Rechter Anwalt darf rechten Referendar nicht ausbilden. Keine Ausbildung für einen rechtsextremen Referendar beim Chemnitzer Rechtsanwalt und Vorsitzenden der “Freien Sachsen”. Das VG hat Sorge um Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und suchte einen anderen Anwalt aus. Nun muss das OVG entscheiden.  Ein sächsischer Referendar wollte seine Ausbildung bei einem Chemnitzer Rechtsanwalt absolvieren, der auch Vorsitzender der “Freien Sachsen” ist. Die Justizverwaltung Sachsen lehnte seinen Antrag ab, wogegen der Referendar und der Rechtsanwalt klagen und Eilrechtsschutz beantragt haben. Beim Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz blieben sie im Eilverfahren nun erfolglos (Beschl. v. 27.10.2022, Az. 3 L 455/22).  Dass der Referendar Matthias B., selbst Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei “Der III. Weg” und ein Ex-NPD-Funktionär, überhaupt zum Jura-Referendariat zugelassen werden durfte, hatten mehrere Gerichte in Sachsen zu entscheiden. Zuvor beschäftigte der Fall bereits Gerichte in Bayern, Thüringen und sogar das Bundesverfassungsgericht. Am Ende entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Leipzig, dass er in Sachsen sein Referendariat antreten darf.

via lto: Gericht entscheidet gegen “Freie-Sachsen”-Anwalt Rechter Anwalt darf rechten Refe­rendar nicht aus­bilden

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