Im Eilverfahren entschied das VG Berlin, dass das Bezirksamt die Aufstellung eines russischen Panzerwracks – ähnlich wie hier auf dem Michaelplatz in Kiew – genehmigen muss. Das Bezirksamt Mitte muss die Aufstellung eines russischen Panzerwracks in der Nähe der russischen Botschaft in Berlin genehmigen. So entschied das örtliche VG im Wege einstweiligen Rechtsschutzes über eine Protestaktion. Wie das Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Eilverfahren entschieden hat, muss das Bezirksamt Mitte eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §§ 46 Abs. 1 Nr. 8, 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) i.V.m. § 8 Abs. 1 Fernstraßengesetz (FStrG) für die Aufstellung eines zerschossenen russischen Panzers in der Nähe der russischen Botschaft erteilen (Beschl. v. 11.10.2022, Az. VG 1 L 304/22). Den im Juni vom Berliner Verein “Historiale” gestellten Antrag auf Genehmigung hatte die Behörde zunächst abgelehnt. Das Bezirksamt hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass es sich bei der geplanten Aktion vor der russischen Botschaft nicht um Kunst handele. Zudem sei eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung abzulehnen, da kein besonders dringender Einzelfall vorliege und sowohl eine Gefährdung der Fußgänger und des Straßenverkehrs als auch der denkmalgeschützten Mittelpromenade vor der russischen Botschaft zu befürchten sei. Wie das VG nun in der im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung feststellte, ist es unerheblich, ob die Aktion als Kunst i.S.d. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 Grundgesetz (GG) eingeordnet werden kann oder nicht. Jedenfalls stellt sie nach Ansicht des Gerichts eine Meinungsäußerung dar. “Mit dem Aufstellen des Panzerwracks bringt die Antragstellerin ihren Protest gegen den Angriff der Ukraine durch russische Streitkräfte zum Ausdruck”, so das VG in seiner Entscheidung, die LTO vorliegt. Die Aktion falle daher in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG.
STAATSANWALTSCHAFT – Nach AfD-Großspende: Ermittlungen gegen Jenaer Unternehmer eingestellt
Wegen einer Großspende an die AfD gingen bei der Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen ein. Diese lehnt Ermittlungen ab: Vage Anhaltspunkte und Vermutungen reichten nicht für strafrechtliche Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird nicht gegen den Jenaer Unternehmer Read more…