Die AfD fühlt sich von der Regierung und den anderen Parteien benachteiligt: Die Afd-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung wird, anders als andere politische Stiftungen, nicht staatlich bezuschusst. Aus diesem Grund hatte die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das berät seit Dienstag darüber, ob es ein Recht auf Gleichheit bei der Stiftungsförderung gibt und ob für die Stiftungsfinanzierung ein eigenes Gesetz her muss. Nur Stiftungen, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, bekommen laut Haushaltsgesetz staatliche Zuschüsse. 2022 wurden politische Stiftungen mit insgesamt 148 Millionen Euro gefördert. AfD fühlt sich systematisch benachteiligt. Die FDP will staatliche Stiftungsförderung parteinaher Stiftungen erst, wenn eine Partei drei Mal in den Bundestag gewählt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der mündlichen Verhandlung über die Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung begonnen. Die Stiftung wird, anders als andere politische Stiftungen, nicht staatlich bezuschusst. Die Afd sieht sich dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt und hat vor dem Karlsruher Gericht geklagt. Die Partei ist der Ansicht, dass der Stiftung wegen ihrer breiten Vertretung in den Landtagen schon seit 2018 Fördergelder zustehen. Zwei Eilanträge auf Auszahlung hatte das Verfassungsgericht 2020 und 2022 zurückgewiesen. 4 min MDR AKTUELL – DAS NACHRICHTENRADIO Bundesverfassungsgericht verhandelt über AfD-Stiftung Stiftungsfinanzierung nicht gesetzlich geregelt Ein Finanzierungsgesetz, dass die Zuschüsse an parteinahe Stiftungen regelt, gibt es nicht. “Eine eigenständige gesetzliche Regelung existiert nicht”, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König am Dienstag in ihrer Einführung. Doris König, Gerichtsvizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Bildrechte: dpa Der Zweite Senat will nach ihren Worten nun klären, ob es überhaupt ein Recht auf “gleichheitsgerechte Stiftungsförderung” gibt. Und die Richterinnen und Richter wollen vor allem eine Antwort auf die Frage finden, ob die Zuschüsse in einem besonderen Gesetz geregelt werden müssen. Ein Urteil wird erst in einigen Monat erwartet.
via mdr: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Karlsruhe verhandelt über Finanzierung AfD-naher Stiftung