Die Justizverwaltung wollte Birgit Malsack-Winkemann wegen ihrer Reden in den Ruhestand versetzen. Das Gericht wies den Antrag mit deutlichen Worten zurück. Die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann, die für die AfD vier Jahre im Bundestag politisch aktiv war, darf ihr Richteramt am Landgericht weiter ausüben. Das beim Verwaltungsgericht angesiedelte Richterdienstgericht wies am Donnerstag einen Antrag von Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) zurück, Malsack-Winkemann vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Richterinnen und Richter müssten zwar Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier zur Begründung. Die Justizverwaltung habe aber „nicht ansatzweise“ darlegen können, dass dies bei der Richterin nicht der Fall sei. Deren Äußerungen im Bundestag, etwa zum Thema Corona oder Migration, dürften von vornherein nicht herangezogen werden, um die Entlassung zu begründen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Land kann noch in Berufung gehen. Für Bundestagsabgeordnete gilt „Indemnität“ Entscheidend für den Streit war eine Vorschrift aus dem Richtergesetz, nach der ein Richter ausnahmsweise in den Ruhestand geschickt werden darf, „wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.“ Zugleich gilt für Bundestagsabgeordnete der Grundsatz der „Indemnität“, der den Mandatsträgern eine politische Redefreiheit sichern soll. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 46, dass Abgeordnete „zu keiner Zeit“ wegen ihrer Worte im Parlament gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestags zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Eine Ausnahme sieht die Verfassung nur bei „verleumderischen Beleidigungen“ vor. Richter bleiben zwar auch als Abgeordnete Richter, ihre Rechte und Pflichten ruhen aber für diese Zeit
via tagesspiegel: Justizsenatorin scheitert vor Gericht: Frühere AfD-Abgeordnete darf Richterin in Berlin bleiben