Lea Remmert hat Zivilklage eingereicht. Es ist ihr dritter Versuch, eine Entschädigung für den Schlag zu erhalten, den ihr ein Polizist versetzt haben soll. Im Fall der Journalistin Lea Remmert, die am 1. Mai 2020 bei Dreharbeiten in Kreuzberg von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen wurde, hat am Mittwoch ein Gerichtsverfahren begonnen. Remmert erschien vor dem Landgericht in Charlottenburg mit ihrer Anwältin zur ersten mündlichen Verhandlung ihrer Zivilklage, die gegen die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen gerichtet ist. Remmert sagt, es habe sich bei dem Vorfall, bei dem zwei ihrer Schneidezähne abgebrochen sind, um einen „gezielten Schlag“ gehandelt, obwohl sie ganz klar als Pressevertreterin zu erkennen gewesen sei. Sie filmte mit einem Kamerateam die Mai-Demonstration für Sender wie ProSieben. Als Teil ihrer Klage verlangt Remmert ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Außerdem fordert sie noch einen Schadenersatz für ihre Anwalts-, Gerichts- und Zahnarztkosten. Polizeigewalt am 1. Mai Ein Polizist schlägt eine Journalistin: Unfall oder gezielte Presseprügel? Dortmund Polizei erschießt 16-Jährigen: Experte erhebt Vorwürfe gegen Beamte. Remmert hat im Januar Zivilklage eingereicht. Es ist ihr dritter Versuch, eine Entschuldigung sowie eine Entschädigung für den Vorfall zu bekommen. Schon am 2. Mai 2020 hatte sie Strafanzeige gegen den Polizisten erstattet, der sie geschlagen haben soll. Ein internes Verfahren bei der Polizei wurde eingestellt, weil der Beamte nicht identifiziert werden konnte. Remmerts Forderung nach Schmerzensgeld von der Finanzverwaltung, die für die Haftpflichtversicherung der Polizei zuständig ist, wurde im Dezember 2021 als „unbegründet“ zurückgewiesen.
via berliner zeitung: Polizeigewalt am 1. Mai: Journalistin will 10.000 Euro vom Land Berlin