Das Landgericht Hanau hat am Montag den Vater des Attentäters von Hanau wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Beim Einkommen des deutschen Angeklagten macht das einen Betrag von 4800 Euro aus. Nach Überzeugung der Richter hatte er Demonstranten vor seinem Haus rassistisch beleidigt. Das Spezialeinsatzkommando (SEK), das in der Tatnacht in sein Haus eindrang und nach seinem Sohn suchte, habe er als „Terroreinheit“ bezeichnet. Hans-Gerd R. war im vergangenen Jahr schon vom Amtsgericht wegen Beleidigung in drei Fällen schuldig gesprochen worden. Das Landgericht hatte auf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hin zu entscheiden. Für die beiden Fälle, in denen die Berufungskammer den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt ansah, beließen es die Landrichter beim Strafmaß des Amtsgerichts. (…) Die Vorsitzende Richterin Angela Peter sagte in ihrer Urteilsbegründung am Montagabend, im Dezember des Jahres 2020 habe eine Gruppe von etwa 30 Personen, darunter auch Angehörige der bei dem Hanauer Anschlag Ermordeten, vor dem Wohnhaus von Hans-Gerd R. demonstriert. In einer Strafanzeige gegen sie habe Hans-Gerd R. sie nicht nur als „wilde Fremde“ bezeichnet, sondern geschrieben, diese Leute müssten „das Maul halten“ und sich „dem deutschen Volk unterordnen“. Das sei ehrkränkend, rassistisch und fremdenfeindlich in einem Maß, dass sich ihr der Magen umdrehe, sagte die Richterin.
via faz: VATER VON HANAU-ATTENTÄTER : Schuldspruch in zwei Fällen