Schon seit Jahren ist Cottbus ein zentraler Ort rechtsextremer Mobilisierung in Deutschland. Bereits 2017 und 2018 fanden in der zweitgrößten Stadt Brandenburgs wöchentliche Demonstrationen des rassistischen Vereins „Zukunft Heimat“ statt, an denen sich damals regelmäßig mehr als tausend Menschen beteiligten. Auch die „Identitäre Bewegung“ (IB) und andere Akteure aus dem neonazistischen und Hooligan-Milieu zeigten in der Vergangenheit regelmäßig Präsenz und sind auch heute noch tief in der Stadtpolitik verwurzelt. Deutlich zeigt sich das in Person des Cottbuser AfD-Chefs Jean-Pascal Hohm, der schon länger als Anmelder der wöchentlichen Demonstrationen fungiert. Hohm blickt auf eine einschlägige Vergangenheit bei der IB zurück und ist nach wie vor gut vernetzt. Er verfügt stadtintern über maßgeblichen Einfluss, schart bei den wöchentlichen Protesten junge Menschen um sich herum und hetzt diese auf. Auch am 17. Oktober 2022 wurde demonstriert. Insgesamt kamen an diesem Abend lediglich etwa 500 Personen zum Oberkirchplatz. Was folgte, war eine Aneinanderreihung von massiver Pressefeindlichkeit, rechtsextremer Machtdemonstration sowie zögerlichem und insbesondere unzureichendem Polizeihandeln: Von Beginn an sahen sich Feldbeobachter:innen bzw. Pressevertreter:innen Anfeindungen und Bedrohungen seitens der Teilnehmer:innen ausgesetzt. Auch aus dem direkten Umfeld des Anmelders, Jean-Pascal Hohm, kam es zu Einschüchterungsversuchen. Neben der mehrmaligen Aufforderung, den Platz zu verlassen oder den Arbeitgeber preiszugeben, drängte man die Pressevertreter:innen vom Versammlungsort ab. All das, bevor überhaupt mit der Arbeit begonnen wurde. Im weiteren Verlauf fertigten Teilnehmer:innen während des etwa einstündigen Protestzugs mehrere Portraitaufnahmen von den Berichterstatter:innen an. Es ist davon auszugehen, dass diese Bilder in szeneinternen Kanälen verbreitet werden. Die anwesenden Pressevertreter:innen wurden über längere Zeit verfolgt und vulgär beleidigt. Ein Teilnehmer aus dem neonazistischen Spektrum näherte sich einer Kollegin von hinten und blies ihr kurz und kräftig aus unmittelbarer Nähe in die Haare. Das Verhalten der Polizei war während der gesamten Zeit zögerlich und in Teilen fahrlässig. Nachdem sich die Pressevertreter:innen am Versammlungsort bei den Beamt:innen routinehaft vorstellten, wurden sie hinsichtlich ihrer Arbeit belehrt – verbunden mit der Angabe irreführender Informationen: Man wies darauf hin, es dürften keine Portraitaufnahmen von Teilnehmenden angefertigt werden. Das trifft nicht zu. Es obliegt der Presse, zu entscheiden, welche Art der Aufnahmen gemacht werden. Lediglich die Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen kann die abgebildeten Personen nach dem Kunsturhebergesetz in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Ausgeschlossen davon sind aber Organisator:innen und Personen der Zeitgeschichte. Auch Personen, die durch ihr Verhalten herausstechen und für die Versammlung repräsentativ sind, dürfen auch in Einzelaufnahmen öffentlich abgebildet werden.

via jfda: Bedrohungen, Beleidigungen, Bedrängungen – Massive Pressefeindlichkeit bei Montagsprotest in Cottbus

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