Am Abend des 18. September 2021 wurde der 20-jährige Alexander W. im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein ermordet – in der Tankstelle, in der er jobbte, um sich unter anderem den Führerschein zu finanzieren. Der Täter war knapp zwei Stunden zuvor bereits in der Tankstelle gewesen, ohne eine Mund-Nase-Bedeckung zum Schutz vor Corona zu tragen. Alex W. hatte ihm zu diesem Zeitpunkt wegen der fehlenden Maske den Kauf von Bier verweigert. Später kehrte der Täter mit einer scharfen Waffe im Hosenbund zurück in die Tankstelle. Diesmal trug er eine Maske. Er stellte sich in die Schlange vor der Kasse. Als er an der Reihe war, nahm er die Maske herunter, zog seine Waffe und schoss dem Opfer ins Gesicht. Alex W. war sofort tot. Der Täter – der Rechte und Pandemieleugner Mario N. – stellte sich am Sonntag nach der Tat vormittags bei der Polizei und gestand. Am 21. März 2022 wurde der Prozess wegen Mordes gegen N. vor dem Landgericht Bad Kreuznach eröffnet. Im Prozess wurden N.s rechte Gesinnung, sein Rassismus, sein verschwörungsideologisches Weltbild, seine Misogynie und seine allgemeine Menschenverachtung deutlich. Klar wurde auch, dass diese Gesinnung bereits deutlich vor der Pandemie vorhanden war. Nach 24 Verhandlungstagen wurde N. am 13. September 2022 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Revision gegen das Urteil eingelegt. (…) Gleich nach Anklageverlesung ließ die Richterin CDs mit Akteninhalten verteilen. Das Material liege seit vergangenem Mittwoch der StA Bad Kreuznach und seit Donnerstag dem Gericht vor. Es sei versucht worden, das Material elektronisch an die Verteidigung zu übermitteln, was aber aus technischen Gründen gescheitert sei. Es handelte sich, wie sich herausstellte, um etwa 1.300 Seiten, unter anderem eine kriminalpsychologische Bewertung und um Akten der Ermittlungsgruppe (EG) „Tanke“, die zum Mord an Alexander W. ermittelte. Die Verteidigung beantragte die Vertagung, um sich die Akten anschauen zu können. In diesen Akten finden sich Verweise auf andere Akten zu Strafsachen in Zusammenhang mit der „Querdenken“-Szene aus Rheinland-Pfalz, unter anderem auf ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person, die mittels 3-D-Drucker eine Waffe hergestellt habe, weitere Exemplare in großer Stückzahl habe fertigen und auf Telegram weitere Personen für den bewaffneten Kampf gegen die Regierung habe gewinnen wollen. Es wurde auch der Redebeitrag des ehemaligen baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple zitiert, den dieser auf der Kundgebung der rechtsoffenen „Querdenken“-Szene in Mainz am 26. September 2020 gehalten hatte. Räpple hatte dort dazu aufgerufen, die Regierung gewaltsam zu stürzen. [Räpple wurde am 19. Januar 2022 zu 10 Monaten auf Bewährung und 2.400€ Strafe verurteilt.]
via nsu watch: Prozess zum Mord an Alex W. in Idar-Oberstein