Im Mai schockiert die Festnahme eines 16-Jährigen in Essen – der Rechtsextremist wollte an seinem Gymnasium offenbar ein Blutbad anrichten. Zwischenzeitlich wurde er aus der U-Haft gelassen. Ein im Mai festgenommener terrorverdächtiger Gymnasiast aus Essen hat offensichtlich seit langer Zeit einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag an seiner Schule geplant. Er habe es „über Jahre verstanden, sich vollständig zu verstellen und von allen unbemerkt ein ausgeklügeltes Anschlagsszenario zu planen“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Fall. (Az. StB 37/22) Aus dem Schriftstück vom 25. August geht auch hervor, dass der inzwischen 17-Jährige zwischenzeitlich für vier Wochen aus der Untersuchungshaft frei war. In dieser Zeit sei er freiwillig zur stationären Behandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie gewesen. Den Ausführungen zufolge hatte ein BGH-Ermittlungsrichter den Deutschen am 27. Juli aus der U-Haft entlassen. Einen Monat später setzte der zuständige BGH-Strafsenat auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts hin den Haftbefehl wieder in Kraft. (…) Engere Freunde habe er nicht gehabt und sich nur „seinen imaginären rechtsextremistischen „Kameraden““ und einer virtuellen Figur aus einem Computerspiel verbunden gefühlt – darin begehe der Spieler in Gestalt eines Mädchens einen Amoklauf an einer Schule. Vater des 16-Jährigen soll ebenfalls rechtsradikal sein Aus dem Beschluss geht außerdem hervor, dass der Vater des Jugendlichen von einem Zeugen ebenfalls als rechtsradikal beschrieben worden sei. Einen Teil der Schlagringe, Macheten und Pistolen habe der Mann selbst im Elternschlafzimmer gehortet. Unter dem Bett habe der Vater eine NSDAP-Mitgliedsnadel des Großvaters aufbewahrt.
via hellwegeranzeiger: Terrorverdächtiger Schüler aus Essen war mehrere Wochen aus U-Haft frei
siehe auch: Rechtsextremismus – #Terrorverdacht in #Essen: Details zur #Festnahme im Mai – #schule #DonBoscoGymnasium Ein im Mai festgenommener terrorverdächtiger Gymnasiast aus Essen hat offensichtlich seit langer Zeit einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag an seiner Schule geplant. Er habe es “über Jahre verstanden, sich vollständig zu verstellen und von allen unbemerkt ein ausgeklügeltes Anschlagsszenario zu planen”, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Fall. (Az. StB 37/22) Aus dem Schriftstück vom 25. August geht auch hervor, dass der inzwischen 17-Jährige zwischenzeitlich für vier Wochen aus der Untersuchungshaft frei war. In dieser Zeit sei er freiwillig zur stationären Behandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie gewesen. Den Ausführungen zufolge hatte ein BGH-Ermittlungsrichter den Deutschen am 27. Juli aus der U-Haft entlassen. Einen Monat später setzte der zuständige BGH-Strafsenat auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts hin den Haftbefehl wieder in Kraft.