Dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Renner wird vorgeworfen, einen Ladenbesitzer beleidigt zu haben. Vorangegangen sein soll eine Aufforderung an Renner, in dem Geschäft eine Corona-Maske zu tragen. Der Bundestag hebt die Immunität des Gründungsinitiators der Partei auf. Anzeige Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt nach WELT-Informationen gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Erwin Renner. Die Strafverfolgungsbehörde wirft Renner demnach Beleidigung vor. Der Kulturpolitiker soll einen Ladenbesitzer beleidigt haben, nachdem dieser Renner zum Tragen einer Corona-Maske aufgefordert haben soll. Renner soll dem nicht nachgekommen sein. Die Strafnorm Beleidigung bestraft ehrverletzende Handlungen, etwa herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur dann möglich, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Sie kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. (…) Es ist nicht das erste Mal, dass Renners Immunität aufgehoben wird. Bereits im Dezember 2017 war dies der Fall, kurz nach seinem erstmaligen Einzug in den Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Bochum warf ihm damals vor, durch die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Demonstration gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Das Verfahren wurde später gegen Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. (…) Renner ist bereits der fünfte AfD-Abgeordnete, dessen Immunität in dieser Legislaturperiode aufgehoben wurde.

via welt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Mitgründer Martin Renner

siehe auch: Bundestag hebt Immu­nität des AfD-Abgeordneten Martin Erwin Renner auf – #LockHimUp Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Martin Erwin Renner (AfD) genehmigt.