werde stattdessen einen “Handbeugehebel” ansetzen, das werde am Handgelenk “unfassbare Schmerzen auslösen” und “sehr wehtun”, ob sie nicht freiwillig mitkommen wolle. Ein auf dem Video nicht erkennbarer Dritter erklärt, “das mildeste Mittel wär wegzutragen”, was der Beamte mit Berliner Charme quittiert: “Sie erklären mir nicht meinen Job!” Aber wer erklärt’s ihm dann? Vieles spricht dafür, dass hier schon die Drohung mit einem schmerzhaften Polizeigriff rechtswidrig war. Im Ausgangspunkt geht es um die Vollstreckung einer “Platzverweisung” wie die Maßnahme im Berliner Polizeigesetz heißt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 ASOG Bln). (…) Nach diesen Maßstäben ist im konkreten Fall nicht erkennbar, warum die Berliner Polizeikräfte nicht zuerst versuchten, die Demonstrantin wegzutragen. Dabei greifen üblicherweise zwei Polizisten die betroffene Person jeweils links und rechts unter die Arme und tragen sie – ohne dabei besondere Gewalt auszuüben – einfach von der Stelle. Genügend Einsatzkräfte waren hierfür jedenfalls anwesend, wie auf dem Twitter-Video zu erkennen ist. Die Aktivistin erklärte sich hierzu auch bereit, verhielt sich also insofern kooperativ. Das Wegtragen von Sitzblockadeteilnehmern entspricht auch der gängigen Polizeipraxis, wie LTO aus Polizeikreisen erfuhr.
Berlin-Neukölln – Staatsschutz ermittelt wegen antisemitischer und queerfeindlicher Schmierereien
In Berlin-Neukölln sind am Dienstagabend antisemitische und queerfeindliche Schmierereien entdeckt worden. Dies bestätigte die Polizei dem rbb auf Nachfrage. Insgesamt gab es zehn Strafanzeigen wegen Sachbeschädigungen durch Farbschmiererei, so die Polizei – diese befinden sich Read more…